Medizinischer Gebrauch von Cannabis: Kein Cannabis für ADHS-Patient*innen
Nach einem Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen haben ADHS-Patient*innen keinen Anspruch auf eine Therapie mit Cannabis.
Der ADHS-Patient hatte das Medikament Ritalin nicht vertragen, es machte ihn nach eigenen Angaben ruhelos und er verlor seinen Appetit. Schließlich fand er einen Allgemeinmediziner, der ihm drei verschiedene Cannabis-Medikamente (Bedroca, Bediol, Bedica) als Teezubereitung und zur Inhalation verschrieb.
Seine Kasse lehnte die Kostenübernahme ab. Es liege keine schwerwiegende Erkrankung vor und die Verwendung von Cannabis sei bei diesem Krankheitsbild medizinisch zweifelhaft. In einem gerichtlichen Eilverfahren wollte der Mann die umgehende Versorgung erreichen.
Das Landessozialgericht bestätigte mit seinem Urteil nun die Entscheidung des Sozialgerichts Hildesheim, wonach der Kläger einerseits nicht gesichert an einer ADHS-Erkrankung leide und diese auch nicht schwerwiegend sei. Zudem sei nicht glaubhaft gemacht worden, dass eine anerkannte Behandlung nicht zur Verfügung stehe und dass die Behandlung mit medizinischem Cannabis die Symptome minimiere. Nach aktueller Studienlage sei der Einsatz von Cannabis bei dieser Erkrankung zweifelhaft, könne im Erwachsenenalter sogar das Risiko für eine ADHS-Erkrankung steigern.
Carsten Kreschel, Sprecher Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen
„Die Sozialgerichte werden zunehmend mit ähnlichen Fällen befasst“, sagt Gerichtssprecher Carsten Kreschel. Dies liege an der gesetzlichen Neuregelung für den medizinischen Gebrauch von Cannabis. „Das Gesetz hat bei einigen Menschen falsche Vorstellungen geweckt. Cannabis soll schwere Krankheiten lindern, es ist keine beliebige Behandlungsalternative oder Hilfe zur Alltagsbewältigung“, sagt Kreschel.
Seit dem Frühjahr 2017 gibt es in Deutschland Cannabis auf Rezept. Unter bestimmten Umständen können Kassenärzt*innen Cannabisblüten und -extrakte an Menschen mit schwerwiegenden Erkrankungen verschreiben. Zuvor war es nur möglich, dass Patienten sich nach einer Ausnahmegenehmigung des Bundesinstitutes für Arzneimittel unter ärztlicher Begleitung mit Cannabis aus der Apotheke selbst therapierten – auf eigene Kosten.
Neuregelung mit Mängeln
Aus Sicht des Hamburger Fachanwalts für Medizinrecht, Oliver Tolmein, sind die gesetzlichen Neuregelungen zwar grundsätzlich positiv zu bewerten. Die Umsetzung weise allerdings noch Mängel auf.
„Zwar bekommen nun mehr schwerkranke Menschen Cannabis verschrieben, aber viele Patienten, die Cannabis in der Vergangenheit zum Beispiel aufgrund einer Ausnahmegenehmigung erhalten haben und denen es geholfen hat, gehen heute leer aus“, sagt Tolmein, der das Gesetzgebungsverfahren als Sachverständiger begleitet hatte. Wichtige Fragen, beispielsweise was eine solche schwerwiegende Erkrankung ist, die die Voraussetzung für die Verschreibung zu Lasten der Krankenkasse ist, seien offen. Ungeklärt sei auch, wann eine möglicherweise existierende Therapie-Alternative unzumutbar sei.
„Gegenwärtig entscheiden die Landessozialgerichte, die mit den zahlreichen Eilverfahren befasst sind, hier sehr unterschiedlich“, sagt Tolmein. Und bis zu einer richtungsweisenden Entscheidung des Bundessozialgerichts könne es angesichts der langen Verfahrensdauer bei den Sozialgerichten noch Jahre dauern.
Legalisierung in Kanada
Andere Länder sind da schon weiter. In Kanada etwa gibt es seit Mitte Oktober 2018 Cannabis legal zu kaufen. Es ist damit das erste große Industrieland, das Cannabis legalisiert hat. Zuvor gab es bereits in Uruguay sowie in einigen US-Bundesstaaten eine Freigabe.
Schon 2001 hatte Kanada den Konsum von Cannabis aus medizinischen Gründen freigegeben. Begründet wurde die Neuausrichtung der Drogenpolitik nun mit Gesundheitsschutz und öffentlicher Sicherheit. Mit der Legalisierung einher geht eine große Aufklärungskampagne über die potentiellen Gefahren von übermäßigem Konsum. Der Zugang für Jugendliche soll erschwert werden, außerdem soll der illegale Markt ausgetrocknet werden.
Ob die Legalisierung in Kanada unterm Strich ein Erfolg wird, hängt nicht zuletzt vom Preis ab. Denn der aus kontrolliertem Anbau verkaufte Stoff muss schließlich günstiger sein als der auf dem Schwarzmarkt angebotene.
Mehr Konsument*innen in Deutschland
In Deutschland ist man von der Legalisierung noch weit entfernt. Auch wenn sich im Bundestag nur noch die Union und die AfD vehement gegen eine Entkriminalisierung aussprechen. Wie jedes Jahr hat die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, auch im Drogen- und Suchtbericht 2018 wieder vor dem Konsum gewarnt. Der Wirkstoff sei wieder stärker geworden und gleichzeitig sei die Anzahl der Konsument*innen wieder leicht gestiegen.
Dass in Deutschland eine Legalisierung wie in Kanada bald kommt, hält auch Anwalt Tolmein für eher unwahrscheinlich. „Die Debatte um Cannabis ist hierzulande ideologisch überfrachtet – und wird daher vor allem als Konflikt um Prinzipien ausgetragen“, sagt er. „Das verhindert pragmatische Lösungen.“
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Rekrutierung im Krieg gegen Russland
Von der Straße weg
Umfrage zu Sicherheitsgefühl
Das Problem mit den Gefühlen
Israelische Drohnen in Gaza
Testlabor des Grauens
„Freiheit“ von Angela Merkel
Die Macht hatte ihren Preis
Deutschland braucht Zuwanderung
Bitte kommt alle!
Gewalt an Frauen
Ein Femizid ist ein Femizid und bleibt ein Femizid