Nach Schmu-Versuch beim VfL Osnabrück: Trainer-Duo scheitert mit Klagen gegen fristlosen Rauswurf
Arbeitsgericht weist Kündigungsklage von Ex-Coach Marco Antwerpen und Assistent Frank Döpper ab. Die versuchte Spielmanipulation sei erwiesen.
Im Fußball sind Trainer-Arbeitsverhältnisse oft extrem kurz. Manche enden abrupt. Und manche enden in Skandalen.
Die Drittliga-Profimannschaft des niedersächsischen VfL Osnabrück durchlebt gerade einen solchen Skandal. Es geht um Marco Antwerpen, ihren Ex-Cheftrainer, und Frank Döpper, Antwerpens Ex-Assistenten beim VfL. Ein schwerer Vorwurf steht im Raum: versuchte Spielmanipulation.
Antwerpen und Döpper waren – erst wenige Monate im Amt – Ende Mai 2025 vom VfL entlassen worden, außerordentlich, fristlos – bei Verträgen, die noch bis 2027 gültig waren. Sie wehrten sich mit Kündigungsschutzklagen.
Jetzt hat das Arbeitsgericht Osnabrück das Urteil verkündet: Die Kündigungen seien rechtskonform. Antwerpens und Döppers Klagen wurden abgewiesen. Eigentlich hatte die Verkündung schon Tage vorher geschehen sollen, das schlug jedoch wegen Server-Problemen fehl – die Akte, nur elektronisch geführt, ließ sich nicht öffnen.
Unmoralische Ansage
Die Vorgeschichte ist abenteuerlich und reicht zurück bis zum 24. Mai 2025, zum Endspiel zwischen dem VfL Osnabrück und dem TuS Blau-Weiß Lohne um den Niedersachsen-Pokal (NFV). Es ging für den VfL 4:2 verloren.
Der Vorwurf, so das Arbeitsgericht: Eine Woche vor dem Spiel soll Antwerpen im Beisein von Döpper und weiterer Mitarbeiter des Trainerteams den damaligen Reha-Trainer des VfL Osnabrück aufgefordert haben, einem vom VfL an Lohne ausgeliehenen Spieler mitzuteilen, er solle nicht am Finalspiel teilnehmen, andernfalls brauche er zum Ende der Saison nicht zum VfL zurückzukehren.
Der Cheftrainer habe die „Ernsthaftigkeit der aufgeforderten Mitteilung“ gegenüber dem Reha-Trainer einige Tage vor dem Finalspiel nochmals bekräftigt und mit der Anmerkung ergänzt, „der Spieler solle eine Verletzung vorschieben“.
Zu einer Manipulation kam es am Ende nicht: Der Spieler spielte im Finale, erzielte für Blau-Weiß Lohne ein Tor. Antwerpen und Döpper erhielten vom VfL Osnabrück die Kündigung.
Ende August 2025 sprach das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) gegen beide Trainer ein Ausübungsverbot der Trainertätigkeit aus, wegen unsportlichen Verhaltens. Bei Antwerpen waren es zwölf Monate, bei Döpper drei.
Ende November 2025 revidierte das DFB-Bundesgericht beide Urteile in einer Berufungsverhandlung, reduzierte das Ausübungsverbot gegen Antwerpen auf drei Monate, hob es gegen Döpper komplett auf. Das Gericht sah kein zielgerichtetes, vorsätzliches Manipulationsverhalten, stattdessen unglückliche Missverständnisse, Fahrlässigkeit, sich verselbstständigendes Gerede und Geflachse.
Antwerpen müsse allerdings der Vorwurf gemacht werden, so Oskar Riedmeyer, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts, zur Urteilsbegründung, „dass er nicht ausreichend beobachtet hat, dass seine Äußerungen falsch verstanden und ernst genommen werden können und er damit fahrlässig riskierte, dass in den Wettbewerb eingegriffen wird“.
Mitte März 2026 begann dann vor der Zweiten Kammer des Arbeitsgerichts Osnabrück die Kündigungsschutz-Verhandlung. Antwerpen und Döpper bestritten den Vorwurf der Spielmanipulation. Die Beweisaufnahme war umfassend. Jetzt steht fest: Antwerpen und Döpper verlieren gegen den VfL.
Die Kammer sehe es sowohl beim Ex-Chef- als auch bei dessen Ex-Co-Trainer als bewiesen an, schreibt das Gericht in einer Mitteilung, „dass diese gezielt und ernsthaft auf das Finalspiel durch unbefugte Beeinflussung des ausgeliehenen Spielers hätten einwirken wollen, um dadurch dem VfL Osnabrück einen Vorteil zu verschaffen“. Dieses Verhalten rechtfertige die Kündigungen.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Das Arbeitsgericht Osnabrück bewertet die dubiosen Vorgänge um das NFV-Pokalfinale im Mai 2025 also anders als das DFB-Bundesgericht.
Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht: Antwerpen und Döpper haben einen Monat Zeit, um Berufung beim Landesarbeitsgericht Niedersachsen einzulegen. Käme es zu einer Berufung, könnten ergänzende Beweismittel vorgelegt werden, neue Zeugen gehört oder alte erneut befragt werden, sagt Richter Christian Hageböke, Direktor des Arbeitsgerichts Osnabrück. Noch schwelt der Skandal also.
Der VfL Osnabrück hält sich zum erstinstanzlichen Urteil bedeckt: „Wir werden das nicht kommentieren“, sagt Malik Scherz,Teamleiter Medien & Kommunikation.
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