Maskenpflicht in der Bahn: Jede*r sorge für sich selbst
Die Deutsche Bahn weist in ihren Zügen zwar auf die staatliche Maskenpflicht hin. Durchsetzen will sie die im Konfliktfall aber nicht selbst.
„Bitte beachten Sie die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.“ Die Durchsage im ICE klingt verbindlich, wie eine Anordnung der Bahn. Tatsächlich ist dies laut Bahn aber nur ein Hinweis auf die Anordnungen der Länder.
Alle Bundesländer haben in ihren Corona-Verordnungen die Maskenpflicht im „öffentlichen Personenverkehr“ vorgeschrieben. Sie gilt, zum Beispiel in Baden-Württemberg in „Eisenbahnen, Straßenbahnen, Busse, Taxen, Passagierflugzeuge, Fähren, Fahrgastschiffe und Seilbahnen“. Sie gilt auch „an Bahn- und Bussteigen“ und in „Bahnhofs- und Flughafengebäuden“.
Die Durchsetzung der Maskenpflicht sieht die Bahn aber nicht als ihre Aufgabe. Wenn die Zugbegleiter engagiert sind, appellieren sie an nachlässige Fahrgäste. Und die meisten reagieren auch einsichtig. Bei Konflikten mit renitenten Passagieren sollen aber die „Ordnungsbehörden“ zu Hilfe geholt werden, so ein Bahn-Sprecher. Gemeint ist die Bundespolizei, die 1992 die Aufgaben der Bahnpolizei übernommen hat.
Schutz vor Renitenz wichtiger als Schutz vor Corona?
Warum aber ordnet die Bahn nicht selbst eine Maskenpflicht an? Sie könnte dann im Rahmen ihres Hausrechts Fahrgäste, die einfach keine Rücksicht nehmen wollen, aus dem Zug verweisen. Wenn man die Bahn danach fragt, stellt sie sich dumm und verweist auf die staatlichen Anordnungen.
Es entsteht der Eindruck, dass der Verzicht auf eine bahneigene Maskenpflicht vor allem einen Vorteil hat: Die Bahn kann behaupten, dass sie die Mund-Nasen-Bedeckung nicht durchsetzen kann. Karl-Peter Naumann vom Verbraucherverband Pro Bahn hält das für plausibel und sinnvoll. „Konflikte mit renitenten Fahrgästen können relativ schnell in körperliche Auseinandersetzungen ausarten. Der Bahn geht es wohl vor allem um den Schutz ihrer Beschäftigten.“ Der Verweis auf die Bundespolizei, die an allen größeren ICE-Bahnhöfen stationiert ist, sei deshalb gerechtfertigt, so Naumann.
Die Bundespolizei kann einen Masken-Verweigerer nach eigenen Angaben noch einmal nachdrücklich auffordern und ihm notfalls einen „Platzverweis“ für den Zug und das Bahnhofsgelände erteilen. Für die Verhängung von Bußgeldern sind Landesbehörden zuständig. Die Bundespolizei führt keine Statistik, wie oft sie bereits zur Durchsetzung der Maskenpflicht in Zügen zu Hilfe gerufen wurde. In der Praxis erlebt man als Bahnfahrer solche Einsätze so gut wie nie.
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