Künast-Urteil teilweise revidiert: Na bitte, geht doch
Die Beleidigungen Renate Künasts werden endlich als solche anerkannt. Trotzdem fällt es schwer, sich über diesen Teilerfolg aufrichtig zu freuen.

Künast hat sich weder vom anonymen Hass noch von dessen Bagatellisierung einschüchtern lassen Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
Sieh mal einer an: Das Berliner Landgericht hat das Offensichtliche bestätigt. Wenigstens teilweise. Obszöne Beleidigungen, die die Politikerin Renate Künast im vergangenen Jahr zur Anzeige gebracht hatte, sind – nach Künasts Widerspruch – jetzt doch genau dies: Beleidigungen.
Das Gericht hat nun mitgeteilt, dass die erniedrigenden Kommentare zu einem Facebook-Post der Grünen-Frau im Lichte höchstrichterlicher und verfassungsrechtlicher Rechtsprechung zur Meinungsfreiheit nochmals geprüft worden seien. Und siehe da: In 6 von 22 Fällen werden – anders als in einem Beschluss vom September 2019 – tatsächlich Beleidigungen erkannt. Na bitte, geht doch.
Gleichwohl fällt es schwer, sich über diesen Teilerfolg aufrichtig zu freuen. Dass Renate Künast überhaupt gegen den zuvor ergangenen Beschluss vorgehen musste, hätte man kaum für möglich gehalten. Das war aber leider nötig. Die RichterInnen konnten seinerzeit einfach nichts wirklich Schlimmes daran finden, dass eine Person des öffentlichen Lebens von Unbekannten sexistisch und in menschenverachtender Weise herabgewürdigt und eingeschüchtert wird.
In dem Beschluss vom September 2019 war zu lesen gewesen, es handele sich um zulässige Meinungsäußerungen. „Von einer Schmähung kann nicht ausgegangen werden, wenn die Äußerungen im Kontext einer Sachauseinandersetzung stehen.“
Die Begründung ließ sich ohne weiteres als Freibrief für gewaltverherrlichende Frauenverachtung lesen. Dass Renate Künast sich weder vom anonymen Hass der anderen noch von dessen Bagatellisierung durch ein Gericht hat einschüchtern lassen – das ist eigentlich die gute Neuigkeit.
Künast-Urteil teilweise revidiert: Na bitte, geht doch
Die Beleidigungen Renate Künasts werden endlich als solche anerkannt. Trotzdem fällt es schwer, sich über diesen Teilerfolg aufrichtig zu freuen.
Künast hat sich weder vom anonymen Hass noch von dessen Bagatellisierung einschüchtern lassen Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
Sieh mal einer an: Das Berliner Landgericht hat das Offensichtliche bestätigt. Wenigstens teilweise. Obszöne Beleidigungen, die die Politikerin Renate Künast im vergangenen Jahr zur Anzeige gebracht hatte, sind – nach Künasts Widerspruch – jetzt doch genau dies: Beleidigungen.
Das Gericht hat nun mitgeteilt, dass die erniedrigenden Kommentare zu einem Facebook-Post der Grünen-Frau im Lichte höchstrichterlicher und verfassungsrechtlicher Rechtsprechung zur Meinungsfreiheit nochmals geprüft worden seien. Und siehe da: In 6 von 22 Fällen werden – anders als in einem Beschluss vom September 2019 – tatsächlich Beleidigungen erkannt. Na bitte, geht doch.
Gleichwohl fällt es schwer, sich über diesen Teilerfolg aufrichtig zu freuen. Dass Renate Künast überhaupt gegen den zuvor ergangenen Beschluss vorgehen musste, hätte man kaum für möglich gehalten. Das war aber leider nötig. Die RichterInnen konnten seinerzeit einfach nichts wirklich Schlimmes daran finden, dass eine Person des öffentlichen Lebens von Unbekannten sexistisch und in menschenverachtender Weise herabgewürdigt und eingeschüchtert wird.
In dem Beschluss vom September 2019 war zu lesen gewesen, es handele sich um zulässige Meinungsäußerungen. „Von einer Schmähung kann nicht ausgegangen werden, wenn die Äußerungen im Kontext einer Sachauseinandersetzung stehen.“
Die Begründung ließ sich ohne weiteres als Freibrief für gewaltverherrlichende Frauenverachtung lesen. Dass Renate Künast sich weder vom anonymen Hass der anderen noch von dessen Bagatellisierung durch ein Gericht hat einschüchtern lassen – das ist eigentlich die gute Neuigkeit.
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Kommentar von
Anja Maier
Korrespondentin Parlamentsbüro
1965, ist taz-Parlamentsredakteurin. Sie berichtet vor allem über die Unionsparteien und die Bundeskanzlerin.
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