Krieg in Sudan: Keine Abschiebungen in Kriegsgebiet

Pro Asyl ruft die Bundesregierung auf, Abschiebungen nach Sudan zu stoppen. Außerdem fordert sie humanitäre Korridore.

Eine Menschenmenge

Menschen auf der Flucht sammeln sich in Port Sudan, dem größten Seehafen des Landes Foto: Smowal Abdalla/ap

BERLIN taz | Die Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl hat einen bundesweiten Abschiebestopp nach Sudan gefordert. Vor knapp zwei Wochen, am 15. April, eskalierte der Bürgerkrieg in Sudan. Mehr als 500 Menschen starben dabei.

Der Bürgerkrieg in Sudan schwelt bereits seit Langem. Ausgetragen wird er zwischen den beiden einflussreichsten Generälen des Landes. Am 15. April kam es zunächst zu Schusswechseln, später bewegten sich Kampfjets über die sudanesische Hauptstadt Khartum und deren Umgebung.

Die ursprünglich geplante Evakuierung deutscher Staatsbürger aus Sudan musste aufgrund der schweren Kämpfe abgebrochen werden. Laut der Internationalen Organisation für Migration befinden sich wegen der Krise mehr als 300.000 Menschen auf der Flucht.

Berlins SPD-Innensenatorin Iris Spranger erließ Ende April einen Abschiebestopp nach Sudan. Laut einem Bericht der Rheinischen Post folgte am Dienstag auch Nordrhein-Westfalen. Nicht alle Länder reagieren so flink. Niedersachsen Innenministerin Daniela Behrens (SPD) sprach sich vergangene Woche ebenfalls für einen Abschiebestopp aus und forderte eine bundesweit einheitliche Regelung. Deswegen habe sie das Vorsitzland der Innenministerkonferenz, Berlin, vergangene Woche gebeten, eine einheitliche Regelung für einen formalen Abschiebestopp nach Sudan herbeizuführen.

Laut Helge Lindh von der SPD-Bundestagsfraktion sei ein bundesweiter Abschiebestopp rechtlich gar nicht umsetzbar. Allerdings sei er im Koalitionsvertrag vorgesehen. „Grundsätzlich wäre es wünschenswert, wenn sich die Länder auf einheitliche Regeln für die Abschiebestopps in den Sudan einigen“, sagt er.

Auf die Länder beschränkte Abschiebeverbote sind aktuell auf maximal drei Monate begrenzt. Laut Lindh besteht für die Länder nach den drei Monaten die Möglichkeit, den Abschiebestopp um nochmal drei Monate zu verlängern. Danach müsse man sich die Zustimmung des Innenministeriums holen.

Ausnahmen bei Straf­tä­te­r:in­nen

Allzu akuten Handlungsdruck sieht Sigmar Walbrecht, Sprecher des Niedersächsischen Flüchtlingsrats, nicht: Abschiebungen seien im Moment nicht möglich, da Flughäfen in Sudan nicht angeflogen werden können. „Trotzdem wäre es ein wichtiges politisches Zeichen, wenn die Länder einen Abschiebestopp erlassen.“

Dass sich die Länder auf einheitliche Abschiebestopps einigen, hält Lindh für wichtig. Erhebliche Straf­tä­te­r:in­nen und Ge­fähr­de­r:in­nen von diesem Abschiebestopp auszuschließen, könnte aus seiner Sicht eine sinnvolle Kompromisslösung sein, um eine Einigung der Länder zu erreichen. So ist es aktuell in Berlin geregelt: Straftäter:innen, Ge­fähr­de­r:in­nen und Menschen, die ihre Identität hartnäckig verheimlichen, sind dort bisher vom Abschiebestopp ausgenommen. Walbrecht kritisiert diese Ausnahme: „Straftäter an Orte abzuschieben, an denen ihr Leben akut gefährdet ist, kann man nicht befürworten.“

Pro Asyl hat die Bundesregierung darüber hinaus aufgefordert, sich für humanitäre Korridore für Zi­vi­lis­t:in­nen einzusetzen, um ihnen eine Flucht zu ermöglichen.

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