LGBTQIA+ in Russland: Ein weiterer Schlag mit der Extremismus-Keule
Ein St. Petersburger Gericht stuft das LGBT-Netzwerk als extremistisch ein. Die Organisation gibt nicht auf und will gegen das Urteil juristisch vorgehen.
Foto: AnatolyMaltsev/epa/picture alliance
Solidarität ist stärker als Angst! Mit diesem Motto versucht die russische Organisation LGBT-Netzwerk queere Menschen in Russland zu ermutigen, nicht aufzugeben. Am Montag hatte das Stadtgericht in Sankt Petersburg das Netzwerk als „extremistisch“ eingestuft und damit dessen Aktivitäten im ganzen Land verboten. Das Netzwerk wurde 2006 gegründet und ist die größte queere Organisation Russlands.
Nach Meinung des Gerichts fallen unter den Begriff „extremistisch“ rechtliche Schutzmaßnahmen für queere Menschen, die Beobachtung und Erfassung von Rechtsverstößen und die Übergabe von gesammelten Informationen an die UN-Sonderberichterstatterin für Menschenrechte in Russland.
„Im Prinzip wurde das LGBT-Netzwerk wegen seiner Menschenrechtsarbeit verboten“, konstatiert der auf die Rechte von queeren Menschen spezialisierte Jurist Maksim Olenitschew auf dem Telegram-Kanal „Erste Abteilung“. Dahinter verbirgt sich ein Zusammenschluss von Jurist*innen und Journalist*innen, die für von staatlicher Verfolgung Betroffene Rechtsbeistand organisieren.
An der Vorgehensweise gegen LGBTIQIA+-Initiativen lässt sich exemplarisch ablesen, wie Russlands Repressionsapparat zunehmend Fahrt aufnimmt. Seit November 2025 wurden bei russischen Gerichten bereits neun gleichlautende Verfahren eingereicht. In sechs Fällen liegen Urteile vor, drei stehen noch aus. Als vermeintlich extremistisch verboten wurden neben dem Netzwerk LGBTIQIA+-Gruppen in Sankt Petersburg, Jekaterinburg, Moskau und Samara.
Ein Exempel statuiert
An der in Samara ansässigen Organisation Irida wurde ein Exempel statuiert. Sie war das erste Beispiel für die Umsetzung der Einstufung der sogenannten „Internationalen LGBTIA+-Bewegung“ als extremistisch durch das Oberste Gericht Ende November 2023. Was als negative Zuschreibung für eine amorphe Personengruppe begann, nimmt jetzt in Form adressierter Verbote Gestalt an.
Das gesamte Verfahren gegen Irida basierte auf Internet-Publikationen, deren Autor*innen sich das Gericht nicht einmal bemühte festzustellen. Vielmehr konzentrierte sich die Beweisführung auf vermeintliche kriminelle Absichten.
Die wollte ein Team von Expert*innen in Schreiben von Irida an Parlamentsabgeordnete ausgemacht haben, in denen unter anderem Kritik an dem Gesetz über „LGBTIA+-Propaganda“ geübt wurde. Darin, so ein Gutachten, käme „Protest gegen die moralischen und geistigen Werte der russischen Gesellschaft, ihr Rechtssystem und ihre Gesetzgebung zum Ausdruck“. Auf den Einwurf der Verteidigung, die Expert*innen vor Gericht zur Rede zu stellen, ging das Gericht nicht ein.
Ähnlich aufgebaut war das Verfahren gegen das LGBT-Netzwerk, allerdings gelang es der Verteidigung in diesem Fall, Autor*innen eines Gutachtens, das vom Justizministerium in Auftrag gegeben worden war, per Videoschaltung zu befragen. Auf das Ergebnis hatte das keinen Einfluss, immerhin jedoch konnte das Verfahren in die Länge gezogen werden.
Kämpferisch gestimmt
Und es gelang herauszufinden, dass die Behörden als Aktivist*innen des LGBT-Netzwerks prominente Personen führen, die keinerlei Verbindung zu der Organisation haben – darunter die Journalist*innen Masha Gessen und Karen Shainyan.
Das LGBT-Netzwerk ist kämpferisch gestimmt und will sämtliche Rechtsmittel ausschöpfen, um gegen das Verbot vorzugehen. Solange tritt das Urteil nicht in Kraft. Danach jedoch macht sich eine Person selbst dann strafbar, wenn sie im Internet nach dem Netzwerk sucht.
Seit September 2025 stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Doch von der Suche bis zur vermeintlichen Teilnahme oder Zusammenarbeit mit einer als extremistisch gelisteten Organisation ist es in der russischen Rechtspraxis ein sehr kurzer Weg. Dann drohen Haftstrafen.
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