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Netzneutralität in den USAKonzerne ausgebremst

Eine Klage von Telekommunikationsanbietern gegen die Regelung der Netzneutralität ist gescheitert. Die Entscheidung ist aber noch nicht endgültig.

afp | Die großen US-Telekommunikationsanbieter sind mit ihrem Versuch gescheitert, gegen die neuen Regeln zur Netzneutralität in letzter Minute eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Der Antrag habe nicht „den strengen Anforderungen“ entsprochen, begründete ein Bundesberufungsgericht in Washington am Donnerstag in einer kurzen Erklärung seine Entscheidung. Anbieter wie Verizon und AT&T hatten versucht, die Vorgaben zur Netzneutralität, die ab Freitag gelten, in letzter Minute zu stoppen.

Die Entscheidung des Berufungsgerichts ist aber nicht das letzte Wort in dem Streit. Das Gericht will sich mit den Argumenten beider Seiten befassen, bevor es eine grundsätzliche Entscheidung über die Reform fällt. Der Branchenverband US Telecom erklärte, er sei „enttäuscht“ über die Gerichtsentscheidung. Es sei aber begrüßenswert, dass das Gericht eine umfangreiche Untersuchung vornehmen wolle.

Die US-Telekommunikationsaufsicht FCC hatte Ende Februar angekündigt, die Internetanbieter in den USA ab dem 12. Juni zu einer Gleichbehandlung aller Datenpakete zu verpflichten. Sie stufte den Zugang zu Breitband-Internet ähnlich wie Wasser-, Strom- oder Telefonnetze als Teil der öffentlichen Grundversorgung ein.

Die neuen Regeln sollen verhindern, dass Internetprovider aus finanziellen Interessen bestimmte Datenpakete bevorzugen beziehungsweise bestimmte Web-Angebote der Konkurrenz drosseln oder gar blockieren können. US-Präsident Barack Obama hatte sich im November für den Schutz eines „freien und offenen“ Internets ausgesprochen und möglichst strenge Regeln für die Netzneutralität gefordert.

Der Branchenverband US Telecom, dem auch AT&T und Verizon angehören, reichte Mitte April Klage vor dem Berufungsgericht in Washington ein. Verbandschef Walter McCormick erklärte aus diesem Anlass, die Vorgaben der FCC würden „Innovation verlangsamen, Investitionen dämpfen und zu höheren Kosten für die Verbraucher führen“.

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1 Kommentar

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  • Ha, ha sehr witzig ! Ein Pyrrhussieg wie er im Buche steht.Die Netze alle, und seien es CB-Funk-Frequenzen unterliegen keinen besonderen Schutz.Das Konkordat mit dem Kapital (TTIP,CETA,ISDS) sieht das nicht vor.D.h. wer nicht kämpft muss blechen.