piwik no script img

Nach Razzien gegen „Reichsbürger“Leichtere Entlassung

Das Verteidigungsministerium will ein Gesetz ändern, um extremistische Soldaten leichter aus dem Dienst entfernen zu können. Der Tatbestand: fehlende Verfassungstreue.

Bundesverteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) Foto: Thomas Frey/dpa

Berlin dpa | Das Verteidigungsministerium will die Entfernung extremistischer Berufs- und Zeitsoldaten aus der Bundeswehr erleichtern. Mit einer Gesetzesänderung solle erreicht werden, dass eine Entlassung künftig mit einem Verwaltungsakt ohne Durchführung eines zeitintensiven gerichtlichen Disziplinarverfahrens möglich sei, teilte das Verteidigungsministerium am Dienstag in Berlin mit.

Zuvor hatte es Anti-Terror-Razzien gegen die „Reichsbürger“-Szene gegeben, die sich auch gegen einen Soldaten aus dem Kommando Spezialkräfte (KSK) und mehrere Reservisten gerichtet hatten.

„Die jüngsten Durchsuchungen und Festnahmen im Reichsbürger-Milieu zeigen, wie wichtig es ist, wachsam zu sein und konsequent mit allen Mitteln des Rechtsstaats gegen Extremisten und Verfassungsfeinde vorzugehen“, teilte Verteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) mit.

Der in ihre Ministerium erstellte Gesetzentwurf siehe einen eigenständigen Entlassungstatbestand der fehlenden Verfassungstreue vor. „Damit können Soldatinnen und Soldaten entlassen werden, wenn sich herausstellt, dass sie das Grundgesetz und unserer freiheitlich demokratische Grundordnung ablehnen“, so Lambrecht. Es werde möglich, das bisherige langwierige Verfahren zur Entfernung von Extremisten aus dem Soldatenverhältnis deutlich zu beschleunigen – „natürlich unter Wahrung aller Grundsätze eines rechtsstaatlichen Verfahrens“.

Ihre Vorgängerin im Amt, Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU), wollte 2021 mit einer Gesetzesänderung ermöglichen, dass Zeitsoldaten auch noch im 5. bis 8. Dienstjahr fristlos entlassen werden können, wenn sie Dienstpflichten schuldhaft verletzt haben und die militärische Ordnung oder das Ansehen der Bundeswehr ernstlich gefährden. Sowohl in der Union als beim damaligen kleineren Koalitionspartner SPD sowie aus der Opposition hatte es Widerstand dagegen gegeben. Dieser wurde teils damit begründet, dass der Entwurf zu kurz greife, weil er ausschließlich auf Zeitsoldaten abzielte.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

2 Kommentare

 / 
  • Entlassung heißt nicht das Terroristen und Gefährder damit unschädlich gemacht wurden. Vielleicht sollte das die gesamte Politik so langsam mal kapieren!

  • Ich bin ganz strikt gegen Reichsbürger, Neonazis, Ausländerhasser im Staatsdienst.

    Nur öffnet Lambrecht mit den geäußerten, völlig unnötigen, Anwandlungen die Kiste der Pandora.



    Denn der Zweck heiligt NICHT die Mittel.



    Und die Definition "fehlende Verfassungstreue" ist so gummiweich wie ein Pudding.

    Wenn ich da mal nach Bayern schiele kann ich mir gut vorstellen, dass dort Sozialdemokraten dann auch mal schenll rausfliegen.

    Es hat seinen guten Grund, dass es genau für solche Entscheidungen Gerichte gibt.

    Und da kommen wir zum zweiten Punkt: Lambrecht spricht mit solchen Forderungen den Gerichten ja jede Kompetenz ab.

    Und im Zuge der geplanten Reform der Strafprozessordnung (die L. ja selbst vorantreibt) sollten Gerichtsverfahren dann ja auch zügig über die Bühne gehen.

    Nach näherem Nachdenken bleibt nur der Schluss: Bei Lambrecht läßt sich halt der Beiß- und Kläffreflex ganz simpel auslösen...