Kreis Nordfriesland lehnt ab: Punk-Protestcamp auf Sylt zu unpolitisch für Behörden
Kein Protestcamp auf Sylt? Der Kreis Nordfriesland stoppt die Pläne – er zweifelt am politischen Charakter. Die Organisatoren halten dagegen.
dpa | In diesem Jahr könnte es erstmals seit 2022 kein Punk-Protestcamp auf Sylt geben. Ein Antrag der Organisation „Aktion Sylt“ wurde vom Kreis Nordfriesland abgelehnt. Man habe den Organisatoren mitgeteilt, „dass es sich bei diesem Camp unserer Auffassung nach nicht um eine Versammlung im Sinne des Versammlungsfreiheitsgesetzes handelt“, teilte ein Kreissprecher mit. Grund sei, dass das gemeinsame Campen, nicht aber die gemeinsame Meinungskundgabe im Vordergrund stehe. Zuvor hatte shz.de berichtet.
Nach Auffassung des Kreises sei das vom 19. Juli bis 16. August 2026 in Tinnum geplante Camp überwiegend ein Schlaf- und Versorgungscamp und nicht hauptsächlich eine Versammlung zur gemeinsamen politischen Meinungsäußerung. „Zelte, Küchen und Duschen sind für die konkrete Meinungskundgabe nicht unbedingt erforderlich, zumal es auf der Insel Sylt zahlreiche Quartiere wie etwa Campingplätze oder Ferienwohnungen gibt, in denen die Teilnehmer von Protestkundgebungen übernachten könnten.“
Das Camp solle nicht unmittelbar der Meinungskundgabe dienen, sondern vor allem vielen Menschen die Teilnahme an anderen Protesten auf der Insel erleichtern, teilte der Kreis weiter mit. „Das schließen wir insbesondere aus den Erfahrungen beim letzten Protestcamp im Jahre 2025, bei dem der Beherbergungscharakter im Vergleich zu den Vorjahren noch einmal stärker im Vordergrund stand.“
Rechtsmittel gegen Bescheid können eingelegt werden
Der Kreis Nordfriesland verweist darauf, dass das Bundesverwaltungsgericht für eine ähnliche Veranstaltung – ein anlässlich des G-20-Gipfels in Hamburg errichtetes Protestcamp mit Beherbergungsinfrastruktur – die Versammlungseigenschaft verneint habe (Az. 6 C 4/23). Diese Entscheidung lasse sich auf das Camp der Aktion Sylt übertragen, heißt es.
Einen entsprechenden Feststellungsbescheid hat der Kreis eigenen Angaben zufolge am 21. April erlassen. Gegen diesen kann die „Aktion Sylt“ innerhalb eines Monats Rechtsmittel einlegen. Außerdem kann beim Verwaltungsgericht ein Eilantrag gestellt werden. Bisher ist dies den Kreisangaben zufolge aber noch nicht geschehen. Außerhalb einer Versammlung ist das Übernachten auf der Festwiese nicht zulässig.
Erstes Protestcamp 2022 sorgte bundesweit für Schlagzeilen
Einer der langjährigen Camp-Organisatoren sagte der Nachrichtenagentur dpa, man sei dabei, den Widerspruch zu formulieren und einen Eilantrag zu stellen. Seiner Ansicht nach führe der Kreis „wilde Gründe“ an. Das G-20-Camp und das auf Sylt seien nicht zu vergleichen. So sei das Zelten auf Sylt ein sehr wichtiger Teil des Protests und eben nicht nur zu Übernachtungszwecken gedacht. Zudem bedeute es nicht, dass keine Punks nach Sylt kämen, nur weil es kein Camp gebe. Es hätten schon einige angekündigt, dennoch auf die Insel zu kommen.
Mit dem 9-Euro-Ticket waren im Sommer 2022 zahlreiche Punks aus ganz Deutschland nach Sylt gereist und hatten unter anderem mit ihrem Protestcamp bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Damals kampierten rund 100 Punks in Zelten vor dem Rathaus in Westerland. Seit 2023 ist das Camp weiter außerhalb auf dem Tinnumer Festplatz untergebracht.
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