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Kritik von Ver­brau­cher­zentraleKI zu lasch reguliert

Die Verbraucherzentrale kritisiert den Umgang der Bundesregierung mit Künstlicher Intelligenz. Für ein Ampelbündnis birgt das Streitpotenzial.

Technologiezukunft birgt viele Unwägbarkeiten – egal ob es um Avatare oder KI geht Foto: Imaginechina/imago

Berlin taz | Die scheidende Bundesregierung ist bei der Regulierung von Künstlicher Intelligenz (KI) und Algorithmen zu zögerlich vorgegangen, vor allem hakte es bei den ethischen Aspekten der Regulierung. Das ist das Ergebnis einer Analyse des Verbraucherzentale Bundesverbands (vzbv). „Vieles ist zu unkonkret und unverbindlich“, kritisiert vzbv-Vorstand Klaus Müller. Die Bundesregierung, aber auch die EU-Kommission blieben mit ihren aktuellen Vorhaben hinter der Empfehlung der Datenethikkommission zurück.

Die eigens von der Bundesregierung eingesetzte Kommission hatte bereits vor zwei Jahren Handlungsempfehlungen zum Thema KI vorgestellt. Konkret sprachen sich die Kommissionsmitglieder unter anderem für die Schaffung umfangreicher Transparenzpflichten aus, damit Ver­brau­che­r:in­nen wissen, wann sie es mit einem Algorithmus zu tun haben. Auch Offenlegungspflichten gegenüber Aufsichtsbehörden empfiehlt die Kommission, strenge Vorgaben bei persönlichkeitssensibler Profilbildung und auch die Definition von Grenzen für den Einsatz von KI.

Die Ver­brau­cher­schüt­ze­r:in­nen kritisieren nun, dass es vor allem in den Bereichen Transparenzpflichten, Risikoabschätzung und Qualitätsanforderungen Nachholbedarf gebe. Für Algorithmen, die etwa zum Scoring eingesetzt werden, also zur Bonitätsbewertung, benötige es unabhängige Kontrollen. Auch die Schaffung eines bundesweiten „Kompetenzzentrums Algorithmische Systeme“, wie es die Datenethikkommission angeraten hatte, um die Aufsichtsbehörden mit technischer Kompetenz zu unterstützen, vermisst der Verband.

Die EU-Kommission hatte dieses Jahr im April einen Vorschlag für einen KI-Rechtsrahmen vorgestellt. Nun laufen die weiteren Verhandlungen auf EU-Ebene. Der vzbv sieht daher die neue Bundesregierung in der Pflicht, sich dabei für eine Regulierung der KI einzusetzen, „die Menschen effektiv vor Diskriminierung und ungerechter Behandlung schützt“.

Für eine künftige Ampelkoalition dürfte das Thema einige Konflikte bergen. Denn zumindest die Wahlprogramme der drei Parteien skizzieren einen sehr unterschiedlichen Umgang mit der Technologie. So sieht die FDP sie vor allem als Wirtschaftsfaktor und fordert eine „schnelle gesetzliche Deregulierung“.

Auch die Grünen sehen wirtschaftliches Potenzial, sprechen sich aber für Transparenz und Überprüfbarkeit von Algorithmen sowie für die Regulierung und Kontrolle durch Behörden aus. Die SPD wünscht sich „verantwortungsvolle Künstliche Intelligenzen und Algorithmen, die vorurteilsfrei programmiert sind und auf diskriminierungsfreien Datenlagen basieren“, ohne zu konkretisieren, auf welchem Weg das erreicht werden soll. Im Sondierungspapier ist das Thema jedenfalls nicht enthalten.

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3 Kommentare

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  • "die Definition von Grenzen für den Einsatz von KI."

    Heutige KI Anwendungen (z.B. "Alexa" von Amazon) sind in "der Cloud", da müsste Deutschland schon das Internet "nationalisieren" um das regeln zu können.

    • @Paul Rabe:

      Bei Alexa, Siri etc. ist das Problem die natürliche Intelligenz der Anwender, oder auch deren Gleichgültigkeit.



      Ich warte auf den Tag, an dem es bei z.B. einem Kreditantrag heisst: "Sorry, wir haben keine (zu wenig) Überwachungsdaten von Ihnen. Warum haben Sie keine Alexa/Siri/... und kein permanent ortbares "Smart"phone?"

      • @Grummelpummel:

        :-) stimmt, die ki ist nicht das problem, sondern die dummheit :-P