Neue Hinweise zu Drohschreiben: Der „NSU 2.0“ las offenbar „bild.de“

Die Ermittler zu den Drohschreiben an die Anwältin Seda Basay-Yildiz wollen die Zugriffsdaten von „bild.de“. Der Verlag lehnt das ab.

Die Frankfurter Anwältin Seda Basay-Yildiz

Bekam schon vier Briefe des „NSU 2.0“: Anwältin Seda Basay-Yildiz Foto: dpa

BERLIN taz | Im Fall der „NSU 2.0“-Drohschreiben an die Frankfurter Anwältin Seda Basay-Yildiz geht die ermittelnde Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main neuen Hinweisen nach. Am Samstag wurden die Ermittler beim Axel-Springer-Verlag in Berlin vorstellig und verlangten die Herausgabe von Zugriffsdaten auf bestimmte Bild.de-Texte.

Basay-Yildiz erhielt seit August 2018 inzwischen vier Drohfaxe, die mit „NSU 2.0“ unterzeichnet waren. Darin wird der Anwältin und ihrer Familie massiv Gewalt angedroht. Angeführt wurden auch ihre Privatadresse und die Namen von Familienangehörigen, die öffentlich nicht bekannt sind. Die Daten wurden zuvor auf einem Computer in einem Frankfurter Polizeirevier abgerufen. Der Fall löste eine Polizeiaffäre aus.

Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft sprach am Montagabend von „neuen Erkenntnissen“ in dem Fall. Nach taz-Informationen soll in einem der Drohschreiben auf einen Bild.de-Text verwiesen worden sein. Die Ermittler wollen nun offenbar prüfen, wer alles diesen Artikel aufgerufen hat.

Bei der Bild hatte der Vorgang für Aufregung gesorgt. Nach eigenen Angaben hatte man die Ermittler am Samstag abgewiesen – weil diese keinen Durchsuchungsbefehl vorgelegt hätten. „Aufgrund des hohen Gutes des unantastbaren Informantenschutzes wird Bild niemals freiwillig Daten von Lesern oder Informanten herausgeben“, teilte Bild-Chef Julian Reichelt mit.

Bild will Daten nicht rausrücken

Die Staatsanwaltschaft widersprach am Montag der Darstellung. Man habe dem Axel-Springer-Verlag am Freitagabend per Email und Fax eine Eilanordnung zukommen lassen, die diesen zur Herausgabe der Daten verpflichtete, erklärte die Behörde. Da keine Reaktion erfolgte, hätten Beamte des Landeskriminalamtes Berlin am Samstag in Amtshilfe den Verlag kontaktiert.

Eine Durchsuchung sei nie beabsichtigt gewesen, behauptet die Staatsanwaltschaft. Es sei nur um die Sicherung der Zugriffsdaten gegangen, um die „massiven Straftaten mit zeugenschaftlicher Unterstützung durch ein Medienunternehmen aufzuklären“. Der Verlag habe inzwischen zugesichert, die benötigten Daten intern zu sichern und nach Vorlage einer richterlichen Anordnung den Ermitteln zur Verfügung zu stellen.

Die Staatsanwaltschaft bestätigte, dass der oder die VerfasserIn der „NSU 2.0“-Drohschreiben an Basay-Yildiz weiter unbekannt sind. Die Schreiben seien mit einer „Tor“-Verschlüsselung über eine Internetplattform verschickt worden, teilte die Sprecherin mit. Ermittelt werde wegen Bedrohung und Volksverhetzung.

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