Lockdown in Spanien war illegal: Dämpfer für die Regierung

Der 2020 wegen Covid in Spanien verhängte Lockdown verstieß gegen das Grundgesetz, urteilt das Verfassungsgericht. Gibt es nun Schadensersatz?

Ein Mann in Kellnerjacke unter der halb geöffneten Tür einer Bar

Corona-bedingt etwas früher Schotten dicht! Schließung einer Madrider Bar im Januar 2021 Foto: Rodrigo Jimenez/EPA

MADRID taz | Das spanische Verfassungsgericht hat am Mittwochnachmittag den Anti-Covid-Lockdown von März bis Mai 2020 wegen Unverhältnismäßigkeit für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht gibt damit in Teilen ­einer Verfassungsbeschwerde der rechtsextremen Partei Vox statt.

Die drittstärkste Kraft Spaniens hatte paradoxerweise im Parlament dem Alarmzustand zugestimmt, der eine zeitweise Einschränkung der Bewegungsfreiheit und anderer Grundrechte ermöglicht. Zuvor hatte die Linksregierung unter dem Sozialisten Pedro Sánchez, wie in der Verfassung vorgesehen, zwei Wochen nach der Ausrufung des Alarmzustands am 14. März eine Verlängerung beantragt. In den folgenden Wochen dann änderte die Vox ihre Meinung und begann Proteste in wohlhabenden Vierteln gegen die Ausgangssperre sowie Demonstrationen von „Nega­tio­nisten“, also Coronaleugnern zu unterstützen.

Es war eine knappe Entscheidung. Die sechs als konservativ geltenden Richter des Verfassungsgerichtes stimmten der Klage von Vox zu, fünf Richter stimmten dagegen. Das Urteil stellt die verhängten Maßnahmen als solche nicht infrage. Sie seien angesichts des bestehenden Gesundheitsrisikos durch Covid-19 durchaus verhältnismäßig. Allerdings sei der Alarmzustand verfassungswidrig, da ein solches Dekret das falsche Mittel sei, um die Freizügigkeit und das Recht, sich mit anderen Menschen zu treffen, einzuschränken.

Die Mehrheit der Richter gelangte zu der Auffassung, dass die Verhängung eines Ausnahmezustands nötig gewesen wäre, die zuvor im Parlament hätte debattiert werden müssen. Die fünf kritischen Stimmen im Verfassungsgericht hingegen stellten das Recht auf Leben über die Einschränkung der persönlichen Freiheit. Die Veröffentlichung des vollständigen Wortlauts des Urteils wird für die kommenden Tagen erwartet.

Irritationen nach dem Urteil

Die Regierung von Pedro Sánchez zeigte sich nach Bekanntwerden des Urteils irritiert. Die Justizministerin und Richterin Pilar Llop gab eine Erklärung ab. Sie respektiere das Urteil, aber die Ausrufung des Alarmzustands sei „absolut notwendig“gewesen, „um Leben zu retten“. Der strickte Lockdown habe „450.000 Menschenleben gerettet“. Bisher sind in Spanien knapp über 81.000 an Covid erkrankte Patienten verstorben, 45.000 davon während der ersten Welle im Frühjahr 2020.

Das Urteil dürfte weitreichende Folgen haben. Wer sich durch die Ausgangssperre wirtschaftlich geschädigt fühlt, könne jetzt, so die spanische Presse, eine Schadenersatzklage einreichen. Außerdem werden Bußgeldbescheide hinfällig, die gegen mehr als eine Million Bürger verhängt wurden, weil sie gegen die Ausgangssperre verstoßen hatten. Meist belaufen sich die Bußgelder auf 300 bis 600 Euro.

Es ist nicht das erste Mal, dass Vox vor Gericht als Klägerin oder Nebenklägerin in Erscheinung tritt. Als gegen die Unabhängigkeitspolitiker und -aktivisten aus Katalonien wegen des Abhaltens eines Unabhängigkeitsreferendums 2017 verhandelt wurde, trat die ul­tra­rech­te Partei als Nebenklägerin auf.

Im spanischen Justizapparat wurden eine Reihe von Ämtern seit Jahren nicht mehr neu besetzt, da es die konservative Partido Popular (PP) ablehnt, sich mit der Regierung zusammenzusetzen, um die periodisch notwendige Umbesetzung und die dafür nötige qualifizierte parlamentarische Mehrheit auszuhandeln.

Unter anderem hätte ein Drittel der Verfassungsrichter bereits vor mehr als einem Jahr neu bestimmt werden müssen. Die PP fürchtet jedoch um die dortige knappe rechte Mehrheit.

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