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Nach dem Urteil von NaumburgBeleidigend für jüdische Betrachter

Kommentar von Klaus Hillenbrand

Das „Judensau“-Urteil mag juristisch korrekt sein. Dennoch darf mittelalterlicher Judenhass nicht länger in der Öffentlichkeit verbreitet werden.

Das Oberlandesgericht Naumburg wies die Berufungsklage des Klägers zurück. Foto: Hendrik Schmidt/dpa

E s gibt Prozesse, die verliert man. Doch in Wahrheit hat man das Verfahren gewonnen. Die juristische Auseinandersetzung um ein antisemitisches Relief an Martin Luthers Stadtkirche in Wittenberg ist so ein Fall. Natürlich ist der Kläger mit dem Urteil, nach dem das als „Judensau“ bezeichnete Relief an der Fassade der Kirche belassen werden kann, nicht einverstanden. Er wird in Revision gehen und versuchen dabei zu erreichen, dass die Justiz die Kirchengemeinde doch noch dazu zwingt, das Schmähwerk abzuhängen.

Tatsächlich hat der Prozess eine überfällige gesellschaftliche Debatte über judenfeindliche Darstellungen in und an christlichen Gotteshäusern ausgelöst. Diejenigen, die die Auffassung vertreten, dass solche Reliefs und Bilder zum historischen Erbe gehören und deshalb ohne Weiteres weiter gezeigt werden dürften, befinden sich in der Defensive. Es ist in der Tat nicht einsichtig, warum solche Judenhass versprühenden Werke in der Öffentlichkeit gezeigt werden dürfen.

Der Verweis darauf, dass diese durch einen distanzierenden Erklärtext zu einer Art Mahnmal werden, zieht nicht. Denn anders als in einem Museum gezeigte Hakenkreuze sind die Darstellungen an Kirchenwänden für jedermann in der Öffentlichkeit sichtbar. Sie künden nicht nur von den antisemitischen Traditionen der Kirchengeschichte, sondern verbreiten diese Auffassung an jeden Passanten weiter.

Ob sie Neonazis zu antisemitischen Handlungen motivieren, spielt dabei keine Rolle – wahrscheinlich ist das nicht der Fall. Und, ob von den heutigen Verantwortlichen nun gewollt oder nicht, diese judenfeindlichen Machwerke wirken auf jüdische Betrachter beleidigend.

Das Naumburger Urteil, das die öffentliche Darstellung der Wittenberger „Judensau“ weiterhin erlaubt, mag juristisch korrekt sein. Aber eigentlich ist dieser Fall kein Thema für die Justiz. Es liegt an den gesellschaftlichen Akteuren, hier endlich dafür zu sorgen, dass mittelalterlicher Judenhass nicht länger in der Öffentlichkeit verbreitet werden darf. Immerhin: Wir sind auf dem Weg in diese Richtung.

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taz-Autor
Jahrgang 1957, ist Mitarbeiter der taz und Buchautor. Seine Themenschwerpunkte sind Zeitgeschichte und der Nahe Osten. Hillenbrand ist Autor mehrerer Bücher zur NS-Geschichte und Judenverfolgung. Zuletzt erschien von ihm: "Die geschützte Insel. Das jüdische Auerbach'sche Waisenhaus in Berlin", Hentrich & Hentrich 2024
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1 Kommentar

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  • Herr Hillenbrand, bitte denken Sie nochmal in aller Ruhe nach.



    "Diejenigen, die die Auffassung vertreten, dass solche Reliefs und Bilder zum historischen Erbe gehören und deshalb ohne Weiteres weiter gezeigt werden dürften, befinden sich in der Defensive." ? Haben Sie repräsentative Umfragen gemacht, oder wie kommen Sie zu dieser Einschätzung? Es ging immer auch um die Einordnung dieser Schmähplastik.



    "Es ist in der Tat nicht einsichtig, warum solche Judenhass versprühenden Werke in der Öffentlichkeit gezeigt werden dürfen." Die Plastik stellt zugegeben eine derbe Schmähung dar, die jede und jeder, denen dieses hoch oben in der Kirchenfassade hängende Steinrelief einmal erläutert wurde, auch als solche versteht.



    Aber wenn Sie so vehement dafür plädieren, das zu beseitigen, dann klären Sie doch bitte auch auf, wo die Grenzen zu ziehen sind. Denn nach Ihrer Logik müssten eine ganze Reihe von Kirchen, Museen und Sammlungen "gesäubert" werden, in denen Kunstwerke öffentlich zur Schau gestellt werden, die "den Judaslohn", den "Verrat des Judas", Judas als "den Verräter" unter den Jüngern Jesu usw. thematisieren. In nahezu allen diesen Arbeiten wird Judas, mithin "die Juden" auf mehr oder weniger subtile Art und Weise "gedisst" bzw. "geschmäht": er trägt das grellgelbe Gewand, er wird häufig wenig schmeichelhaft dargestellt, in ihm werden alle negativen Juden-Zuschreibungen abgebildet, die den Künstlern der Zeit geläufig waren. Und das, obwohl der historische Wahrheitsgehalt der Judasfigur höchst umstritten ist. Das Witteberger Relief und die Kunstwerke aus vielen Jahrhunderten sind aufeinander bezogen und sie haben eine gemeinsame Quelle:



    sollten wir nicht auch gleich das Neue Testament umschreiben, wennschon dennschon??