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Missbrauchsfälle in SpanienWiedergutmachung für Missbrauchsopfer der Kirche

In Spanien sollen Menschen, die von Geistlichen sexuell missbraucht wurden, nun entschädigt werden. Auch psychologische Wiedergutmachung ist möglich.

Reiner Wandler

Aus Madrid

Reiner Wandler

Die Opfer sexuellen Missbrauchs durch Geistliche in Spanien werden entschädigt. Darauf einigten sich die spanische Linksregierung unter dem Sozialisten Pedro Sánchez und die Bischofskonferenz. Vertreter beider Seiten unterzeichneten am Donnerstag einen entsprechenden Plan. Dies gilt für Fälle, in denen ein Rechtsweg aufgrund der Verjährung oder des Todes des Täters nicht mehr möglich ist.

Kirche und Staat folgen damit einer Empfehlung des spanischen Ombudsmanns für Bürgerrechte, Ángel Gabilondo. Dieser wird die Anzeigen, die bei ihm eingehen, prüfen und dann die endgültige Entscheidung treffen, ob die katholische Kirche und Ordensgemeinschaften im konkreten Fall in Rechenschaft gezogen werden oder nicht.

Die Kirche müsste die Opfer dann finanziell entschädigen. Der Betrag ist von der Einkommensteuer befreit. Die Vereinbarung wurde von Justizminister Félix Bolaños, dem Präsidenten der Spanischen Bischofskonferenz, Luis Argüello, und dem Präsidenten der Spanischen Ordenskonferenz, Jesús Díaz Sariego, unterzeichnet.

In einer Studie aus dem Jahr 2022 geht Ombudsmann Gabilondo davon aus, dass Spanien die größte Missbrauchsquote durch Geistliche weltweit aufweist. Eine groß angelegte Umfrage ergab, dass 1,13 Prozent der heutigen Erwachsenen im religiösen Umfeld Missbrauch erfahren haben.

Missbrauchsfälle seien „gerichtlich schwer aufzuarbeiten“

Die Kirche stelle sich mit der Unterzeichnung des Planes „einer historischen und moralischen Schuld“ gegenüber den Missbrauchsopfern, erklärte Bolaños bei der Unterzeichnung. Der Justizminister sprach von „Hunderten von Missbrauchsopfern innerhalb der Kirche“, deren Fälle aufgrund ihrer individuellen Merkmale „besonders schwer gerichtlich aufzuarbeiten“ seien, da der Missbrauch in vielen Fällen Jahrzehnte zurückliege und die Verjährungsfrist in den meisten Fällen abgelaufen sei.

Die Vereinbarung gilt erst einmal für ein Jahr, kann aber, falls nötig, um weitere zwei Jahre verlängert werden. Jetzt ist es an den Opfern, das Verfahren einzuleiten. Sie müssen sich an eine eigens im Justizministerium eingerichtete Stelle wenden. Dort erhalten sie „unter Gewährleistung umfassender Vertraulichkeit Unterstützung“ und Hilfe bei der Einreichung ihres Antrags.

Diese Stelle legt dann einen Lösungsvorschlag vor und setzt die Entschädigungssumme fest. Neben finanzieller Wiedergutmachung ist auch eine psychologische Wiedergutmachung vorgesehen. Sie sieht eine kostenlose Behandlung der Opfer – und wenn nötig ihrer Angehörigen – durch Fachkräfte vor.

Der unterzeichnete Plan bietet all denjenigen eine Möglichkeit auf Entschädigung, die sich nicht an eine kircheninterne Kommission (Priva) wenden wollen. Bei dieser gingen 89 Anträge auf Entschädigung ein – 32 davon sind Missbrauchsfälle in unterschiedlichen Diözesen und 57 richten sich an Ordensgemeinschaften. Insgesamt wurden von der Kirche selbst bisher 39 Opfer anerkannt, die bis zu 100.000 Euro finanzielle Wiedergutmachung erhielten.

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