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Ministerpräsidentenwahl in ThüringenMohring fordert Verschiebung

Die Linkspartei möchte eine Minderheitsregierung anführen. Zur Wahl von Ministerpräsident Ramelow äußert die CDU verfassungsrechtliche Zweifel.

„Soll die Demokratie keinen Schaden nehmen, muss das auch für den Ministerpräsidenten gelten“, sagt Mohring Foto: Martin Schutt/dpa

Berlin afp | Der Thüringer CDU-Chef Mike Mohring fordert wegen Verfassungsfragen die Verschiebung der Wahl des Ministerpräsidenten. Über die Regeln bei der Wahl müsse noch vor der Landtagsabstimmung Rechtssicherheit geschaffen werden, sagte Mohring den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Diese Klärung dürfe „nicht im Nachhinein dem Thüringer Verfassungsgericht überlassen“ werden.

Mohrings Forderung bezieht sich auf die Frage, ob im dritten Wahlgang nur die Ja-Stimmen zählen oder eine relative Mehrheit unter Einbezug der Nein-Stimmen erforderlich ist. In Thüringen ist eine rot-rot-grüne Minderheitsregierung geplant, die vom bisherigen Ministerpräsidenten Bodo Ramelow angeführt werden soll. Die Linke strebt seine Wiederwahl durch den Landtag für Anfang Februar an.

Wegen der fehlenden Mehrheit für die drei Parteien würde Ramelow erst im dritten Wahlgang gewählt werden, in dem keine absolute Mehrheit aller Landtagsmitglieder mehr erforderlich ist. Die vorherrschende Deutung der Thüringer Landesverfassung lautet, dass im dritten Wahlgang nur die Ja-Stimmen zählen – demnach wäre Ramelow selbst dann gewählt, wenn mehr Nein- als Ja-Stimmen abgegeben werden.

Mohring sagte dazu: „Kein Vereinsvorsitzender wird in Deutschland gewählt, wenn nicht mehr Ja- als Nein-Stimmen vorliegen.“ Er hob hervor, dass auch bei der Wahl für den Vorsitz des thüringischen Landtags und des Verfassungsgerichts eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen gebraucht werde: „Soll die Demokratie keinen Schaden nehmen, muss das selbstverständlich auch für den Ministerpräsidenten gelten.“

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2 Kommentare

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  • Der Sinn und Zweck der Thüringer Verfassung kann es nicht sein, das Land Thüringen möglichst lange ohne Regierung zu lassen. Wenn Herr Mohring lieber eine Minderheitsregierung mit der AfD zusammen bilden möchte, hätte er dies doch längst mal sagen können, aber Herr Mohring denkt nicht, was er sagt, sagt nicht, was er will und macht nicht, was er kann. Der ist wie Schnodder - bleibt nie ganz oben und fällt doch nie so ganz nach unten.

  • Was soll denn dieser Satz bedeuten:



    "Die vorherrschende Deutung der Thüringer Landesverfassung lautet, dass im dritten Wahlgang nur die Ja-Stimmen zählen"



    Wer hat bisher diese Meinung vertreten, und gab es überhaupt keine Gegenmeinung ?



    Die Vorstellung, daß jemand mit einer einzigen - eventuell seiner eigenen - Stimme gewählt wird, und 100 Nein-Stimmen zählen nicht, ist doch absurd.



    In keinem Dorfverein wäre so etwas möglich bei einer Vorstandswahl, und ausgerechnet beim Amt des Ministerpräsidenten soll das gehen.



    Wenn Linke, SPD und Grüne der Meinung sind, ihre Minderheit reicht gegen eine Mehrheit einen Ministerpräsidenten zu wählen, können die das überhaupt durchziehen ?



    Was sagt die Verfassung zur Beschlußfähigkeit des Landtages ?



    Alle Parlamente die ich kenne sind nicht beschlußfähig, wenn nicht mindestens eine Mehrheit der Mitglieder anwesend ist.



    Wenn also AfD, CDU und FDP wegbleiben, kann überhaupt eine Wahl stattfinden ?