Messerangriff in ICE bei Regensburg: Anklage wegen islamistischer Tat
Ein Mann attackierte in einem ICE vier Männer mit einem Messer. Ermittler sahen ihn erst als psychisch Kranken – nun klagen sie ihn als Islamisten an.
Abdalrahman A. hatte nach der Tat der Polizei gesagt, er sei krank und brauche Hilfe. Einem Sachverständigen schilderte er, dass er sich von Polizisten verfolgt fühle und den Eindruck gehabt habe, das erste Opfer im Zug habe ihn töten wollen. Der Gutachter attestierte A. daraufhin vorläufig eine paranoide Schizophrenie und Schuldunfähigkeit.
Nach einer eingehenden psychiatrischen Untersuchung sowie weiterer Ermittlungen sei aber nicht mehr von einer psychischen Erkrankung von Abdalrahman A. auszugehen, teilte die Bundesanwaltschaft am Montag mit. Sie spricht nun vielmehr von einem „mutmaßlich islamistisch motivierten Messerangriff“. Der 27-Jährige weise eine „radikal-islamische Gesinnung“ auf.
Bei dem Mann waren zuvor Propagandavideos der Terrorgruppe „Islamischer Staat“ gefunden worden. Zudem soll er einschlägige Beiträge auf seinem Facebook-Account geteilt haben. Ein Zusammenhang zur Tat war aber zunächst unklar, weil die Videos und Postings älteren Datums gewesen sein sollen.
Der Entschluss zur Tat soll Wochen vorher gefallen sein
Die Bundesanwaltschaft hatte bereits Mitte März das Verfahren an sich gezogen. In ihrer Anklage wirft sie Abdalrahman A. nun dreifach versuchten Mord und eine gefährliche Körperverletzung vor. Demnach habe Abdalrahman A. spätestens im September 2021 den Entschluss gefasst, wahllos „Ungläubige“ zu töten, um seinen Beitrag zum weltweiten Jihad zu leisten. Mit der Messertat in dem ICE habe er dies dann umgesetzt. Die Tat hatte damals breites Entsetzen ausgelöst. Der damalige Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sprach von einer „furchtbaren“ Tat.
Abdalrahman A. wurde danach zunächst in einem Bezirksklinikum untergebracht – wo er weiter auffällig wurde. Im Dezember soll er dort einem Pfleger ins Gesicht geschlagen haben, auch das laut Anklage aus radikal-islamischen Motiven. Im Januar soll er dann in seinem Isolierzimmer einen Fensterflügel so lange gegen die Wand geschlagen haben, bis das Sicherheitsglas splitterte und sich zwei Metallstangen lösten. Mit einer der Stangen habe er dann auf die Schleusentür des Zimmers eingeschlagen und auch das dortige Sicherheitsglas zersplittert. Hierdurch entstand ein Schaden von 5.000 Euro.
Nach den Untersuchungen, die Abdalrahman A. keine psychische Erkrankung mehr attestierten, wurde er bereits im Januar in reguläre Untersuchungshaft genommen. Demnächst erwartet ihn nun ein Prozess vor dem Oberlandesgericht München.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Haftbefehl gegen Netanjahu
Sollte die deutsche Polizei Netanjahu verhaften?
#womeninmalefields Social-Media-Trend
„Ne sorry babe mit Pille spür ich nix“
Buchpremiere von Angela Merkel
Nur nicht rumjammern
Stellungnahme im Bundestag vorgelegt
Rechtsexperten stützen AfD-Verbotsantrag
Landesparteitag
Grünen-Spitze will „Vermieterführerschein“
Rechtspopulistinnen in Europa
Rechts, weiblich, erfolgreich