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Nach Eskalation durch RechnungshofSächsische Behörden trieben Verband in die Pleite

Der sächsische Migrant:innen-Dachverband ging 2024 insolvent, weil Fördergelder zurückgefordert wurden. Dies sei ein „gefährlicher Präzedenzfall“, warnen die Betroffenen.

Nach Kritik des sächsischen Landesrechnungshofs an der Vergabe von Fördermitteln wurden dem DSM bereits bewilligte Fördermittel gestrichen und Gelder zurückgefordert Foto: Sebastian Kahnert/dpa
David Muschenich

Aus Dresden

David Muschenich

Zwei Jahre ist es her, da meldete der Dachverband Sächsischer Mi­gran­t:in­nen­or­ga­ni­sa­tio­nen (DSM) Insolvenz an. An diesem Freitag stellte der Verein Rat für Migration in Dresden ein Gutachten vor, das die Perspektive des DSM auf das eigene Ende beleuchtet. Demnach hätten staatliche Institutionen den zivilgesellschaftlichen Verband in die Pleite getrieben.

Nach den Worten von Eter Hachmann, Vorsitzende des Dachverbands der Mi­gran­t:in­nen­or­ga­ni­sa­tio­nen in Ostdeutschland, ist die Insolvenz des DSM kein Einzelfall. Sie zeige strukturelle Fehlentwicklungen. Vereine und Verbände der Zivilgesellschaft in Deutschland würden nicht „mit guter Politik unterstützt“, erklärte Hachmann in Dresden. Als Beispiel nannte sie die Kürzungsvorhaben beim Programm „Demokratie leben“ durch das Bundesfamilienministerium.

Ähnlich äußerte sich Kanwal Sethi, Ex-Vorsitzender des DSM. Wie der Verband „abgewickelt wurde“ habe die Arbeit an Integration in Sachsen um „Jahrzehnte zurückgeworfen“. Bei verbliebenen Vereinen herrsche nun „Angst“ davor, dasselbe Schicksal zu erleiden.

Der DSM galt in Sachsen zunächst als Erfolgsgeschichte. Nach seiner Gründung vor rund zehn Jahren wuchs der Verband zu einem zentralen Akteur heran. Mehr als 60 migrantische Initiativen schlossen sich dort zusammen. Der Verband verstand sich als Bindeglied zwischen ihnen und der Politik, organisierte Projekte und erarbeitete Positionspapiere, um die Interessen von Mi­gran­t:in­nen zu vertreten.

Kritik am Rechnungshof

Seine Projekte finanzierte der Verband unter anderem über Fördermittel des Freistaats Sachsen. Doch die Sächsische Aufbaubank, die das Geld dafür auszahlt, verlangte 2024 die Mittel für mehrere Jahre und bereits abgeschlossene Projekte zurück, mehr als 150.000 Euro. Strafrechtlich haltbare Vorwürfe gegen den DSM gab es zwar keine, aber das Fördergeld sei zu Unrecht ausgezahlt worden. Zudem strich die Aufbaubank weitere Mittel.

Hintergrund war ein kurz zuvor erstellter Sonderbericht des Sächsischen Rechnungshofs. Der kritisierte, die Förderung von Projekten für „integrative Maßnahmen“ für Geflüchtete und Mi­gran­t:in­nen sei „in einem hohen Maße rechtswidrig“. Die Auswahlkriterien seien unklar gewesen.

Ein Teil der vom SPD-geführten Sozialministerium geförderten Projekte positioniere sich gegen einzelne Parteien, „nahezu ausschließlich aus dem rechten und konservativen Spektrum“. Damit umgehe das Ministerium seine politische Neutralität. Politische Bildung und politischer Lobbyismus würden nicht sauber getrennt.

Schon 2024 hat sich ein juristisches Gutachten mit der rechtlichen Einschätzung des Rechnungshofs beschäftigt. Demnach gibt es Zweifel daran, ob sich der Landesrechnungshof zum Neutralitätsgebot äußern darf. Außerdem sei zweifelhaft, ob die Auslegung des Neutralitätsgebots inhaltlich richtig sei. Laut dem Gutachten sind zivilgesellschaftliche Organisationen nicht zur Neutralität verpflichtet, auch wenn sie staatliche Fördergelder erhalten.

Drastischer Titel

Das nun in Dresden vorgestellte Gutachten hat der Gesamtverband der ostdeutschen Mi­gran­t:in­nen­or­ga­ni­sa­tio­nen in Auftrag gegeben. Anders als das erste beschäftigt es sich nicht mit den rechtlichen Fragen, sondern geht vor allem auf strukturelle Abläufe und Konflikte ein. Bei den Prüfungen des Rechnungshofs habe es etwa an Transparenz gefehlt. Verwaltungsfehler in der Anfangsphase des DSM sei der Rechnungshof nicht konstruktiv angegangen. Stattdessen habe er sie Jahre später gegen den Dachverband verwendet. Es habe kaum Austausch gegeben, am Ende sei die Situation eskaliert.

Laut Gutachten ist das Vorgehen eine Gefahr für die Zivilgesellschaft. Wenn Organisationen Jahre nach Projektabschluss mit Rückforderungen rechnen müssten, weil sie sich politisch geäußert haben könnten, entstehe Unsicherheit. Die Insolvenz des DSM sei ein „Präzedenzfall auf dem Weg in die elektorale Autokratie“, so auch der drastische Titel.

Auffällig ist, dass das Gutachten in weiten Teilen die Perspektive des DSM übernimmt. Das könnte zum einen an der Methode liegen: Der Autor, Kultur- und Sozialanthropologe Felix Hoffmann vom Rat für Migration, interviewte leitende Personen des Verbands und wertete Dokumente aus. Nach seinen Angaben haben das Sozialministerium, die Aufbaubank und der Landesrechnungshof Gespräche für das Gutachten hingegen abgelehnt.

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