Nach Abschaffung der EEG-Umlage: Strompreissenkung per Gesetz
Die Abschaffung der EEG-Umlage soll Verbraucher entlasten. Damit das auch passiert, prüft Habeck eine verpflichtende Preissenkung.

Denn die Verträge der Stromanbieter sehen zwar das Recht vor, die Preise zu erhöhen, wenn Steuersätze oder andere staatlich veranlasste Strompreisbestandteile wie die EEG-Umlage steigen. Die Pflicht, den Preis zu senken, wenn diese fallen, gibt es aber in der Regel nicht. Und in der momentanen Situation gibt es für die Unternehmen einen besonders starken Anreiz, die gesenkte Umlage einfach einzubehalten.
Normalerweise sorgt nämlich der Wettbewerb dafür, dass Unternehmen keine höheren Preise nehmen können als gerechtfertigt – sonst wechseln die Kund:innen zur Konkurrenz. Doch das funktioniert derzeit kaum. Weil vor allem die Preise für kurzfristig beschafften Strom stark gestiegen sind, zahlen Neukunden derzeit bei vielen Anbietern deutlich mehr als Bestandskunden. Der Wechsel des Anbieters lohnt sich darum derzeit kaum.
Im Bundeswirtschaftsministerium wird darum jetzt geprüft, wie Unternehmen rechtlich dazu verpflichtet werden können, die Streichung der Umlage weiterzugeben. Minister Robert Habeck (Grüne) wolle sicherstellen, dass diese bei den Kunden ankommt, hieß es aus Ministeriumskreisen. Wie genau das umgesetzt werden könnte und ob das auch schon zur Jahresmitte gelingen kann, ist noch offen.
„Verfassungsrechtlich zu rechtfertigen“
Nach Ansicht des Vorstands der Stiftung Umweltenergierecht, Thorsten Müller, könnte der Staat die Versorger entweder zu einer Preissenkung um die Höhe der EEG-Umlage verpflichten oder die Verträge direkt per Gesetz ändern. Das wäre zwar ein Eingriff in die Vertragsfreiheit. „Dieser dürfte aber verfassungsrechtlich zu rechtfertigen sein, weil die verpflichtende Senkung einem legitimen Zweck dient und den Versorgern dadurch kein Nachteil entsteht.“
Bezahlt werden soll die EEG-Umlage, die nach einer ersten Absenkung zum Jahreswechsel derzeit 3,7 Cent pro Kilowattstunde beträgt, künftig komplett aus dem Staatshaushalt; verwendet werden sollen dafür die Einnahmen aus dem nationalen CO2-Preis. Wird die Absenkung komplett weitergegeben, sinkt die Stromrechnung eines Durchschnittshaushalts dadurch um rund 150 Euro im Jahr.
Mit reinem Gewissen wissen
Auf taz.de finden Sie eine unabhängige, progressive Stimme. Frei zugänglich, ermöglicht von unserer Community. Alle Informationen auf unserer Webseite sind kostenlos verfügbar. Wer es sich aber leisten kann, darf – ganz im Zeichen des heutigen "Tags des guten Gewissens" – einen kleinen Beitrag leisten. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Koalitionsverhandlungen
Der SPD scheint zu dämmern: Sie ist auf Merz reingefallen
Parkinson durch Pestizide
Bauernverband gegen mehr Hilfe für erkrankte Bauern
Iranische Aktivistin über Asyl
„Das Bamf interessiert wirklich nur, ob du stirbst“
Anlegen nach dem Crash
Ruhe bewahren oder umschichten
Strafe wegen Anti-AfD-Symbolik
Schule muss Tadel wegen Anti-AfD-Kritzeleien löschen
Von Frankreich lernen
Wie man Rechtsextreme stoppt