Lohndumping und Erntearbeit: Vier Euro Akkordlohn
Ausländische Saisonarbeiter:innen ernten hierzulande unter schwierigen Bedingungen. Nun ist ein neuer Jahresbericht erschienen.
Erst nach mehreren Stunden Verhandlungen der Düsseldorfer Beratungsstelle „Arbeitnehmerfreizügigkeit fair gestalten“ und der eingeschalteten Polizei erhielten sie vom Arbeitgeber ihre Pässe zurück und den Mindestlohn, der sich auf mehrere tausend Euro summierte. Das Fallbeispiel findet sich im Bericht 2021 über “Saisonarbeit in der Landwirtschaft“ der „Initiative Faire Landarbeit“, zu der Beratungsstellen und die IG BAU gehören.
„Die nächste Koalition muss der Ausbeutung auf deutschen Feldern ein für alle Mal ein Ende setzen“, erklärt Anja Piel, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Die sozial nicht abgesicherte kurzfristige Beschäftigung müsse in allen Branchen „auf wenige Tage im Jahr begrenzt werden“, forderte Piel.
Für das Jahr 2020 wurde die maximale zeitliche Begrenzung für eine kurzfristige Beschäftigung von zuvor 70 auf 115 Tage, dann wieder bis Oktober 2021 auf nur noch 102 Tage im Jahr erhöht. Dabei sind die Beschäftigten nicht über ihre hiesigen Arbeitgeber kranken- oder rentenversichert. Diese Art der Beschäftigung darf laut Gesetz aber nicht „berufsmäßig“ sein, sollte also von Student:innen, Rentner:innen oder Hausfrauen und Hausmännern ausgeübt werden, falls der Arbeitgeber die gesetzlichen Bestimmungen einhält.
Mindestlohn nur auf dem Papier
Ein „erheblicher Teil“ der Saisonarbeiter:innen in der Landwirtschaft arbeite nach dem Modell der kurzfristigen Beschäftigung, heißt es in dem Jahresbericht. Auch für sie gilt der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 9,60 Euro in der Stunde- eigentlich. In der Erntearbeit ist es üblich, dass ein Akkordlohn bezahlt wird, also entsprechend der geernteten Menge. Dieser Akkordlohn sollte umgerechnet pro Stunde mindestens dem gesetzlichen Mindestlohn entsprechen. In der Praxis aber sei es für die Beschäftigten häufig „schwierig, den genauen Lohn und die Abzüge nachzuvollziehen“, so der Bericht.
Fällt die Erntesaison witterungsbedingt schwach aus, weil nicht genügend Arbeit da ist, bekommen die Saisonarbeiter:innen weniger Lohn als vorher ausgemacht, heißt es. Die zu hohen Abzüge vom Lohn für die Unterkunft seien ein „zweites Problem“. In einem Betrieb in Bayern wurden den Beschäftigten für die Logis im Doppelzimmer 265 Euro im Monat abgezogen und die Miete dann vom Lohn in bar einbehalten, ohne dass dies dokumentiert war.
Die Unterkünfte sind dabei nicht selten in mangelhaftem Zustand. Die Beratungsstelle mira und die Betriebsseelsorge Stuttgart-Rottenburg wurden auf die Situation von georgischen Saisonarbeiter:innen aufmerksam, die in Containern mit verschimmelten Wänden und Decken wohnten und nur Dixie-Toiletten im Freien zur Verfügung hatten. Beschäftigte standen „mit Sandalen und Halbschuhen im Matsch“ und mussten in der Kälte Erdbeeren pflücken, so der Bericht.
Rekrutierungsraum erweitert
Immer mehr Saisonarbeiter:innen kommen aus Drittstaaten außerhalb der EU wie Georgien und der Ukraine. „Der Rekrutierungsraum wurde in den letzten Jahren immer wieder erweitert“, so steht es im Bericht. Zuerst war Polen das wichtigste Herkunftsland, dann Rumänien. Inzwischen sei man für Rumänen kein attraktiver Arbeitgeber mehr, wird ein Landwirtschaftsvertreter zitiert. Daher gewinnen Herkunftsländer außerhalb der EU an Bedeutung. Die rechtlichen Konstruktionen dafür sind vielfältig und reichen von angeblichen „Praktika“ bis zu „Ferienjobs“, die die Saisonarbeiter:innen aus der Ukraine angeblich machten.
Die Coronapandemie bedeutete erheblichen Stress für die Landarbeiter:innen. Teilweise wurde aufgrund der Pandemie eine „gruppenweise Quarantäne“ angeordnet, wobei die Leute in Gruppen von bis zu vier Personen arbeiten und wohnen sollten. Diese Arbeitsquarantäne stelle „eine Diskriminierung dar, verglichen mit den allgemeinen Standards des Infektionsschutzes am Arbeitsplatz in Deutschland“, rügte der Bericht.
Die Initiative fordert von der Bundesregierung unter anderem, dass kurzfristig Beschäftigte in der Landwirtschaft in Deutschland vollständig sozialversichert sein müssen, die staatlichen Kontrollen ausgeweitet werden und ein verlässliches digitales Arbeitszeiterfassungssystem eingeführt wird. 2019- neuere exakte Zahlen gibt es nicht- gab es laut Bericht etwa 274.700 Saisonarbeiter:innen in der Landarbeit.
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