Messerangriff mit drei Toten in Würzburg: Islamistisches Motiv naheliegend
Ermittler:innen gehen von einem islamistischen Motiv des Tatverdächtigen von Würzburg aus. Ein Gutachter soll nun klären, ob der Mann schuldfähig ist.
Der Migrant hatte in der Würzburger Innenstadt auf Menschen eingestochen, die er wohl nicht kannte. Drei Frauen starben, sieben Menschen wurden verletzt, darunter ein elfjähriges Mädchen. Der 24-Jährige wurde mit einem Polizeischuss gestoppt. Er sitzt in Untersuchungshaft – wegen dreifachen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung sowie vorsätzlicher Körperverletzung.
Die Ermittler gehen von einem islamistischen Tatmotiv aus, weil der tatverdächtige Somalier nach Aussagen von Augenzeugen während der Tat zwei Mal „Allahu Akbar“ („Gott ist am Größten“) gerufen haben soll. Im Krankenbett einer Würzburger Klinik soll er die Tat zudem als seinen „Dschihad“, also als „Heiligen Krieg“, bezeichnet haben. Ein gerichtspsychiatrisches Gutachten soll die Frage der Schuldfähigkeit und eine mögliche Unterbringung in einer Psychiatrie klären.
Bereits am vergangenen Samstag hatte die Zentralstelle für Extremismus und Terrorismus (ZET) der Generalstaatsanwaltschaft München das Ermittlungsverfahren gegen den Mann übernommen, das Landeskriminalamt richtete die Sonderkommission (Soko) „Main“ ein und ermittelt derzeit zusammen mit dem Polizeipräsidium Unterfranken zur Tat. Unterstützung erhalten sie dabei von Experten des Bundeskriminalamtes, von Übersetzern sowie von Islamwissenschaftlern, wie die Behörden mitteilten.
Schon 2015 wohl Vorfall mit Messer
Im Zuge des Verfahrens soll es ein psychiatrisches Gutachten geben, um zu klären, ob der 24 Jahre alte Somalier bei der Tat am Freitag schuldunfähig war und in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden muss.
Am Dienstag wurde ebenfalls bekannt, dass der Tatverdächtige bereits 2015 in Sachsen einen Streit hatte, in dem ein Messer eine Rolle spielte. Bei der Auseinandersetzung in einer Asylunterkunft Ende 2015 erlitten der heute 24-Jährige und sein Kontrahent leichte Schnittverletzungen, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Chemnitz am Dienstag auf Anfrage sagte. Die Verletzungen seien aber nur oberflächlich gewesen und hätten keiner ärztlichen Versorgung bedurft.
Bei dem Streit ging es um die Benutzung eines Kühlschranks. Die Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung wurden laut Staatsanwaltschaft Anfang 2017 eingestellt, weil es den Angaben zufolge aufgrund widersprüchlicher Aussagen keinen Tatnachweis gab.
Über die Ermittlungen in Sachsen berichtete am Montagabend zuerst die Welt, die Staatsanwaltschaft Chemnitz äußerte sich daraufhin auf Anfrage.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Nahost-Konflikt
Alternative Narrative
Nach der Gewalt in Amsterdam
Eine Stadt in Aufruhr
Putins Atomdrohungen
Angst auf allen Seiten
+++ Nachrichten im Nahost-Krieg +++
IStGH erlässt Haftbefehl gegen Netanjahu und Hamas-Anführer
Die Wahrheit
Der erste Schnee
Krise der Linke
Drei Silberlocken für ein Halleluja