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Nach dem CSD-AnschlagViele Bekundungen, kaum Konkretes

Für den Schutz der queeren Community tut die Bundesregierung weiterhin wenig – weder finanziell noch gesetzlich. Das zeigt eine kleine Anfrage der Grünen.

Einen „Angriff auf unsere Gesellschaft“ hat Friedrich Merz (CDU) den islamistischen Terroranschlag auf den Berliner CSD Ende Juli genannt. Der Bundeskanzler versicherte damals, man werde „die Freiheit, die Offenheit, die Liberalität unseres Lebens und unserer Gesellschaft mit allem, was wir tun können, verteidigen“. Doch fast drei Monate nach dem Anschlag hat die Bundesregierung dafür wenig getan. Das ergibt eine kleine Anfrage der Grünen zum Schutz und zur Beendigung der Diskriminierung von LSBTIQ*-Personen, welche der taz vorab vorliegt.

„Das waren alles leere Worte“, sagt die queerpolitische Sprecherin der Grünen, Nyke Slawik, der taz. Sie ist eine der In­itia­to­r:in­nen der Kleinen Anfrage und ist enttäuscht. Die Antworten aus dem CDU-geführten Bundesfamilienministerium, stellvertretend für die Bundesregierung, auf die insgesamt 31 Fragen seien eine „Ohrfeige für queere Menschen in Deutschland“.

Modellprojekt mit Lambda?

Wie die Bundesregierung eine „langfristige und auskömmliche Finanzierung queerer Jugend-, Community- und Beratungsstrukturen“ wie der des queeren Jugendnetzwerks Lambda plane, wollten die Grünen-Abgeordnete etwa wissen. Und ob nach dem Anschlag kurzfristig neue Maßnahmen zur „Unterstützung und zum Schutz queerer Jugendlicher“ geplant seien? Sie prüfe ein Modellprojekt mit Lambda, antwortet die Bundesregierung.

Mitte Juli 2026 war bekannt geworden, dass Lambda, einem LSBTIQ*-Verein für junge Menschen, zum Ende des Jahres 2026 sämtliche Fördermittel gestrichen werden. Kritik an dem Förderungsstopp wurde insbesondere nach dem Anschlag gegen den CSD laut, doch die Regierung ließ sich trotz der öffentlichen Bekundungen nicht zur Umkehr bewegen. Jetzt also Modellprojekt statt langfristiger Förderung? Bei Lambda will man sich dazu inhaltlich noch nicht äußern, aber ja, es gebe solche Gespräche.

Nick Hampel, stellvertretender Geschäftsführer bei Lambda, erklärt auf taz-Anfrage, dass eine Projektförderung jedoch die bisherige Rahmenförderung nicht ersetzen könne. „Sie finanziert ein klar abgegrenztes, zeitlich befristetes Vorhaben, während die Rahmenförderung die langfristige finanzielle Grundlage unserer bundesweiten Jugendverbandsarbeit darstellt“, sagt Hampel. „Unser Ziel bleibt daher eine verlässliche Rahmenvereinbarung. Eine Projektförderung kann ein wichtiger Baustein sein, löst aber nicht die grundsätzliche Finanzierungsfrage unseres Jugendnetzwerks.“

Bundesregierung verweist auf Länder

Auch zu der Frage, ob sie beabsichtige, den Schutz queerer Menschen ins Grundgesetz aufzunehmen, äußert sich die Bundesregierung nicht direkt. Der Bundesrat hat im Sommer eine entsprechende Initiative eingebracht. Man nehme diese „zur Kenntnis“, schrieb die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme damals. Im August hatte sich Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hingegen für eine Grundgesetzänderung ausgesprochen.

Auch soll es weiterhin keine bundesweite Meldestelle für queerfeindliche Straftaten geben. „Was muss eigentlich noch passieren, damit die steigenden Zahlen an Übergriffen gegen queere Menschen oder die strukturelle Diskriminierung endlich ernst genommen und angegangen werden?“, fragt Slawik. Aus CDU und SPD würden sich viele gerne auf den großen CSDs ablichten lassen, dann aber keine Forderungen umsetzen. „Das ist einfach unverschämte, geheuchelte Solidarität.“

Häufig wird auch auf die gesetzliche Zuständigkeit der Bundesländer verwiesen: Diese sieht sie sowohl zuständig, wenn es darum geht, die Lebensrealitäten von LSBTIQ*-Personen im Unterricht abzubilden, Beratungs-, Informations-, Gewalthilfestrukturen zu schaffen, oder Aus-, Fort- und Weiterbildung von Polizei und Justiz zu ermöglichen. Slawik kritisiert: „Manche Kommunen und Bundesländer verfügen nur über wenige Angebote. Da wäre es am Bund doch, zu unterstützen. Mein Eindruck ist, dass die Bundesregierung sich aus der Verantwortung ziehen und ihre Hausaufgaben partout nicht machen will.“

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1 Kommentar

  • DiMa

    Es war ein „Angriff auf unsere Gesellschaft“ nicht lediglich auf eine queere Veranstaltung. Der zukünftige Schutz der Gesellschaft erfolgt deshalb auch nicht durch die Finanzierung irgendwelcher Projekte, sondern durch eine sehr viel bessere Strafverfolgung, auch und insbesondere im Bereich des sogenannten Jugendstrafrechts. Die Vita des Täters ist zwischenzeitlich öffentlich. Er hätte zum Teitpunkt des Anschlages niemals frei herumlaufen dürfen.

    Daher braucht es dringend Verschärfungen in Strafrecht und im Jugendstrafrecht.

    Insoweit ist der Autorin beizupflichten, es ist bisher noch nichts passiert, Reformen sind überfällig