Leichtere Vermögensabschöpfung: Woher kommt das Geld?
Die Einziehung von mutmaßlich illegalen Vermögen soll erleichtert werden. Künftig muss bewiesen werden, dass man legal an das Geld gekommen ist.
BERLIN taz | Der Bundestag will das Recht der Vermögensabschöpfung grundlegend reformieren. Vor allem Gewinne aus organisierter Kriminalität sollen leichter eingezogen werden können. Der 118-seitige Gesetzentwurf soll am Donnerstag im Parlament beschlossen werden.
„Verbrechen soll sich nicht lohnen.“ Diese Maxime galt auch bisher. Doch in der Praxis waren die Vorschriften für die Einziehung mutmaßlich illegaler Vermögen so kompliziert, dass die Staatsanwaltschaft oft darauf verzichtete. Denn es musste stets bewiesen werden, dass das Bargeld oder die Rolex aus einer konkreten Straftat stammen. Verbrecher kamen deshalb auch mit dreisten Lügen davon.
Bei Terrordelikten und organisierter Kriminalität soll die Einziehung künftig aber massiv erleichtert werden. Hier kann Vermögen „unklarer Herkunft“ eingezogen werden, ohne dass eine konkrete Straftat nachgewiesen werden muss. Es genügt, wenn das Gericht zur „Überzeugung“ kommt, dass das Geld oder die Gegenstände aus entsprechenden Straftaten stammen. Das Strafgericht darf seine Überzeugung dabei auf das „Missverhältnis“ zwischen dem Wert des Vermögens und den legalen Einkünften stützen.
Wenn also ein arbeitsloser Drogenhändler drei Ferraris besitzt, dann kann das Gericht künftig davon ausgehen, dass er die Sportwagen mit Drogengeldern finanziert hat, auch wenn dies nicht beweisbar ist. Der Dealer kann die Einziehung dann nur noch verhindern, wenn er einen legalen Erwerb nachweist, etwa als Erbe. Faktisch wird damit die Beweislast umgedreht.
Möglich ist dieser schneidige Zugriff künftig bei Verfahren wegen Terror, Drogen-, Waffen- und Menschenhandel, Umsatzsteuerbetrug und Einschleusen von Ausländern. Justizstaatssekretär Christian Lange (SPD) hatte bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs stolz erklärt, hier gehe die Politik bis an die „Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen“.
Auch viele kleinere Änderungen sollen der Justiz künftig die Handhabung der Vorschriften erleichtern. So soll die Einziehung illegal erlangter Vermögen selbst bei bereits verjährten Delikten möglich sein. Das Gesetz soll am 1. Juli in Kraft treten und dann sofort auch für bereits laufende Strafverfahren gelten. Das Rückwirkungsverbot für Strafgesetze gelte hier nicht, so das Justizministerium, da die Abschöpfung illegaler Gewinne keine Strafe sei, sondern der Prävention diene.
Leser*innenkommentare
König Joachim
Weil die Oma vom SEK zur Strecke gebracht wird. Super Argument, Daumen hoch!
Georg Dallmann
Längst (!) ÜBERFÄLLIG (!)
wxyz
Die Umkehr der Beweislast hat leider auch den Nachteil, daß im Fall des Falles der Flaschensammler beweisen müßte, wie er an die 50 Cent gekommen ist, die bei ihm gefunden werden, und daß die 80jährige Oma ein Problem bekommen könnte, wenn sie nicht die Quittung vorlegen kann, die sie 60 Jahre zuvor beim Einkauf eines Artikels bekommen haben müßte.
Weitere Nachteile sind die ungeschriebenen Ausnahmegepflogenheiten, die immer wieder offenbaren, daß Gesetze für jeden gelten außer für diejenigen, die diese Gesetze machen.
Zwieblinger
@wxyz Aber nur, wenn der Flaschensammler im Nebenjob „Terror, Drogen-, Waffen- und Menschenhandel, Umsatzsteuerbetrug und Einschleusen von Ausländern“ betreibt.
XXX
Ich finde das im Prinzip auch gut. Aber braucht so etwas wirklich 118 Seiten? Wenn ja, so deutet das auf ein tieferes Problem bei unseren Gesetzen hin, die dann dringend überarbeitet werden sollten.
SomeoneOutThere
Sowas ähnliches gibts schon in den USA, nennt sich 'asset forfeiture'. Das Ganze ist effektiv legalisierter Diebstahl durch Polizisten und trifft wie immer die, die sich nicht dagegen wehren können.
Ruhig Blut
Wieso nicht wehren? Ich weiß nicht wie das in den USA läuft, aber hier steht denen doch der Rechtsweg offen, außerdem reicht doch der Herkunftsnachweis für das Geld.
Und wenn’s um Leute geht, die Geld verdienen mit „Terror, Drogen-, Waffen- und Menschenhandel, Umsatzsteuerbetrug und Einschleusen von Ausländern“, habe ich da wirklich null Mitleid. Im Gegenteil, überfällig diese Gesetzesänderung.