Nach Äußerungen zu Chemnitz-Video: Maaßen erklärt sich
Verfassungsschutz-Chef Maaßen muss sich nach seinen Äußerungen im Bundestag erklären. Er will in Sorge um eine Desinformationskampagne gehandelt haben.
In Chemnitz war am 26. August ein 35 Jahre alter Deutscher erstochen worden. Tatverdächtig sind drei Asylbewerber. Zwei von ihnen sitzen in Untersuchungshaft. Nach dem dritten wird gefahndet. Im Anschluss an die Tat gab es fremdenfeindliche Ausschreitungen, bei denen es auch zu Gewalt von Rechtsextremisten kam.
Maaßen nimmt in seinem Schreiben zu sechs Fragen des Innenministeriums Stellung – es geht um ihm vorliegende Belege oder Indizien, die aus seiner Sicht für eine „Nichtauthentizität“ des 19-sekündigen Bildmaterials sprechen. In seinen Ausführungen äußert sich Maaßen ausführlich zu den Beweg- und Hintergründen seines Interviews in der Bild vom 7. September. Deutlich wird aber auch, dass er keinen Anlass sieht, sich grundsätzlich von seinen Äußerungen zu distanzieren. Nicht er, sondern der Urheber des Videos habe zu belegen, dass damit „Hetzjagden“ in Chemnitz am 26. August 2018 dokumentiert werden.
Auf die Frage, was ihn vor dem Hintergrund laufender Ermittlungen in Sachsen veranlasst habe, in der Öffentlichkeit eine Einschätzung abzugeben, macht Maaßen deutlich, dass er Sachsens Ministerpräsidenten Michael Kretschmer (CDU) unterstützen wollte. Anlass sei die Regierungserklärung Kretschmers gewesen, „in der er feststellte, dass es keine Hetzjagd in Chemnitz gab“. Diese Feststellung entspreche auch den Erkenntnissen aller zuständigen Sicherheitsbehörden, nämlich der sächsischen Polizei, der Staatsanwaltschaft, des Landesamtes für Verfassungsschutz und der Bundespolizei sowie des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) selbst.
„Antifa Zeckenbiss“ wird nicht beobachtet
Angesichts dessen habe er es für richtig gehalten, „die bisherige Berichterstattung über angebliche „Hetzjagden“ zu bewerten“. Die Zuständigkeit des BfV umfasse „auch die Aufklärung von Desinformation“ und sei „unabhängig von den Zuständigkeiten und Aufgaben der Strafverfolgungsbehörden“.
Maaßen betont, er habe „in keiner Weise in Zweifel gezogen, dass es von Rechtsextremisten organisierte und durchgeführte Demonstrationen und Straftaten in Chemnitz gab“. Zugleich erklärt der BfV-Präsident, anders als von Medien berichtet, habe er „zu keinem Zeitpunkt behauptet, dass das Video gefälscht, verfälscht oder manipuliert worden ist“. Hätte er dies zum Ausdruck bringen wollen, hätte er auch die entsprechenden Worte gewählt, schreibt Maaßen. Er habe dagegen in Frage gestellt, dass das betreffende Video „authentisch“ eine „Menschenjagd in Chemnitz“ am 26. August belege.
Wer sich hinter „Antifa Zeckenbiss“ verberge, sei dem BfV nicht bekannt, schreibt Maaßen. Der Nutzer sei seit Oktober 2017 in diversen sozialen Netzwerken aktiv und äußere regelmäßig linke und linksextreme Ansichten. „Antifa Zeckenbiss“ sei bislang kein Beobachtungsobjekt des BfV. Es könne zudem „nicht ausgeschlossen werden, dass es sich um eine Person, Gruppe oder Organisation handelt, die nichts mit der linken oder linksextremistischen Szene zu tun hat“. Falls die Veröffentlichung des Videos nicht einen linken Hintergrund haben sollte, komme als Motiv „auch ein Anheizen der Stimmung in der Öffentlichkeit in Frage“.
Lässt Seehofer Maaßen im Amt?
Maaßen wiederholt seine umstrittene These, falls „Antifa Zeckenbiss“ der linksextremistischen Szene angehöre, „könnte es auf Grund der bestehenden politischen Interessenlage der Szene möglich sein, dass die Falschetikettierung des Videos dem Ziel diente, die öffentliche Aufmerksamkeit von dem Tötungsdelikt abzulenken und auf angebliche rechtsextremistische „Hetzjagden“ hinzulenken“.
Seine Ausführungen verbindet Maaßen mit Erkenntnissen des BfV zum Einsatz von Falschinformationen durch extremistische Gruppen. So würden soziale Netzwerke von diesen „regelmäßig dazu genutzt, bestimmte Stimmungen zu erzielen oder anzuheizen“. Dazu bediene man sich auch einer übertriebenen oder verzerrten Darstellung von Tatsachen „bis hin zu Entstellungen der Faktenlage“. Dabei würden häufig Texte, Fotos und Videos in falschem Zusammenhang verwendet.
Seehofer hatte von dem ihm unterstellten Verfassungsschützer Aufklärung verlangt, auf welche Indizien dieser seine öffentlich geäußerte Skepsis zu Berichten über „Hetzjagden“ in Chemnitz und den Vorwurf von möglicherweise gezielten Falschinformationen stütze. Am Nachmittag muss sich Maaßen im Bundestag in zwei Ausschüssen erklären. Mit Spannung wird erwartet, ob Seehofer ihn trotz Rücktrittsforderungen von SPD, Grünen und Linken sowie scharfer Kritik auch aus den Reihen der CDU im Amt belässt.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Ex-Wirtschaftsweiser Peter Bofinger
„Das deutsche Geschäftsmodell funktioniert nicht mehr“
Proteste in Georgien
Wir brauchen keine Ratschläge aus dem Westen
Prozess zu Polizeigewalt in Dortmund
Freisprüche für die Polizei im Fall Mouhamed Dramé
Fall Mouhamed Dramé
Psychische Krisen lassen sich nicht mit der Waffe lösen
Ex-Mitglied über Strukturen des BSW
„Man hat zu gehorchen“
Leben ohne Smartphone und Computer
Recht auf analoge Teilhabe