Münchner Amoklauf: Ermittler chatteten mit Attentäter
Die Beamten unterhielten sich schon ein Jahr vor der Tat mit dem Attentäter über ein gekapertes Darknetprofil. Den Amoklauf verhinderte es nicht.
Am 22. Juli 2016 hatte der 18-jährige David S. am Münchner Olympia-Einkaufszentrum mit einem Amoklauf neun Menschen erschossen – allesamt Migranten. Ermittler sehen die Tat als Racheakt eines gemobbten Schülers, Opferangehörige halten ein rechtsextremes Motiv für möglich.
Schon Monate vor der Tat hatte David S. im Darknet, einem abgeschottenen Bereich des Internets, unter dem Pseudonym „Maurächer“ nach einer Mordwaffe gesucht, einer Glock 17. Am 24. Juli 2015 kontaktierte er deshalb auch einen Nutzer namens „ErichHartmann“: Ob er ihm eine Glock besorgen könne?
Jener „ErichHartmann“ aber war kein einfacher Mitnutzer – sondern ein Polizeiermittler. Schon Wochen zuvor, im April 2015, hatten Frankfurter Zollfahnder den Nutzer festgenommen und dessen Account übernommen. Wie die Polizei weiter mit David S. alias „Mauräucher“ kommunizierte und welche Ermittlungen sie anstrengte, ist bisher nicht bekannt. Den Amoklauf vom Juli 2016 jedenfalls verhinderte es nicht.
Claudia Neher, Anwältin von Opferangehörigen, wirft den Ermittlern nun vor, bisher nicht die ganze Wahrheit zu dem Amoklauf offenzulegen. So wird seit Ende August vor dem Oberlandesgericht München gegen Philipp K. verhandelt – den Darknetnutzer, der im Mai 2016 David S. tatsächlich eine Glock 17 verkaufte. Von dem frühen Kontakt der Ermittler zu David S. war in dem Verfahren bisher keine Rede.
Mehrere Opferanwälte stellten am Mittwoch deshalb einen Befangenheitsantrag gegen den ermittelnden Staatsanwalt Florian Weinzierl. Dieser täusche das Gericht über die tatsächlichen Erkenntnisse seiner Behörde, sagte Anwältin Neher. Der frühe Kontakt der Ermittler zu David S. sei in den Akten „augenscheinlich gezielt ausgespart“ worden. Auch sei zu prüfen, ob die Frankfurter Polizisten mit ihrem Darknetprofil als „Agent Provocateur“ aktiv waren.
Weinzierl wollte sich auf taz-Nachfrage zu dem Sachverhalt nicht äußern. Über seine Ablösung muss nun eine andere Strafkammer entscheiden.
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