MDR-Doku über armenische Mafia: Keine Ausstrahlung der Mafia-Doku
Der MDR hat eine Mafia-Doku zurückgezogen, weil ein Botschafter die Ausstrahlung per Gericht gestoppt hat. Der Sender will dagegen vorgehen.
Ein gemeinsames Reporterteam von Spiegel und MDR hatte über den Einfluss der armenischen Mafia („Diebe im Gesetz“) in Deutschland recherchiert. Grundlage war unter anderem ein BKA-Bericht. Die BKA-Ermittlungen hatten zwar wenig Konkretes ergeben, was aber dennoch als Beleg für die Gefährlichkeit der armenischen Kriminellen und die mangelnde Ausstattung der deutschen Polizei gewertet wurde.
Am Wochenende veröffentlichte bereits der Spiegel einen Artikel über die armenischen Mafiagruppen, denen es gelungen sei, in Deutschland ein breites Netzwerk aufzubauen. Dabei werden auch Verwicklungen von Profiboxern und diplomatischen Kreisen geschildert.
Der dort erwähnte armenische Botschafter Ashot Smbatyan mahnte den MDR darauf hin ab. Die Nennung seines Namens im Zusammenhang mit organisierter Kriminalität verletze seine Persönlichkeitsrechte. Aufgrund der Spiegel-Veröffentlichung sei zu befürchten, dass der Diplomat auch im angekündigten MDR-Film „Paten in Deutschland – die armenische Mafia, die Diebe im Gesetz“ auftauchen werde. Der MDR nahm noch am Montag Stellung. Der Botschaftsangehörige sei eine Person des öffentlichen Lebens, deshalb sehe man keinen Grund, die Berichterstattung zu unterlassen.
Gericht vermisst „Mindestbestand an Beweistatsachen“
Daraufhin beantragten die Anwälte des Armeniers beim Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung, die am Dienstag auch erlassen wurde. Es handele sich hier um Verdachtsberichterstattung, die nur zulässig sei, so die Richter, wenn es einen „Mindestbestand an Beweistatsachen“ gibt. Die im Spiegel-Bericht aufgezählten Indizien für eine Mafia-Verwicklung hätten diesen Anforderungen aber nicht genügt. Die angeführten Ermittlungsverfahren aus den Jahren 2005 und 2008 seien eingestellt worden. Eine erwähnte Mahnung des Bundeskriminalamts vor möglichen „Verquickungen“ staatlicher armenischer Strukturen mit den „Dieben im Gesetz“, beinhalte auch nichts Konkretes.
Der MDR hätte den Film entsprechend ändern und die Aussagen über den Diplomaten weglassen oder anpassen können, sah sich dazu aus Zeitgründen aber nicht mehr in der Lage. Die Doku über die „Paten in Deutschland“ wurde daher zunächst abgesetzt. Stattdessen wiederholte der MDR eine ältere Dokumentation zur Mafia in Mitteldeutschland.
Auf seiner Webseite beklagte der MRD am Mittwoch, das Landgericht Berlin habe die Entscheidung über die einstweilige Verfügung aus Dringlichkeitsgründen ohne mündliche Verhandlung getroffen. „Der MDR hatte deshalb noch keine Gelegenheit, dem Gericht seine Rechtsposition selbst darzulegen“. Das sorgte für gewisses Aufsehen. Schließlich hatte das Bundesverfassungsgericht erst vor kurzem in zwei Beschlüssen gefordert, dass Medien vor Erlass einer einstweiligen Anhörung angehört werden müssen.
Erste Stellungnahme genügt
Allerdings hatte Karlsruhe es genügen lassen, wenn die Medien vom persönlich Betroffenen abgemahnt wurden und Gelegenheit zur Stellungnahme hatten. Falls der Betroffene anschließend beim Gericht eine einstweilige Unterlassung beantragt, muss er eine etwaige Stellungnahme des Mediums mit vorlegen, so dass die Richter die Sichtweise beider Seiten kennen. So war es auch hier. Der Botschafter hatte den MDR ja vorab abgemahnt, der MDR nahm Stellung, der Botschafter hatte die Stellungnahme dem Landgericht vorgelegt. Die Anforderungen des Verfassungsgerichts waren also erfüllt.
Der MDR prüft jetzt, ob er Rechtsmittel einlegt. Das Landgericht Berlin müsste dann eine mündliche Verhandlung anberaumen. Für diesen Fall sehen sich die Autoren der Mafia-Dokumentation gut gerüstet. Sie hätten noch weitere, auch aktuelle Belege für Verwicklungen des Botschafters. Der Film soll auf jeden Fall ausgestrahlt werden. Das bisherige juristische Tauziehen war jedenfalls gute Werbung.
Auch gegen den Spiegel hatte das Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung erlassen. Der Mafia-Artikel war am Donnerstagnachmittag allerdings immer noch als kostenpflichtiger Spiegel-Plus-Text auf spiegel.de zu finden, da dem Spiegel die Verfügung noch nicht förmlich zugestellt worden war. Ein Spiegel-Sprecher erklärte: „Wir halten die Entscheidung des Landgerichts für falsch und werden nach Einsicht in die Verfahrensunterlagen prüfen, ob wir Widerspruch einlegen.“
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt
Vieles deutet auf radikal-islamfeindlichen Hintergrund hin
Exklusiv: RAF-Verdächtiger Garweg
Meldung aus dem Untergrund
Keine Konsequenzen für Rechtsbruch
Vor dem Gesetz sind Vermieter gleicher
Russische Männer auf TikTok
Bloß nicht zum Vorbild nehmen
Anschlag in Magdeburg
„Eine Schockstarre, die bis jetzt anhält“
Klimakiller Landwirtschaft
Immer weniger Schweine und Rinder in Deutschland