Krankenkassen-Infos zur E-Patientenakte: Vorteile? Ja. Nachteile? Schweigen…
Wer nicht widerspricht, bekommt bald die elektronische Patientenakte. Verbraucherschützer:innen kritisieren die Infos der Krankenkassen als einseitig.
Die elektronische Patientenakte (ePA) speichere hochsensible Gesundheitsdaten der Patient:innen, so Thomas Moormann, Gesundheitsexperte beim vzbv: „Deshalb müssen die Krankenkassen ihre Versicherten umfassend und neutral zur ePA aufklären.“ Das sei aber nicht immer der Fall.
Die elektronische Patientenakte wird Anfang kommenden Jahres für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet, die nicht explizit widersprechen. Alle Ärzt:innen sollen sie standardmäßig mit den jeweiligen Befunden und sonstigen medizinischen Daten ihrer Patient:innen befüllen. Das soll parallel oder später behandelnden Kolleg:innen sowie den Patient:innen selbst eine bessere Informationsgrundlage bieten.
Widersprechen die Patient:innen nicht, sollen außerdem die Daten aus der Akte pseudonymisiert für Forschungszwecke verwendet werden können. Zum Start sind allerdings noch nicht alle Funktionen aktiv. So soll etwa die Möglichkeit, den Impfpass digital zu verwalten, erst zu einem späteren Zeitpunkt dazukommen.
„Patient:innen müssen Risiken kennen“
Die gesetzlichen Krankenkassen versenden in diesen Wochen Schreiben zur ePA an die Versicherten. Darin sollen sie über die Neuerung informieren – und auf die Widerspruchsmöglichkeit hinweisen.
Die Verbraucherschützer:innen kritisieren nun, dass in diesen Schreiben vor allem positive Aspekte der ePA hervorgehoben würden. Umstrittene Aspekte würden dagegen ausgeklammert, etwa was Datenschutzrisiken angeht. Manche Kasse stelle es auch so dar, dass Patient:innen, die der ePA widersprechen, eine schlechtere medizinische Versorgung befürchten müssten.
„Damit Patient:innen eine informierte Entscheidung für oder gegen die ePA treffen können, müssen sie auch die möglichen Risiken kennen“, kritisiert Moormann. Zudem seien die Wege, auf denen Versicherte ihren Widerspruch übermitteln können, zu restriktiv.
In den Schreiben seien hier in der Regel der Postweg und die Nutzung eines Online-Formulars erwähnt. Dass ein Widerspruch auch telefonisch möglich sein muss, fehle. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen ließ eine Anfrage zu der Kritik bis Redaktionsschluss offen.
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