Lagebild des Bundeskriminalamt: Häusliche Gewalt vermehrt gemeldet
Laut BKA steigt die Anzahl der Opfer von häuslicher Gewalt um 8,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Doch besonders entscheidend ist das Dunkelfeld.
Foto: Michael Kappeler/dpa
Im Jahr 2022 erfasste die Polizei mehr Fälle von häuslicher Gewalt. Im Vergleich zum Vorjahr gab es einen Anstieg von 8,5 Prozent bei den Opferzahlen. Im Fünfjahresvergleich steigt die Zahl sogar um 13 Prozent. Diese Zahlen veröffentlichte das Bundeskriminalamt (BKA) am Dienstag gemeinsam mit Familien- und Innenministerium.
Das Lagebild zur häuslichen Gewalt erfasst erstmals auch den Bereich der innerfamiliären Gewalt, also unter anderem auch Stiefeltern, Schwiegerkinder, Nichten und Neffen. Zuvor wurde nur die sogenannte Partnerschaftsgewalt erfasst, also Gewalt innerhalb einer (ehemaligen) Beziehung.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) spricht von „Horror“: „Man sollte sich eigentlich zuhause, in der Familie, am sichersten fühlen“, sagte sie angesichts der gestiegenen Meldungen zu häuslicher Gewalt. „Wir haben ein sehr hohes Interesse daran, belastbare Daten zu bekommen“, so Faeser.
Gemeinsam mit Bundesfrauenministerin Lisa Paus (Grüne) und BKA-Präsident Holger Münch stellte sie die Dunkelfeldstudie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag“ (LeSuBia) vor, die sich auf sogenannte Partnerschaftsgewalt fokussieren soll und am Dienstag startete. Allein im Hellfeld gibt es etwa 157.000 Opfer, die häusliche Gewalt im Bereich der sogenannten Partnerschaftsgewalt 2022 anzeigten.
In der Dunkelfeldstudie LeSuBia sollen 15.000 Menschen persönlich befragt werden und 7.000 digital. Neben der sogenannten Partnerschaftsgewalt liegt der Fokus auf sexualisierter und digitaler Gewalt. Erste Ergebnisse sollen Anfang 2025 veröffentlicht werden. „Die Ergebnisse werden uns dabei helfen, die Unterstützungsangebote auszubauen“, so Faeser.
Das Lagebild des BKA basiert auf Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) und bildet angezeigte und polizeilich bekannt gewordene Taten ab. Da häusliche Gewalt kein eigener Straftatbestand ist, werden im Lagebild des Bundeskriminalamts unterschiedliche Delikte wie sexuelle Nötigung, Stalking, Bedrohung und Mord zusammengefasst.
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