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Landtagswahlen und die AfDDer Verfassungsschutz wappnet sich

Die AfD könnte im Falle einer Regierungsbeteiligung Verfassungsschutz-Informationen weitergeben. Wie kann das verhindert werden?

Noch sind es nur Papierfähnchen Foto: dpa

Der Verfassungsschutz wappnet sich für den Fall einer Regierungsbeteiligung der AfD. Käme es tatsächlich dazu, könnte der Informationsfluss aus dem Verbund von Bundesamt und Landesämtern in das entsprechende Landesamt gedrosselt oder gar abgeschnitten werden. Das erfuhr die taz aus Sicherheitskreisen.

Von entsprechenden Überlegungen hatte zuerst das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtet. Dort heißt es sogar, dass eine entsprechende Entscheidung im Verfassungsschutzverbund bereits getroffen worden sei. Rechtlich einfach ist das allerdings nicht, weil das betroffene Landesamt dann seinem gesetzlichen Auftrag gegebenenfalls nicht mehr nachkommen kann.

Hintergrund sind die anstehenden Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg im September. In allen drei Ländern könnte die AfD laut Umfragen stärkste Kraft werden. Zwar haben alle anderen Parteien mit Aussicht auf eine Beteiligung an der Regierung versichert, nicht mit der AfD zusammenarbeiten zu wollen, doch eine Koalitionsbildung ohne die extrem rechte Partei könnte zumindest kompliziert werden.

In Sachsen und Thüringen hat der Verfassungsschutz die dortigen Landesverbände der AfD als erwiesen rechtsextrem eingestuft, in Thüringen soll es inzwischen sogar den Zusatz „aggressiv kämpferisch“ geben. In Brandenburg wird die Partei als rechtsextremer Verdachtsfall geführt.

Beispielfall Österreich

Es gibt die Befürchtung, dass die AfD bei einer Regierungsbeteiligung Informationen aus dem Verfassungsschutz an die eigene Partei oder andere extrem rechte Gruppen weitergeben könnte.

Auch die Nähe der AfD zu Russland deutet auf eine Gefahr hin: Dass Geheim­dienst­in­formationen an das Putin-Regime abfließen könnten. Entsprechende Sorgen könnten zudem bei Bündnispartnern dazu führen, dass deutsche Geheimdienste vom internationalen Informationsfluss abgekoppelt werden.

Vor einigen Jahren ließ sich in Österreich bereits beobachten, wie diese Abwendung funktionieren kann. Dort bildete die konservative ÖVP Ende 2017 mit der extrem rechten und Russland-freundlichen FPÖ eine Koalition, mit dem heutigen FPÖ-Chef Herbert Kickl als Innenminister.

Danach wurde unter anderem der Fall einer Anfrage des finnischen Geheimdiensts zu Ermittlungen gegen russische Spione an die verbündeten Geheimdienste bekannt, von der Österreich wegen der Russland-Nähe der FPÖ ausgeschlossen wurde.

Sogar eine Suspendierung des österreichischen Verfassungsschutzes aus dem sogenannten Berner Club stand im Raum – einem informellen Zirkel, zu dem die Chefs der Inlandsgeheimdienste der EU-Länder sowie von Norwegen und der Schweiz gehören. Hintergrund war unter anderem eine Razzia, die Kickl beim Verfassungsschutz hatte durchführen lassen.

„Wenn wir es zulassen, dass nachrichtendienstliche Informationen an die AfD gegeben werden, dann kann man sie auch gleich an Wladimir Putin geben“, sagte Konstantin Kuhle, Fraktionsvize der FDP, als Reaktion auf den RND-Bericht bei ntv. „Und deswegen muss man sich auch auf ein solches Szenario vorbereiten.“

Auch mit Blick auf das Bundesverfassungsgericht gibt es Überlegungen, wie dieses besser vor der Einflussnahme durch Verfassungsfeinde geschützt werden kann. Die Fraktionen von SPD, Grünen, FDP und CDU/CSU haben sich dazu jüngst auf einen Maßnahmenkatalog geeinigt. Bis Ende des Jahres soll das Grundgesetz entsprechend geändert werden.

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12 Kommentare

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  • Klingt eher als ob einige Leute Angst um ihren Job haben.

  • Es gibt extra ein

    "Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (Bundesverfassungsschutzgesetz - BVerfSchG)"

    Dort heißt es gleich am Anfang im § 1 unter der Überschrift "Zusammenarbeitspflicht":

    "Der Bund und die Länder sind verpflichtet, in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes zusammenzuarbeiten."

    Ist eigentlich niemandem aufgefallen, daß hier Beamte und die ihnen vorgesetzten Politiker ankündigen, ein gültiges Gesetz zu ignorieren, weil ihnen ein mögliche Wahlergebnis nicht gefällt ?

    Das ist ein klarer Gesetzesverstoß !

    In einem funktionierendem Rechtstaat würden gegen alle Beteiligten umgehend Disziplinarmaßnahmen eingeleitet werden.

  • "x könnt y tun Wie kann das verhindert werden?"

    Österreich war ja schon immer etwas näher an Russland. Passiert ist trotzdem nichts im Lande, außer dass man Volli*n an der Macht hatte.

    Ein wenig mehr Gelassenheit tut gut.

  • Ich habe eine blöde Frage :Gibt es denn in Deutschland kein Gesetz, daß Parteien und Personen von Regierungsämtern ausschließt, die vom Verfassungsschutz ganz oder in Teilen als verfassungsfeindlich beobachtet werden?



    Niemand, der vom Verfassungsschutz deswegen beobachtet wird, wird Beamter, Beamtin, in einer Behörde. Oder doch?

  • Ich sehe in der AfD nur unfähige Perteibonzen die fachlich nichts auf die Reihe bringen, das erinnert mich an die SED Funktionäre in der ehemaligen DDR.

    • @Tino Winkler:

      Stimmt, aber leider sieht man das auch bei Politikern aller drei Regierungsparteien.

  • Wer sich vertiefen kann und will im Sommerloch oder Sommerurlaub:

    verfassungsblog.de/author/admin/

    Überraschende Einsichten und Ausblicke sind möglich, weil Schwachstellen existieren und Blaupausen in Europa bekannt sind.



    So in Stein gemeißelt ist vieles dann doch nicht.

  • Wenn man Befürchtungen hat, dass der Verfassungsschutz in seiner jetzigen Konstruktion aus Bundes- und Landesämtern bei anderen politischen Mehrheitsverhältnissen in den Ländern nicht mehr handlungsfähig ist - wäre das nicht ein Grund, diese vermaledeite aufgeblähte Behörde endlich abzuschaffen? Hat sie jemals irgendeinen Nutzen gehabt? Hat sie nicht vielmehr Schaden verursacht (NSU)? - Wäre nicht mit den dort verbratenen Mitteln die Polizei besser ausgestattet?

    • @Kohlrabi:

      Ohne die Belege des VfS kann man ein eventuelles Verbotsverfahren gegen die Neubraunen vergessen.

  • Tja, stellt die AfD ab Herbst in Sachsen und Thüringen die Regierung, wird die letzte Antshandlung des dortigen Verfassungsschutzes vor seiner Auflösung sein, die AfD als gesichert nicht-rechtsextrem einzuschätzen.

    • @Michas World:

      Warum sollte eine AfD-Regierung den Landesverfassungsschutz auflösen? So wie er (immer schon) konstruiert ist, ist er doch ein perfektes Instrument um gegen eine Opposition vorzugehen.

  • Informationsflüsse in Zeiten der politischen Colera

    Zitat: „Der Verfassungsschutz wappnet sich für den Fall einer Regierungsbeteiligung der AfD. Käme es tatsächlich dazu, könnte der Informationsfluss aus dem Verbund von Bundesamt und Landesämtern in das entsprechende Landesamt gedrosselt oder gar abgeschnitten werden.“

    Na schön und gut. Aber was machen wir bei einer nicht undenkbaren Konstellation einer Regierungsbeteiligung der AfD im Bund ? (...was die Götter verhindern mögen!) Mutatis mutandis müßte dann das BfV vom Informationsfluss derjenigen LfV abgeschnitten werden, in deren Länderns es noch keine AfD-Regierungsbeteiligung gibt.

    Nicht zu reden von den internationalen Verflechtungen der Intelligence Community: Werden sich alle 20 deutschen Geheimdienste dann vom Informationsfluss der analogen französischen Geheimdienste RG, DGSE,DGSI,DRM, DRSD, DNRED und TRACFIN „abschneiden“, wenn der Rassemblement National an der dortigen Regierung beteiligt wird?

    Fragen über Fragen