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Mehr Schutz für Presse auf DemosDebatte über Strafbarkeitslücke

Hessens Justizministerin möchte, dass die gewaltlose Behinderung von Jour­na­lis­t:in­nen strafbar wird. Doch ihre Forderung ist politisch umstritten.

Fordert Strafen für „Störung der Tätigkeit der Presse“: Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann Foto: Reiner Zensen/imago

Die Jus­tiz­mi­nis­te­r:in­nen der Länder wollen die Presse besser vor Übergriffen schützen. Auch gewaltfreie Störungen der Berichterstattung sollen strafbar werden. Eine neue Strafnorm müsste der Bundestag beschließen.

Die Organisation Reporter ohne Grenzen hält die Lage der Pressefreiheit in Deutschland nicht mehr für „gut“, sondern nur noch für „zufriedenstellend“. Die Herabstufung erfolgte im April, weil sich die Zahl gewalttätiger Angriffe auf Journalisten im Jahr 2020 auf 65 verfünffacht hat. Vorfälle gab es vor allem auf oder am Rande von Querdenken-Kundgebungen.

Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) schlug deshalb einen neuen Strafparagrafen gegen die „Störung der Tätigkeit der Presse“ vor. Er soll vor allem Strafbarkeitslücken schließen. Körperliche Angriffe, Beleidigungen, Nötigungen und Bedrohungen von Jour­na­lis­t:in­nen sind heute schon nach dem allgemeinen Strafrecht strafbar. Kühne-Hörmann will zusätzlich aber auch unbefugte gewaltlose Behinderungen der Presse bestrafen.

Lärm gehört zur Demo dazu

Als Beispiel nannte sie Demonstrant:innen, die sich mit Trillerpfeifen neben ein Rundfunk-Team stellen, um ein Interview zu stören. Strafbar soll es nach hessischer Vorstellung auch sein, wenn Fahnen oder Transparente so vor Kameras gehalten werden, dass keine Bild-Berichterstattung mehr möglich ist. „Denkbar wäre auch, dass einem Journalisten das Mikrofon entrissen wird, der Täter dann wegläuft und das Mikrofon versteckt“, warb die Ministerin für ihre Initiative. Einen entsprechenden Fall hat es aber wohl noch nicht gegeben.

Bei der Justizministerkonferenz (Jumiko), die an diesem Donnerstag zu Ende ging, bekam ihre Initiative neun Ja-Stimmen, fünf Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen. Die Kri­ti­ke­r:in­nen kamen aus dem grün-roten Lager und machen sich vor allem Sorgen um die Rechte von Demonstrierenden. Der Lärm von Trillerpfeifen gehöre auf Kundgebungen dazu.

Auch der Deutsche Journalistenverband (DJV) reagierte zurückhaltend. „Wir sehen derzeit keine Strafbarkeitslücken im Gesetz“, sagte DJV-Sprecher Hendrik Zörner. „Viel wichtiger wäre, dass die Polizei zuverlässig eingreift, wenn Journalisten auf Kundgebungen körperlich angegriffen werden.“ Auch Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) verwies auf die bestehenden Strafvorschriften, die „konsequent angewandt“ werden müssten.

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2 Kommentare

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  • "Auch gewaltfreie Störungen der Berichterstattung sollen strafbar werden."

    "Die Herabstufung erfolgte im April, weil sich die Zahl gewalttätiger Angriffe auf Journalisten im Jahr 2020 auf 65 verfünffacht hat."

    Interessanter Zusammenhang. Man will also etwas strafbar machen, weil etwas bereits strafbares zugenommen hat.



    Ein Schelm, wer arges dabei denkt.

  • Großer Schwachsinn.



    Was sollen Extraregelungen für Medien, wenn das dann nur für Mainstreammedien gilt, die im Kampagnenmodus die Demonstanten verunglimpfen. Die journalistische "Sorgfalt" hat man ja bei den Coronademos gesehen. Also keine Extrawurst btte. Tätlichkeiten nein, aber Transparente und Geräusche ja