Letzte Generation in Berlin: Senat bringt Justiz in Stellung

Schwarz-Rot will prüfen, ob die Letzte Generation eine "kriminelle Vereinigung" ist. Die Staatsanwaltschaft weist den Vorwurf zurück.

Kai Wegner und Felor Badenberg

Einig in Sachen Repression: Kai Wegner und Felor Badenberg Foto: dpa

BERLIN taz | Mit immer neuen repressiven Vorschlägen versucht der schwarz-rote Senat auf die andauernden Aktionen der Letzten Generation zu reagieren. Auch die politische Anweisung der Staatsanwaltschaften ist dabei kein Tabu mehr. Wie Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos) am Wochenende mehreren Medien bestätigte, hat sie ihre Verwaltung damit beauftragt, alle gesetzlichen Möglichkeiten zu prüfen, auch die Frage, ob es sich bei der Letzten Generation um eine „kriminelle Vereinigung“ handele.

Würde die Justizverwaltung diese bejahen – ähnlich wie die Staatsanwaltschaft Neuruppin, die bereits Ermittlungen mit diesem Vorwurf führt –, könnte Badenberg die Berliner Staatsanwaltschaft anweisen, diesbezügliche Ermittlungen aufzunehmen.

Das wäre brisant. Denn wie die taz zuletzt berichtete, hat der zuständige Oberstaatsanwalt Holger Brocke eine Einschätzung der Letzten Generation als „kriminelle Vereinigung“ abgelehnt. Es lägen „keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte“ dafür vor, da die Gruppierung „nicht auf die Begehung hinreichend gewichtiger Straftaten gerichtet ist“. So sei es bei der Blockade des BER zu keiner konkreten Gefährdungen des Luftverkehrs gekommen, auch die Aktionen gegen Pipelines der Raffinerie PCK Schwedt habe nicht zu nennenswerten Störungen von Anlagen oder Betrieben geführt.

Unterdessen hat der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) in einem Interview mit der Bild am Sonntag gesagt, er wolle „beschleunigte Verfahren für die Klimakleber einführen“, damit es zu schnelleren Urteilen komme, etwa durch Staatsanwälte, „die bei den Klebe-Aktionen vor Ort sind“. Der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion, Sebastian Schlüsselburg, sagte dazu der taz: „Die Äußerungen zeigen sein erschreckendes Unverständnis vom Rechtsstaat und einem Misstrauen gegenüber den Staatsanwaltschaften und den Gerichten.“

Wegner bekräftige überdies das Vorhaben der Koalition, das Präventivgewahrsam von zwei auf fünf Tage zu verlängern. Wegner sagte, es kann nicht sein, „dass festgenommene Blockierer nach wenigen Stunden wieder auf freiem Fuß sind.“ Bislang haben Gerichte fast durchweg entsprechende Anträge der Polizei auf Präventivgewahrsam abgelehnt.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.