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Landkreis klagt gegen UnterfinanzierungKaum Kontrolle über das eigene Budget

Der Landkreis Helmstedt klagt vor dem niedersächsischen Staatsgerichtshof. Er will mehr Geld vom Land. Sonst könne er seine Aufgaben nicht erfüllen.

Man hat sich vielleicht schon ein bisschen zu sehr gewöhnt an dieses Klagelied: Die Kommunen haben kein Geld, heißt es. Seit Jahren schon. „Strukturell unterfinanziert“ lautet das Stichwort.

Der Landkreis Helmstedt hat nun noch einmal einen Versuch unternommen, diesen Zustand sozusagen gerichtsfest feststellen zu lassen. Er ist vor den niedersächsischen Staatsgerichtshof in Bückeburg gezogen und hat eine Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das Land Niedersachsen erhoben. Genauer: gegen die Art und Weise, wie Niedersachsen den Kommunen über den Finanzausgleich die Gelder zuteilt.

Im Landkreis Helmstedt beklagt der Erste Kreisrat Torsten Wendt (CDU), dass er überhaupt nur noch über rund 1,5 Prozent seines 300 Millionen Euro Etats frei verfügen könnte. Der Rest geht für Pflichtaufgaben drauf, die dem Landkreis von Bund und Land aufgetragen werden und an denen er nicht rütteln kann. In den vergangenen Jahren waren das vor allem die explodierenden Ausgaben im Bereich Soziales und Jugendhilfe. Damit, so argumentiert Wendt zusammen mit seinem Landrat Gerhard Radek, verstoße Niedersachsen gegen seine eigene Verfassung.

Die sieht nämlich vor, dass die Gemeinden und Landkreise ihre Angelegenheiten in eigener Verantwortung regeln (Kommunale Selbstverwaltung, Artikel 57 NV), und verpflichtet das Land, den Kommunen die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen (Artikel 58).

Anders als eine Kommune kann so ein Landkreis eben auch keine Grund- oder Gewerbesteuern erhöhen, um seine Einnahmen zu verbessern.

Das, behauptet der Landkreis Helmstedt, sei eben schon seit einer guten Weile nicht mehr der Fall. Für eigenverantwortliche politische Entscheidungen fehlt der finanzielle Spielraum. Und obwohl man schon seit vielen Jahren ein striktes Sparregiment führt, vergrößert sich das Defizit immer weiter. Anders als eine Kommune kann so ein Landkreis eben auch keine Grund- oder Gewerbesteuern erhöhen, um seine Einnahmen zu verbessern.

Im Fall Helmstedt wäre das aber auch nicht sehr aussichtsreich: Die Region liegt im ehemaligen Zonenrandgebiet, ist ziemlich strukturschwach, war früher Braunkohlerevier, und ist heute Schlafort für Menschen, die zum Arbeiten nach Wolfsburg oder Braunschweig pendeln. Landkreisen wie Helmstedt bleibt damit nur, die Kreisumlage wieder und wieder zu erhöhen – das geht dann zu Lasten der Gemeinden, die ebenfalls ächzen.

Alle 37 niedersächsischen Landkreise in den roten Zahlen

Rückendeckung bekommt der Landkreis bei seiner Klage vom Bund der Steuerzahler (BdSt). „Denn Städte, Gemeinden und Landkreise können flächendeckend selbst bei einem vorausschauenden Umgang mit ihren Finanzmitteln sowie Einsparungen bei Investitionen und freiwilligen Leistungen in der Regel nur noch defizitär haushalten. Besonders prekär ist die Situation in den Landkreisen“, schreibt der in einer Pressemitteilung. Seit dem Jahr 2024 planten alle 37 niedersächsischen Landkreise im Rahmen ihrer Haushaltsaufstellung mit roten Zahlen, erklärt der BdSt weiter. In den vergangenen zwei Jahren sei das Gesamtdefizit auf Kreisebene geradezu explodiert.

Sowohl die Gemeinden als auch die Landkreise stecken damit in einem Teufelskreis: Sie müssen Investitionen zurückhalten und Steuern erhöhen, was sie als Standorte noch unattraktiver macht. Gleichzeitig steigt beim Bürger angesichts maroder Straßen, Brücken, Schulen und Krankenhäuser das Gefühl, es gehe bergab – wovon wiederum die Rechtspopulisten profitieren, worauf Sozialwissenschaftler nun auch schon seit einigen Jahren hinweisen.

Urteil erst im Dezember

Schuld sind, nach einhelliger Auffassung der Kommunalvertreter, der Bund und das Land, die den Kommunen in den vergangenen Jahren immer mehr Leistungen übergestülpt hätten, ohne angemessen dafür zu bezahlen. Das betrifft zum Beispiel den Ganztagsanspruch, die Flüchtlingsunterbringung, die Ausdehnung von Inklusions- und Sozialleistungen.

Aber – und das ist der Punkt, an dem es kompliziert wird – es ist eben auch nicht so, dass Bund und Land überhaupt nichts gezahlt hätten. Das Land Niedersachsen will sich im Rahmen des laufenden Verfahrens mit Äußerungen erst einmal zurückhalten. Es verweist aber sonst darauf, dass man eben schon eine ganze Reihe von Maßnahmen aufgelegt habe, um die finanzielle Situation der Kommunen zu verbessern.

Dazu gehören eben nicht nur die allgemeinen Schlüsselzuweisungen, mit denen die Kommunen am Steueraufkommen beteiligt werden, sondern auch zahlreiche Zweckzuweisungen, Förderprogramme und Notfonds. Auch mit dem Bund habe man gerade eine bessere Einhaltung des Konnexitätsprinzips ausgehandelt.

Und Sparzwang und Schuldenbremse treffen alle anderen Ebenen ja auch. In der niedersächsischen Verfassung steht eben auch, das Land müsse die Kommunen „im Rahmen seiner finanziellen Leistungsfähigkeit“ angemessen ausstatten. Bei der Ausgestaltung des kommunalen Finanzausgleichs hat der Landtag eben auch einen politischen Ermessensspielraum.

Nach einer ersten mündlichen Verhandlung am 1. September wird sich der Staatsgerichtshof nun also tief über die Detailregelungen des kommunalen Finanzausgleichs beugen und zu beurteilen haben, ob das Land tatsächlich Fehler in den Berechnungsmechanismen gemacht oder die Ausgabenentwicklung nicht hinreichend evaluiert hat. Mit einem Urteil wird erst im Dezember gerechnet.

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