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Messerangriff in HamburgNun ermittelt die Bundesanwaltschaft

Die Bundesanwaltschaft übernimmt die Ermittlungen zum Angriff in Hamburg. Der Tatverdächtige soll sich selbst radikalisiert haben.

Beim Angriff starb eine Person: Gedenken vor der Edeka-Filiale Foto: dpa

Berlin/Hamburg taz/dpa | Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen den mutmaßlichen Hamburger Messerattentäter Ahmad A. wegen der besonderen Bedeutung des Falles an sich gezogen. Nach bisherigem Ermittlungsstand liege ein radikal-islamistischer Hintergrund der Tat nahe, so die Behörde. Die Ermittler gehen davon aus, dass sich Ahmad A. selbst radikalisiert hat.

Seinen Angaben zufolge habe er sich seit längerem mit islamistischen Themen beschäftigt. Zwei Tage vor der Tat habe er sich für eine entsprechende Lebensweise entschieden. Am Tattag selbst habe er sich entschlossen ein Attentat zu begehen und gehofft, als Märtyrer zu sterben. Das teilte die Bundesanwaltschaft am Montagnachmittag mit.

Ahmad A., ein 26-jähriger Palästinenser, dessen Asylantrag abgelehnt worden war, hatte nach Angaben der Ermittler am Freitag in einer Edeka-Filiale in Hamburg-Barmbeck in der Haushaltsabteilung des Marktes ein Messer an sich genommen und auf zwei Kunden eingestochen. Das eine Opfer starb noch im Supermarkt, das andere wurde lebensgefährlich verletzt. Auf der Straße stach er auf drei weitere Menschen ein, bevor er von Passanten überwältigt und festgehalten wurde.

Nach Angaben der Bundesanwaltschaft gibt es bislang keine Anhaltspunkte dafür, dass A. Mitglied des „Islamischen Staates“ oder einer anderen terroristischen Vereinigung ist. Die Behörde geht davon aus, dass er als Einzeltäter gehandelt hat. Hinweise darauf, dass er bei der Tat angeleitet wurde, gebe es nicht.

Die Hamburger Polizei hatte zuvor bestätigt, dass A. bei seiner Festnahme gesagt haben soll, er wolle als Terrorist behandelt werden. Das füge sich in das Persönlichkeitsbild, bei dem neben dem Verdacht des Islamismus auch die psychischen Auffälligkeiten des Mannes immer wieder eine Rolle spielten.

Nicht als „Gefährder“ eingestuft

Zu den Ermittlungen gehört auch die Frage, warum der spätere Attentäter nicht vom sozialpsychiatrischen Dienst untersucht wurde. Dies hatte der Verfassungsschutz bereits zu Beginn des Jahres empfohlen. Der Geheimdienst hatte vermutet, dass es sich bei A. eher um eine psychisch labile Person als um einen überzeugten Islamisten handele. A. war als sogenannter Verdachtsfall Islamismus, nicht aber als islamistischer Gefährder eingestuft. So werden Verdächtige kategorisiert, denen die Polizei eine Gewalttat zutrauen.

Nach Angaben der Hamburger Polizei wird routinemäßig nun auch überprüft, ob A. auch als Täter für den ungeklärten Mord an einem 16-jährigen Schüler unter der Hamburger Kennedybrücke im Oktober in Frage kommt. Zu dieser Tat hatte sich der „Islamische Staat“ im Internet bekannt.

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5 Kommentare

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  • Ich bin immer wieder überrascht, was Taz-AutorInnen doch unterschwellig für ein autoritäres Staatsverständnis haben.

     

    Der sozialpsychatrische Dienst ist erst bei akuter Fremd- oder Eigengefährdung Ordnungsbehörde und kann erst dann jemanden zwangseinweisen. Islamist zu sein, ist da zu wenig.

    Bis dahin ist er nur Leistungsbehörde und kann jemanden einladen. Wenn er oder sie nicht kommt, dann ist das seine/ihre Entscheidung.

    Wenn die Polizei ihn nie in einer Situation akuter Fremd- oder Eigengefährdung angetroffen hat, hat sie auch kein Recht, ihn dem sozialpsychatrischen Dienst vorzustellen. Da kann er labil sein wie er will.

    Die Freiheitsrechte gelten auch für Muslime.

     

    Die Autorin schreibt selbst, der Mann habe sich erst am Tattag entschlossen, ein Attentat zu begehen. Das spricht dafür, vorher gab es offenbar keine Fremdgefährdung.

     

    Sollte es vorher Anzeichen von Fremd- oder Eigengefährdung gegeben haben, hätte es in den Artikel gehört.

  • 1G
    1714 (Profil gelöscht)

    Wie wär's wenn die Bundesanwaltschaft sich auch mal der täglich 27 Toten (lt.Statistik) annimmt, die von der Automobil-Lobby zu verantworten sind??

    • @1714 (Profil gelöscht):

      Den hatten wir doch schon am Samstag. Ist also doppelt. Frei nach Mady Riehl: "Wir müssn leider einen Punkt abziehen."

    • @1714 (Profil gelöscht):

      Welche Statistik zitieren Sie hier?

    • @1714 (Profil gelöscht):

      Kannst du bitte damit aufhören, diese unsinnigen und unseligen Vergleiche unter jedem Artikel dieser schrecklichen Tat zu setzen.