Neue EU-Regel zu einheitlichen Kabeln: Von Ladekabeln lernen

Endlich hat die Ladekabelschwemme ein Ende. Die Neuregelung zeigt auch für andere Bereiche: Selbstverpflichtungen der Industrie bringen gar nichts.

Ein Ladekabel mit USB-C-Stecker wird neben einem Bündel unterschiedlicher Anschlusskabel gehalten.

Die Suche nach einem passenden Ladekabel soll bald ein Ende haben Foto: Jens Büttner/dpa

Endlich ist das Ende greifbar. Das Ende der Ladekabelverschwendung, bei dem jedes Elektronikgerät – Smartphone, Tablet, kabellose Kopfhörer, Kamera, Notebook, E-Reader und alles Weitere – mit einem unterschiedlichen Anschluss fürs Aufladen daherkommen konnte. Maximal Schubladen füllend, maximal Müllberge produzierend, maximal unöko.

Der finale Beschluss des EU-Parlaments am Dienstag, mit dem der USB-C-Anschluss als Standard gesetzt wird, ist aber nicht nur inhaltlich überfällig, sondern auch ein Signal an die Wirtschaft: Ja, wir können auch Regeln. Auch vermeintlich unbequeme. Das ist wichtig, gerade in Zeiten, in denen mitunter untergeht, dass eigentlich Po­li­ti­ke­r:in­nen dafür da sind, Gesetze zu machen, und nicht Lobbyist:innen.

Die Entscheidung ist auch ein Eingeständnis, dass man die Jahre vorher deutlich zu sanft mit den Herstellern umgegangen ist. Mittels freiwilliger Selbstverpflichtung hatte die EU zunächst versucht, die Kabelschwemme einzudämmen – und war gescheitert. Andere Politikbereiche – Grüße etwa an die Agrar- und Ver­brau­cher­schutz­po­li­ti­ke­r:in­nen – sollten sich das ganz genau merken: Freiwillige Selbstverpflichtungen sind vor allem eine Greenwashing-Steilvorlage für die betroffene Industrie. Und führen nebenbei auch Politik ad adsurdum. Entweder es braucht in einem Bereich Regeln, dann ist ein Gesetz nötig. Oder es braucht keine Regeln, dann kann man das aber mit der Selbstverpflichtung auch lassen.

Ist also jetzt alles super, zumindest im Ladekabelsektor? Wo in dem Gesetz sogar drinsteht, dass ein europäischer Standard für das kabellose Laden, was absehbar in ein paar Jahren verbreitet sein wird, unkompliziert gesetzt werden kann, ganz ohne das ganze Prozedere noch einmal zu absolvieren? Leider nicht. Denn die neuen Regeln haben einen Haken: Sie geben den Herstellern eine 24-monatige Übergangsfrist, für Notebooks werden es sogar 40 Monate sein. Ein letztes überflüssiges Pampern der Industrie. Vor allem Apple darf so noch mal das Maximum rausholen aus seinem Lightning-Patent. Zulasten von Ver­brau­che­r:in­nen und Umwelt.

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schreibt über vernetzte Welten, digitale Wirtschaft und lange Wörter (Datenschutz-Grundverordnung, Plattformökonomie, Nutzungsbedingungen). Manchmal und wenn es die Saison zulässt, auch über alte Apfelsorten. Bevor sie zur taz kam, hat sie unter anderem für den MDR als Multimedia-Redakteurin gearbeitet. Autorin der Kolumne Digitalozän.

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