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Lichtausschalten als Protest gegen AfDDer Staat muss neutral bleiben

Die Stadt Münster hatte aus Protest gegen die AfD am Rathaus die Außenbeleuchtung abgeschaltet. Das war nicht rechtens, urteilt das Verwaltungsgericht.

Protest gegen die AfD auf dem Prinzipalmarkt in Münster (Archivbild vom 2. 2. 2017) Foto: dpa

Münster dpa | Die Stadt Münster durfte die Beleuchtung am historischen Rathaus während eines Neujahrsempfangs der AfD nicht ausschalten. Das hat das Verwaltungsgericht Münster am Freitag entschieden.

Die Stadt habe mit diesem Schritt gegen das strikte Neutralitätsgebot des Staates gegenüber den Parteien verstoßen, urteilte das Gericht. Dabei sei es egal, ob Oberbürgermeister Markus Lewe (CDU) selbst oder ein ihm untergeordneter Dezernent die Entscheidung getroffen habe. Entscheidend sei, was die Öffentlichkeit als Zeichen nach außen wahrgenommen habe, betonte das Gericht (Az.: 1 K 3306/17).

Bei dem Empfang der AfD im Februar 2017 hatten Kaufleute am Prinzipalmarkt die Beleuchtung an ihren Geschäften ausgeschaltet. 8.000 Menschen demonstrierten gegen den Auftritt der Partei. Die Stadt hatte das Licht außen am Historischen Rathaus nicht eingeschaltet. Die Begründung damals: Die Stadt wolle ein einheitliches Bild abgeben.

Münster kündigte im Gerichtssaal an, zuerst das schriftliche Urteil prüfen zu wollen. Dann werde entschieden, ob die Stadt das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen anrufe.

Das Verwaltungsgericht hatte auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2017 verwiesen. Darin war dem Düsseldorfer Oberbürgermeister ein Aufruf zu einer Demonstration gegen die islamfeindliche „Dügida“-Bewegung untersagt worden.

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6 Kommentare

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  • “Die Begründung damals: Die Stadt wolle ein einheitliches Bild abgeben.“

    Klar - anderes könnte den kleinen wie großen Münsterländer auch glatt verwirren.

    kurz - Der Pariser hat die Seine.



    Der Münsterraner die Verse.



    Das muß allemal reichen:



    & Däh!



    ”Licht an - Licht aus^¿*?^“



    “Mir doch scheißegal - Hauptsache -



    Einheitlich.“ Wollnichwoll.



    Normal.

  • bleibt zu hoffen, dass dieser Rechtssprechung von der AfD dann auch so ein kuscheliges Bettchen an 'Neutralität' bereitet falls/wenn/sobald diese am Drücker sitzt. Die Stadt hat allein durch die Demo-Genehmigung rechter Hetze genug Platz gemacht; nette Beleuchtung ist im Demorecht nicht vorgesehen. und zum Signal: ja, es sendet ein Signal, aber Meinungsfreiheit heißt nicht, dass man frei von Meinung sein darf und Neutralität verlangt keine Meinungslosigkeit

    • @LajosH:

      Das Staat und seine Organe sind als solche nicht grundrechtsfähig, genießen also KEINE Meinungsfreiheit, die es hier zu verteidigen gälte. Daher steht es ihnen auch nicht zu, eine Meinung zu äußern, die im demokratischen Widersteit der Kräfte Partei ergreift. Das wäre der erste Schritt zur hoheitlichen Vorgabe der "richtigen" Meinung und damit genau das, was die Meinungsfreiheit bekämpfen soll.

      Wer als Mensch in hoheitlicher Position eine politische Meinung hat, darf die natürlich haben und auch als Privatmensch äußern. Aber spätestens wenn aus der privaten Meinungsäußerung eine vollständig dem staatlichen Organ zuzurechende Handlung wird - hier die Lichtsignale des Rathauses -, dann ist der Privatmann mit dem Amtsträger durchgegangen und das Neutralitätsgebot verletzt. Insofern bin ich mal gespannt, ob die Stadt Münbster sich traut, gegen das Gerichtsurteil vorzugehen.

      • @Normalo:

        Stimmt & der Münsteraner an sich -

        Is ja eher sparsam. Woll.

        unterm——& wer den Präsi kennt -;)



        “…Das irreguläre Ausschalten bzw. Nichteinschalten der Außenbeleuchtung des Rathauses verstoße auch gegen das Sachlichkeitsgebot. Die mit der Maßnahme verbundene negative Symbolik des öffentlichen Lichtlöschens bringe in drastischer Weise die Missbilligung der mit der Versammlung des Klägers bzw. allgemein der von ihm und seiner Bundespartei verfolgten politischen Ziele zum Ausdruck. Sie verlasse die Ebene eines rationalen und sachlichen Diskurses, ohne für eine weitere diskursive Auseinandersetzung mit den politischen Zielen der von dem Kläger durchgeführten Versammlung bzw. der von ihm betriebenen Politik offen zu sein.“

        www.vg-muenster.nr...2_190208/index.php

        kurz - Solides Handwerk •

      • @Normalo:

        Nomalo: hier geht es nicht um trauen oder nicht trauen. Das Gerichts hat ein Urteil gesprochen, was einer Behörde vorher bekannt sein sollte, weil die Behörde reichlich Juristen beschäftigt. Vor allem, weil es ein höchstrichterliches Urteil zu diesem Thema aus 2017 gibt. Wenn jetzt gegengeklagt werden sollte, wird unnütz Steuergeld verbrannt, was an anderer Stelle in Münster gebraucht wird.

    • 9G
      96177 (Profil gelöscht)
      @LajosH:

      eben.. und ich dachte mal, "unsere" Demokratie sei nach Weimar eine wehrhafte. Hat sich in Münsteraner Justizkreise aber nicht rumgesprochen.