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„Nein heißt Nein“ wird Gesetz

Reform Große Koalition führt neue Delikte ein: „sexueller Übergriff“, „sexuelle Belästigung“, „Straftaten aus Gruppen“

FREIBURG taz | Künftig soll im Sexualstrafrecht das Prinzip „Nein heißt Nein“ gelten. Hierzu wird das neue Delikt „sexueller Übergriff“ eingeführt.

Danach macht sich strafbar, „wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person ­sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt“. Ein „Nein“ darf ­künftig nicht mehr übergangen werden, auch wenn der Täter keine Gewalt ausübt oder Drohungen ausspricht. Ein „sexueller Übergriff“ soll mit ­Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahren bestraft werden.

Als sexueller Übergriff soll daneben auch strafbar sein, „wenn der Täter ein Über­raschungsmoment“ ausnutzt, etwa indem er sich anschleicht und dann zupackt.

Das bisher zentrale Delikt der „sexuellen Nötigung“ wird weiter mit Gefängnis ab einem Jahr bestraft. Hier ist wie bislang erforderlich, dass der Täter das Opfer mit Gewalt oder schweren Drohungen zu sexuellen Handlungen nötigt oder eine schutzlose Lage ausnützt.

Auch die „Vergewaltigung“ bleibt als Delikt erhalten. Sie ist ein besonders schwerer Fall der sexuellen Nötigung, bei der der Täter zum Beispiel die Penetration des Opfers erzwingt. Hier beträgt die Mindeststrafe wie bisher zwei Jahre.

Neu ist das Delikt „sexuelle Belästigung“. Danach kann künftig mit Haft bis zwei Jahren oder Geldstrafe sanktioniert werden, wenn jemand „eine andere Person in sexuell bestimmter Weise berührt und dadurch belästigt“.

Umgangssprachlich spricht man von „Grapschen“. Bisher war selbst ein Griff an die weibliche Brust oder in den Schritt oft straflos, wenn er über der Kleidung erfolgte.

Neu ist auch das Delikt „Straftaten aus Gruppen“. Hiernach macht sich auch jemand strafbar, der in einer Gruppe ein Opfer „bedrängt“, um Straftaten zu begehen.

Der neue Tatbestand greift, wenn sich die Gruppe verabredet, um Opfer zu bestehlen, die Situation dann aber zu Sexualstraftaten nutzt. Christian Rath

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