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Lage von Geflüchteten in GriechenlandGericht blockt Abschiebung

Unter bestimmten Umständen dürfen Geflüchtete nicht nach Griechenland abgeschoben werden, so das OVG Münster. Ihnen drohe unmenschliche Behandlung.

Geflüchtete nach der Ankunft auf dem griechischen Festland Foto: Costas Baltas/reuters

Münster dpa | Weil Griechenland derzeit die grundlegendsten Bedürfnisse von Flüchtlingen nicht erfüllen kann, darf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nach einem Urteil in bestimmten Fällen nicht in das EU-Land abschieben. Das Abschiebeverbot gelte immer dann, wenn die Kläger bereits in Griechenland als Flüchtlinge anerkannt worden waren. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Freitag in Münster mitgeteilt.

Das Bundesamt hatte Asylanträge eines Eritreers (41) und eines Palästinensers aus Syrien (22) abgelehnt, weil die Kläger bereits in Griechenland einen internationalen Schutzstatus erhalten hatten, aber dennoch nach Deutschland weitergezogen waren. Sie sollten abgeschoben werden.

Im Gegensatz zu den Gerichten aus Arnsberg und Düsseldorf in der Vorinstanz aber sieht das OVG die Gefahr, „dass sie im Falle ihrer Rückkehr dorthin ihre elementarsten Bedürfnisse („Bett, Brot, Seife“) für einen längeren Zeitraum nicht befriedigen können“, heißt es in der Mitteilung.

Im Falle der Rückkehr nach Griechenland drohe den Klägern die ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung, heißt es zur Begründung. Sie könnten für einen längeren Zeitraum nicht in den Aufnahmeeinrichtungen unterkommen, hätten keine Chance auf Wohnraum oder Arbeit.

Bereits jetzt sei eine hohe Zahl von anerkannten Schutzbedürftigen in Griechenland obdachlos. Die Coronapandemie und die Auswirkungen auf den Tourismus habe erhebliche Folgen für die Wirtschaftslage des Landes, so das OVG, das keine Revision zugelassen hat. Dagegen ist Beschwerde am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig möglich.

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1 Kommentar

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  • Doch nicht alles finster - in Münster.

    Zu Arnsberg schweige ich & Zum näheren Nachlesen:



    www.ovg.nrw.de/beh...9_210126/index.php

    unterm——— btw — servíce Bonmot



    Karlsruhe hatte da ja die Latte via Bulgarien(?) schon eindeutig hochgelegt.



    & Däh!



    Dabei aber en passant gleiches für Italien ebenso festgestellt.



    Auf einer Tagung ereiferte sich drob der höchste Verfassungsrichter Ba-Wü!



    (Herr Rath wird als stellv. Verfassungsrichter dort - den Kollegen ja kennen;))



    “Wieso Karlsruhe sich das rausgenommen hätte?!!!“



    “Weil wir das können!“ beschied ihn die Primadonna KA & dabei BE - 🥳 -



    (Die fällige Sotisse wg der nach oben offenen Richterskala laß ich heute mal wech!;))

    Aber. So geht das => Indeed. Es gibt noch Richter.