LGBTQIA in der Ukraine: Justiz stärkt schwulem Paar den Rücken
Das Oberste Gericht der Ukraine erkennt eine Beziehung zweier Männer als Familie an. Die Entscheidung dürfte weitere Klagen auslösen.
Foto: Mykhaylo Palinchak/imago
In der Ukraine ist es ein Präzedenzfall. Zum ersten Mal hat das Oberste Gericht eine gleichgeschlechtliche Beziehung als Familie anerkannt. Zoryan Kis und Timur Lewtschuk sind in der Ukraine landesweit bekannt. Kis ist Menschenrechtler, Aktivist und in der LGBTQIA-Bewegung engagiert – genau wie sein langjähriger Partner Lewtschuk.
Seit 2013 leben die beiden zusammen, 2021 heirateten sie in den USA. Drei Jahre später wurde Kis zum ersten Sekretär an der ukrainischen Botschaft in Israel berufen. Für beide stand fest, zusammen ins Ausland zu gehen.
Das hingegen lehnte das ukrainische Außenministerium ab. Zur Begründung hieß es, laut ukrainischer Gesetzeslage müsse eine Familie aus einem Mann und einer Frau bestehen. Kis und Lewtschuk klagten vor einem Kyjiwer Gericht auf eine Legalisierung ihrer Beziehung.
Im Juni 2025 erging das Urteil: Darin heißt es, dass das Paar „in einer faktischen ehelichen Beziehung“ lebe. Damit war der Fall juristisch jedoch noch nicht erledigt – so wie zum Beispiel für die Organisation „Vsi razom“ („Alle zusammen“). Die Bewegung tritt für eine traditionelle Rollenverteilung zwischen Mann und Frau ein, beschwört christliche Werte und Moral.
Im Schock
„Vsi razom“ ließ verlauten, die Legalisierung gleichgeschlechtlicher Ehen mit aller Macht verhindern zu wollen und brachte die Angelegenheit vor das Oberste Gericht. Artikel 51 der Verfassung definiere die Ehe ausschließlich als Verbindung zwischen Mann und Frau. Diese Verfassung sei das oberste Gesetz der Ukraine. Es gebe auch eine Bestimmung im ukrainischen Zivilgesetzbuch, zitiert das Onlineportal „Nastojaschee vremja“ Ruslan Kuchardtschuk, den Leiter von „Vsi razom“. Man sei über die Entscheidung absolut schockiert.
„Vsi razom“ ging in Berufung, doch das Gericht schmetterte die Berufung ab und bestätigte damit die Entscheidung der Vorinstanz. Eine Partei, die nicht an einem Verfahren beteiligt und von der Entscheidung des Gerichts nicht betroffen sei, könne keine Berufung einlegen hieß es.
Vertreter*innen der ukrainischen LGBTQIA-Bewegung begrüßten die jüngste Gerichtsentscheidung. Nun erwägten auch andere Paare, die in langjährigen Beziehungen leben, ähnliche Klagen einzureichen, um ihre Beziehung als Familie anerkennen zu lassen, sagt Oleg Maksimjak von der Bewegung gegenüber „Nastojaschee vremja“. „Solche Klagen sind bereits von einem Paar aus der Armee eingereicht worden. Ich denke, dass es nun eine weitere Klagewelle geben wird.“
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