Nach VW-Blockade: Fotograf vor Gericht
Nach einer Protestaktion gegen VW ermittelt die Polizei gegen einen Fotografen. Am Montag beginnt der Prozess.
Der Beschuldigte in dem Ermittlungsverfahren ist der freie Flensburger Fotograf Numrich selbst. Im August 2019 hatte er eine Aktion von Klimaaktivist*innen journalistisch begleitet, bei der rund 80 Personen einen Zug blockierten, der kurz zuvor das VW-Werk voll beladen mit Autos verlassen hatte. „Die Produktion eines jeden Autos verursacht Schäden in der Umwelt“, erklärte die „Aktion Autofrei“ damals und forderte, Autos abzuschaffen. Zehn Personen ketteten sich an die Gleise, Numrich fotografierte die Aktion. Die Wolfsburger Polizei nahm 27 Personen wegen des Verdachts der Nötigung in Gewahrsam, konnte sie jedoch zum größten Teil nicht identifizieren.
Fast ein halbes Jahr später bekommt Numrich Post von der Polizei: eine Vorladung als Beschuldigter. Die Vorwürfe: gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr, Landfriedensbruch, Nötigung. Die Polizist*innen wollen ihn anhand eines Bildabgleichs als Täter identifiziert haben. Numrich kommt der Vorladung nicht nach. Wieder ein halbes Jahr später erreicht ihn ein Strafbefehl über 600 Euro. Der Journalist legt Widerspruch ein.
Aber wie kam die Polizei überhaupt auf ihn? Vor Ort hatten die Beamt*innen seine Daten nicht aufgenommen, weil er für jeden erkennbar als Journalist da gewesen war. Allerdings beschlagnahmte die Polizei bei der Festnahme der Aktivist*innen einige Handys. Darin fanden sich die Telefonnummern des Journalisten.
Eine Abfrage beim Telefonanbieter Telefonica ergab Numrichs Personalien, wie aus der Akte hervorgeht. Noch eine weitere Telefonnummer aus einem der sichergestellten Handys konnten die Ermittler*innen einer Person zuordnen: Hanna Poddig, ebenfalls freie Journalistin. Sie verkaufte später ein Foto der Aktion an die Tageszeitung Neues Deutschland. Auch sie bekam eine Vorladung als Beschuldigte.
Recherche im Internet
Die Beamt*innen recherchierten zu Poddig und Numrich und bekamen einiges zusammen. „Eine Internetrecherche ergab, dass Numrich auf diversen links-motivierten Internetseiten/Blogs als Schreiber und Fotograf auftritt“, steht im Identifizierungsvermerk der Akte. Des Weiteren sei Numrichs Anschrift identisch mit der des Sportvereins „Roter Stern Flensburg“ und der Beschuldigte selbst dort aktiv. Über den Sportverein wissen die Ermittler*innen: „Er beschreibt sich selbst als Alternativen Sportverein.“ Auf dessen Homepage seien Bilder von Personen, auf denen Gesichter zu erkennen seien, „szenetypisch unkenntlich gemacht“.
Allerdings verleitet die festgestellte Tätigkeit als „Schreiber/Fotograf“ die Ermittler*innen offenbar nicht dazu, anzunehmen, Numrich sei als Journalist bei der VW-Blockade gewesen, in der Akte taucht die Berufsbezeichnung nicht auf. Numrich sagt: „Die Polizei hat zu keinem Zeitpunkt entlastend ermittelt. Offenbar stand von Anfang an fest, dass ich schuldig sein soll.“ Auf einem pixeligen Schwarzweißbild von zwei Aktivist*innen, die auf den Schienen am blockierten VW-Zug stehen, meint die Polizei, Numrich und Poddig identifizieren zu können.
Die Intervention eines Flensburger Beamten des Staatsschutzes führt nach einigen Monaten dazu, dass das Verfahren gegen Poddig eingestellt wird. Das sehe doch ein Blinder, dass sie nicht die Person auf dem Foto sein könne, habe er sinngemäß gesagt, berichtet Numrich. Poddig ist vorbestraft, die Polizei kennt sie, und das kommt ihr in diesem Fall zugute. Bei Numrich ist das nicht so, über ihn hat die Polizei noch nie etwas vermerkt.
Am Montag soll es in Wolfsburg nun zur Gerichtsverhandlung kommen. Numrich will sich selbst verteidigen. Zwar findet er die Ermittlungen „ultra absurd“. Gleichzeitig ist er sich sicher, dass er kein Einzelfall ist. „Es ist leider ein klassisches Problem der Ermittlungsbehörden, dass der Täter von vornherein feststeht“, sagt Numrich. Offensichtliche Fragen blendeten die Ermittler*innen aus, weil es nur noch darum ginge, den vermeintlichen Täter zu belasten. „Es reicht dann, jemandem eine linke Gesinnung zuzuschreiben, und der soll es dann gewesen sein“, so der Journalist.
Angeklagter sieht Pressefreiheit in Gefahr
Um auf diesen Missstand aufmerksam zu machen, ist es ihm wichtig, die Verhandlung zu führen – eine Einstellung wegen Geringfügigkeit lehnte er ab. Nicht nur, weil es ihm um Gerechtigkeit geht, auch die Pressefreiheit sieht Numrich durch ein solches Vorgehen der Behörden in Gefahr. „Wenn Journalist*innen zum Ziel von Ermittlungen werden, weil sie in Kontakt mit Aktivist*innen stehen, könnte das dazu führen, dass sie über bestimmte Themen gar nicht erst berichten, um sich selbst zu schützen“, sagt er.
Numrich ist optimistisch, am Montag einen Freispruch zu erzielen. Für seine weitere Arbeit als Journalist könnte das ziemlich wichtig sein, auch deshalb hat er sich gegen die Einstellung des Verfahrens gewehrt. Denn das hätte wahrscheinlich bedeutet, dass er in den Polizeiakten als linkspolitisch motivierter Straftäter geführt wird. Das wiederum würde seine journalistische Tätigkeit einschränken. Allerdings sagt Numrich auch: „Falls es dafür nach diesen Ermittlungen nicht ohnehin zu spät ist.“
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