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Mieterbund zu Erhöhung von Wohngeld„Längst überfälliger Schritt“

Beim Wohngeld gibt es einen gewaltigen Nachholbedarf, sagt Ulrich Ropertz vom Mieterbund. Er kritisiert, dass die Heizkosten nicht mit berücksichtigt werden.

Die letzte Wohngeldreform gab es 2009. Bild: dpa
Daniel Bax
Interview von Daniel Bax

taz: Herr Ropertz, ab Januar 2016 soll das Wohngeld erhöht werden. Knapp 900.000 Haushalte dürften davon profitieren, sagt das Bundesbauministerium voraus. Ein Grund zur Freude?

Ulrich Ropertz: Natürlich, das ist eine gute Nachricht. Aber wenn man sich die Entwicklung der Mitepreise in den letzten sieben Jahren anschaut, dann war dieser Schritt auch längst überfällig.

Die Pläne

Die Bundesregierung will ab 2016 das Wohngeld für Arbeitslose, Rentner und Geringverdiener erhöhen. Damit soll diese Leistung an die Entwicklung der Einkommen, Warmmieten und Nebenkosten seit der letzten Reform 2009 angepasst werden, teilte das Bundesbauministerium mit. Von der Reform sollen 870.000 Haushalte profitieren. Die Miethöhe bestimmt jeweils die Höhe der Bezuschussung über das Wohngeld. Durchschnittlich sollen Leistungen um 39 Prozent steigen, sie werden aber mit Zuwendungen der Grundsicherung verrechnet. Ursprünglich war eine Reform schon für 2015 geplant, aber es kam zu Differenzen in der Bundesregierung. (dpa)

Jeder Berechtigte soll mehr Wohngeld erhalten als bisher. Der staatliche Zuschuss zur Miete soll im Schnitt um 39 Prozent steigen – in Einzelfällen sogar um bis zu 197 Prozent. Das klingt üppig.

Ja, das ist happig. Aber letztlich werden die Wohngeld-Berechtigten damit nur so gestellt, wie sie 2009 schon einmal standen. Es gab da einen gewaltigen Nachholbedarf. Hinzu kommt, dass zur Berechnung des Wohngelds nur die zu zahlende Bruttokaltmiete herangezogen wird, die Heizkosten bleiben außen vor.

Bild: Deutscher Mieterbund
Im Interview: Ulrich Ropertz

ist Geschäftsführer und Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Deutschen Mieterbundes e.V.

Sie fordern, dass die Heizkosten mit berücksichtigt werden sollten?

Ja, und das hat die Große Koalition 2009 auch noch so gesehen. 2011 haben Union und FDP diese Heizkostenkomponente dann gestrichen. Wir hatten erwartet, dass SPD und Union sie jetzt wieder einführen. So bleibt ein Wermutstropfen.

Wann ist Ihrer Meinung nach die nächste Wohngeld-Erhöhung fällig?

Das Wohngeld wird nur in unregelmäßigen Abständen erhöht. Die letzte Wohngeldreform war 2009, davor 2001. Betroffene können sich nicht darauf verlassen, dass das Wohngeld an die Notwendigkeit angepasst wird. Im aktuellen Gesetzentwurf steht, dass alle vier Jahre überprüft werden soll, ob die Höhe des Wohngelds noch angemessen ist. Eine reine Überprüfung reicht uns aber nicht aus. Wir fordern, dass das Wohngeld auch alle vier Jahre angepasst werden sollte.

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3 Kommentare

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  • Die nächste Mieterhöhungswelle kommt bestimmt, und damit ist die Wohngelderhöhung lediglich eine Einkommensverbesserung für die Vermieter - aus Steuermitteln. Für HartzIV-Empfänger und Bezieher von Grundsicherung bedeutet es aufgrund der Verrechnung gleichzeitig eine weitere Verschlechterung.

    • @wxyz:

      Empfänger von HartzIV und Grundsicherung dürften nicht eher nicht betroffen sein, da diese nach $7 WoGG nicht berechtigt sind. Hintergrund dürfte sein, dass die Wohnungskosten bei der Berechnung von HartzIV und vermutlich auch der Grundsicherung direkt berücksichtigt werden und daher in der dortigen Leistung enthalten sind.

      Insoweit finde ich die entsprechende Aussage im Seitentext seltsam.

      Die Erhöhung kann aber ggf. dazu führen, dass Leute 8Aufstocker) kein Hartz mehr benötigen und somit nur noch Wohngelb bekommen. Dies hat dann aber sicherlich Vor- und Nachteile.

  • 9G
    95820 (Profil gelöscht)

    Da freut sich der "Miethai", dass sein "Futter" mehr "Futter" bekommt.