Messerangriff in Hamburg: Nun ermittelt die Bundesanwaltschaft
Die Bundesanwaltschaft übernimmt die Ermittlungen zum Angriff in Hamburg. Der Tatverdächtige soll sich selbst radikalisiert haben.
taz/dpa | Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen den mutmaßlichen Hamburger Messerattentäter Ahmad A. wegen der besonderen Bedeutung des Falles an sich gezogen. Nach bisherigem Ermittlungsstand liege ein radikal-islamistischer Hintergrund der Tat nahe, so die Behörde. Die Ermittler gehen davon aus, dass sich Ahmad A. selbst radikalisiert hat.
Seinen Angaben zufolge habe er sich seit längerem mit islamistischen Themen beschäftigt. Zwei Tage vor der Tat habe er sich für eine entsprechende Lebensweise entschieden. Am Tattag selbst habe er sich entschlossen ein Attentat zu begehen und gehofft, als Märtyrer zu sterben. Das teilte die Bundesanwaltschaft am Montagnachmittag mit.
Ahmad A., ein 26-jähriger Palästinenser, dessen Asylantrag abgelehnt worden war, hatte nach Angaben der Ermittler am Freitag in einer Edeka-Filiale in Hamburg-Barmbeck in der Haushaltsabteilung des Marktes ein Messer an sich genommen und auf zwei Kunden eingestochen. Das eine Opfer starb noch im Supermarkt, das andere wurde lebensgefährlich verletzt. Auf der Straße stach er auf drei weitere Menschen ein, bevor er von Passanten überwältigt und festgehalten wurde.
Nach Angaben der Bundesanwaltschaft gibt es bislang keine Anhaltspunkte dafür, dass A. Mitglied des „Islamischen Staates“ oder einer anderen terroristischen Vereinigung ist. Die Behörde geht davon aus, dass er als Einzeltäter gehandelt hat. Hinweise darauf, dass er bei der Tat angeleitet wurde, gebe es nicht.
Die Hamburger Polizei hatte zuvor bestätigt, dass A. bei seiner Festnahme gesagt haben soll, er wolle als Terrorist behandelt werden. Das füge sich in das Persönlichkeitsbild, bei dem neben dem Verdacht des Islamismus auch die psychischen Auffälligkeiten des Mannes immer wieder eine Rolle spielten.
Nicht als „Gefährder“ eingestuft
Zu den Ermittlungen gehört auch die Frage, warum der spätere Attentäter nicht vom sozialpsychiatrischen Dienst untersucht wurde. Dies hatte der Verfassungsschutz bereits zu Beginn des Jahres empfohlen. Der Geheimdienst hatte vermutet, dass es sich bei A. eher um eine psychisch labile Person als um einen überzeugten Islamisten handele. A. war als sogenannter Verdachtsfall Islamismus, nicht aber als islamistischer Gefährder eingestuft. So werden Verdächtige kategorisiert, denen die Polizei eine Gewalttat zutrauen.
Nach Angaben der Hamburger Polizei wird routinemäßig nun auch überprüft, ob A. auch als Täter für den ungeklärten Mord an einem 16-jährigen Schüler unter der Hamburger Kennedybrücke im Oktober in Frage kommt. Zu dieser Tat hatte sich der „Islamische Staat“ im Internet bekannt.
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