Neue Hilfen in Coronapandemie: Bis zu 50.000 Euro im Monat
Für vier Monate können Unternehmen und Soloselbständige Gelder vom Staat bekommen – anteilig für betriebliche Fixkosten.
Antragsberechtigt für die Überbrückungshilfen sind Unternehmen und Soloselbständige, wenn sie in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent hatten oder im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.
Der Antrag auf Überbrückungshilfe des Bundes muss mithilfe einer SteuerberaterIn, WirtschaftsprüferIn oder RechtsanwältIn gestellt werden. Steuererklärungen aus der Vergangenheit und andere Belege müssen die Plausibilität des Umsatzeinbruchs untermauern.
Mit der Überbrückungshilfe werden aber anteilig nur betriebliche Fixkosten ausgeglichen. Die maximale Förderung für ein Unternehmen beträgt 50.000 Euro im Monat. Kosten des privaten Lebensunterhalts von Soloselbständigen wie Miete oder Zinszahlungen für die Privatwohnung, Krankenversicherungsbeiträge sowie Beiträge zur privaten Altersvorsorge werden „nicht durch die Überbrückungshilfe abgedeckt“, heißt es auf der Website des Wirtschaftsministeriums.
Wohnkosten erstattet
Wer wegen fehlenden Einkommens beim Jobcenter derzeit Hartz IV beantragt, für den oder die gelten für zunächst sechs Monate erleichterte Bedingungen. Die Wohnkosten werden vom Jobcenter erstattet, ohne dass die „Angemessenheit“ der Wohnung, also Miethöhe und Größe, überprüft werden. Beim Vermögen gilt eine Freigrenze von 60.000 Euro plus 8.000 Euro für Selbständige für jedes Jahr der Selbständigkeit.
Wer also 20 Jahre lang selbständig war, der darf bis zu 220.000 Euro an Vermögen auf der Bank besitzen und bei fehlenden aktuellen Einkommen dennoch Hartz IV-Leistungen beantragen. Allerdings wird bei dem Antrag immer auch das Einkommen des Lebenspartners oder der –partnerin miteinbezogen und dabei gelten die niedrigen Freigrenzen für sogenannte Bedarfgemeinschaften wie bei sonstigen Hartz-IV-Anträgen auch.
In einigen Bundesländern wird für Soloselbständige ein sogenannter „Unternehmerlohn“ als Zuschuss für die Lebenshaltungskosten von in Not geratenen Kleinselbständigen gewährt, was ihnen den Antrag auf Hartz IV ersparen soll. In Baden-Württemberg und Thüringen etwa wird ein solcher Zuschuss bis zu einer Höhe von monatlich 1.180 Euro gezahlt.
Bayerns Regierungschef Markus Söder hat ebenfalls einen Zuschuss von bis zu 1.180 Euro im Monat an notleidende Soloselbständige angekündigt. Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hat auf Bundesebene einen solchen Unternehmerlohn in Aussicht gestellt.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Christian Lindner
Die libertären Posterboys
Außenministerin zu Besuch in China
Auf unmöglicher Mission in Peking
Prozess gegen Letzte Generation
Wie die Hoffnung auf Klimaschutz stirbt
Comeback der K-Gruppen
Ein Heilsversprechen für junge Kader
Olaf Scholz’ erfolglose Ukrainepolitik
Friedenskanzler? Wäre schön gewesen!
Israel, Nan Goldin und die Linke
Politische Spiritualität?