Mordprozess Idar-Oberstein: Planvoll oder schuldunfähig?
War der Todesschütze von Idar-Oberstein schuldunfähig? Der Mordprozess wurde aufgrund von Zweifeln an Gutachten erneut unterbrochen.
![Die Hände des Angeklagten in Handschellen Die Hände des Angeklagten in Handschellen](https://taz.de/picture/5744046/14/281942668-1.jpg)
Vorangegangen war eine Auseinandersetzung um die Coronaschutzregeln. Der Tankstellenmitarbeiter hatte es abgelehnt, N. Bier zu verkaufen, weil der die vorgeschriebene Mund- und Nasenmaske verweigerte. N. trank sich zu Hause Mut an, kehrte mit einem nicht zugelassenen Revolver in die Tankstelle zurück und tötete den jungen Mann mit einem Kopfschuss. Soweit ist die unfassbare Tat unstrittig. Eigentlich wollte das Gericht bereits vor der Sommerpause die Plädoyers aufrufen, doch die Verteidigung versucht in letzter Minute, die drohende lebenslange Haftstrafe für N. abzuwenden.
An diesem Montag ging es in dem Verfahren so weiter, wie es Mitte Juli in die Sommerpause gegangen war. Die Vorsitzende Richterin Claudia Büch-Schmitz verlas zwar den Beschluss, mit dem die Strafkammer den Befangenheitsantrag des Angeklagten gegen den psychiatrischen Gutachter als „unbegründet“ zurückweist. Doch die Verteidigung legte nach. Sie beantragte ein zweites Gutachten, wegen „mangelnder Sachkunde“ des ersten Gutachters.
Frage der Schuldfähigkeit
Der hatte dem Angeklagten, trotz fast zwei Promille Alkohol im Blut, bei der Tat „volle Schuldfähigkeit“ attestiert. Folgt ihm das Gericht, muss es Mord und vielleicht sogar die besondere Schwere der Schuld feststellen. Der 50-Jährige müsste dann bis ins hohe Rentenalter ins Gefängnis. Deshalb kämpft die Verteidigung um die „Schuldfähigkeit“ des Angeklagten.
Sie führt dabei nicht nur den konsumierten Alkohol ins Feld – vor der Tat hatte E. 5,5 Liter Bier getrunken – sondern auch die „Verletzbarkeit“ ihres Mandanten. Er sei in besonderer Weise von der Pandemie und den Schutzmaßnahmen dagegen gebeutelt gewesen. Zum einen durch Gehaltseinbußen. Im Jahr 2018 hatte der selbständige Softwareentwickler 100.000 Euro, 2020 pandemiebedingt nur noch 18.000 Euro erwirtschaftet.
Außerdem habe er unter einer Anpassungsstörung nach dem Selbstmord seines Vaters gelitten. Der Vater, an Lungenkrebs erkrankt, hatte im März 2020 seine Frau niedergeschossen und anschließend sich selbst getötet. N.s Mutter überlebte schwerverletzt, ihr Sohn habe sie betreuen müssen. Das hätten die Coronaschutzmaßnahmen erschwert. Auch die medizinische Behandlung seines Vaters habe unter den Pandemiebeschränkungen gelitten, führt die Verteidigung an. Zudem lösten Gesichtsmasken bei ihm wegen einer früheren Asthmaerkrankung Panikattacken aus, hatte der Angeklagte vortragen lassen.
Die Mutter des mit einem gezielten Kopfschuss getöteten 20-jährigen Opfers verfolgte diese Argumentation am Montag sichtbar um Fassung ringend.
Ein weiteres Gutachten gibt es von einer Polizeipsychologin, die frühere Chatverläufe des Angeklagten ausgewertet hatte. Ihre Stellungnahme wurde vor Gericht nicht angefochten. Sie erkannte in N.s Texten zu den Coronaschutzmaßnahmen im Netz ein „Sündenbock-Narrativ“ und bescheinigte ihm ein „ausländerfeindliches, rassistisches Weltbild“, das bei ihm eine „Objektivierung und Dehumanisierung von Menschen“ bewirkt habe. Der zwanzigjährige Alexander W. musste danach als „Stellvertreter“ für die Zumutungen der Pandemie sterben. Erschossen wurde er von einem Mann, der sich radikalisierte und schließlich die Pandemie und die Schutzmaßnahmen dagegen für alle Zumutungen des Alltags verantwortlich machte.
Möglicherweise geringeres Strafmaß als lebenslänglich
Zu Beginn des Prozesses hatte sich der Angeklagte N. über den „Ton“ von W.s Anweisung, eine Maske aufzusetzen, beschwert. Er habe sich wie in einem totalitären Staat gefühlt. Mit der Erschießung wollte er „ein Zeichen“ setzen, erklärte ein anderer Gutachter vor Gericht.
Gelingt es der Verteidigung, Zweifel an der Schuldfähigkeit des Angeklagten durchzusetzen, gegebenenfalls auch in einer Revision vor der nächsten Instanz, könnte ein geringeres Strafmaß als lebenslänglich folgen. Den Antrag auf ein weiteres Gutachten wertete die Staatsanwaltschaft indes als Prozessverschleppung. Nach einer Beratungspause wies das Gericht am Montagnachmittag den Antrag ab. Die Plädoyers dürften nun auf September vertagt werden.
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Macrons Krisengipfel
Und Trump lacht sich eins
Maßnahmenkatalog vor der Bundestagswahl
Grünen-Spitze will „Bildungswende“
+++ Nachrichten im Ukraine-Krieg +++
USA und Russland besetzen ihre Botschaften wieder regulär
Frieden in der Ukraine
Europa ist falsch aufgestellt
Die Neuen in der Linkspartei
Jung, links und entschlossen
Gentrifizierung in Großstädten
Meckern auf hohem Niveau