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Nach Tod von Radfahrerin in HamburgGeldstrafe für Lkw-Fahrer

Ein 53-jähriger LKW-Fahrer wurde vom Amtsgericht Barmbek wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Er überrollte eine Radfahrerin beim Abbiegen.

Wäre vermeidbar gewesen (Symbolbild): Lkw-Fahrer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt Foto: dpa / Daniel Reinhardt

HAMBURG taz | Im Juli vergangenen Jahres hatte der Lkw-Fahrer Ole D. eine 19-Jährige Radfahrerin beim Abbiegen überfahren. Heute sprach Richter Tim Rosche ihn im Amtsgericht Barmbek schuldig: Er verurteilte Ole D. wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 9.000 Euro und einem Monat Fahrtverbot. Damit blieb er unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß.

Der Unfall ereignete sich auf dem Poppenbütteler Weg im Hamburger Norden. Der Lkw und die Radfahrerin standen an der roten Ampel. Als diese auf grün sprang und beide losfuhren, übersah Ole D. beim Rechtsabbiegen auf den Goldröschenweg die junge Frau: Sie starb noch am Unfallort an ihren Verletzungen. Der Lkw hatte keinen Abbiegeassistenten.

Ole D. ist seit 31 Jahren Berufskraftfahrer. Zu Beginn des Prozesses entschuldigte er sich bei den Angehörigen – der Vater der Verstorbenen war Nebenkläger. D. wiederholte mehrmals, er frage sich bis heute, was er hätte anders machen können. Er habe alle Spiegel kontrolliert, den Verkehr beobachtet und die Radfahrerin schlichtweg nicht gesehen.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Zwar handele es sich um einen tragischen Unfall – dieser sei aber gerade der Fahrlässigkeit immanent. Der Angeklagte habe glaubhaft gemacht, wie sehr er den Vorfall bereue. Dennoch: Auch die Fahrerlaubnis sei ihm zu entziehen.

Nebenklage gegen Führerscheinentzug

Dem widersprach der Nebenklägervertreter Dirk Aringhoff: Zwar hätte Ole D. die Radfahrerin sehen müssen – es wäre aber fatal, ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen: „Das würde ihm finanziell den Boden unter den Füßen wegreißen.“

Die Verteidigerin von Ole D., Simone Richter, sprach von einem „Augenblickversagen“ und forderte, ihn freizusprechen. Ihr Mandant werde permanent daran erinnert, den Tod eines Menschen verursacht zu haben. Das sei Strafe genug.

Der Richter kam in seinem Urteil zu dem Ergebnis, dass Ole D. die Frau durchaus hätte sehen können – zumal sie vor dem Lkw stand. D. hätte seine Fahrt beim Abbiegen so weit verzögern müssen, dass der Verkehr auch aus dem toten Winkel noch zu sehen sei. „Letztlich ist es der Bruchteil einer Sekunde, der über ein Schicksal entscheidet“, sagte Rosche. Doch in seinem bisherigen Leben habe sich Ole D. nichts zuschulden kommen lassen. Rosche sagte: „Sie wären sonst niemals vor einem Strafrichter gelandet.“

Dirk Lau vom Allgemeinen Deutschen Fahrradclub sieht das Urteil kritisch: Das Nichtstun von Politik und Justiz sei ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen und der Radfahrer*innen. „Wer vorbildlich fährt, tötet niemanden.“

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3 Kommentare

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  • Mit Tempo 30 und knallharten Kontrollen der Polizei und höherern Strafen wären Innenstädte viel verkehrssicherer. LKW-Fahrer bräuchten sich nicht zu hetzen. Wenn in der Branche nicht vielfach Hungerlöhne gezahlt würden und Lenkzeiten überschritten würden, würde sich das Ganze nochmals verbessern.



    Zynisch ist, dass zum Wohl der Wirtschaft (Der Verkehr muss rollen, rollen, rollen!) Fußgänger und Radfahrer mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sterben werden, weil entsprechende Maßnahmen (Tempo 30, halbjährlich vorgeschriebene Präventionsschulungen für LKW-Fahrer, etc.) nicht eingeführt werden.

  • Jeder Kleinwagen hat heute eine Rückfahrkamera, wie kann es sein, dass LKW-Fahrer da immer noch einen toten Winkel haben, statt über Kameras diesen Bereich angezeigt zu bekommen? Natürlich müssten auch dann noch alle LKW-Fahrer (und andere Autofahrer) die Vorfahrtsrechte von Radfahrern respektieren, wenn diese geradeaus fahren wollen, wo der LKW nach rechts abbiegt. Ich habe nicht den Eindruck, das die Brummis immer besonders rücksichtsvoll durch die Stadt fahren, es betrifft ja nicht nur Radfahrer, oft fahren sie auf Kreuzungen oder Zebrastreifen, ohne darauf zu achten, ob dahinter überhaupt Platz für sie ist und blockieren den ganzen Verkehr, selbst dass sie gegen sie zu niedrige Brücken fahren, passiert ja ziemlich oft.

    • @Ruediger:

      "Jeder Kleinwagen hat heute eine Rückfahrkamera..."



      Ich weiß ja nicht was Sie unter einem Kleinwagen verstehen, aber die die ich so kenne, haben keine. Ich kenne auch niemandem mit einem größeren Fahrzeug, der eine hätte.