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Kosten des NSU-ProzessesDa geht es hin, das liebe Geld

Die Verhandlung der Verbrechen der rechtsextremen Terrorzelle NSU hat bereits fast 30 Millionen Euro gekostet. Jeder weitere Tag: 150.000 Euro.

Das wird Beate Zschäpe wohl nicht alles wieder zurückzahlen können. Bild: dpa

MÜNCHEN afp | Der Prozess rund um die Verbrechen der rechtsextremen Terrorzelle NSU hat einem Bericht zufolge bereits fast 30 Millionen Euro gekostet. Der Präsident des OLG München, Karl Huber, sagte dem Münchner Merkur vom Mittwoch, jeder Prozesstag koste weiterhin 150.000 Euro. Die Personalkosten und die Kosten für Verteidiger und Nebenkläger seien fix, „daran kann man nichts ändern“, sagte er. So komme die Summe zustande.

Huber sprach von gewaltigen Kosten, „vor allem, wenn man bedenkt, dass die Opfer oder ihre Hinterbliebenen keinen einzigen Euro bekommen haben“, sagte Huber. Er sprach sich vor diesem Hintergrund für eine Änderung der Nebenkläger-Regelung aus. „Der Gesetzgeber müsste die Zahl der Anwälte beschränken, die die Nebenkläger vertreten“, sagte er.

Dem NSU werden Morde an neun Migranten und einer Polizistin sowie zwei Bombenanschläge angelastet. Aufgeflogen war die Gruppe erst nach dem Tod von zwei Mitgliedern, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, im Jahr 2011.

Zuvor hatte das Trio, dessen mutmaßliches drittes Mitglied Beate Zschäpe in München vor Gericht steht, jahrelang unerkannt im Untergrund gelebt. Neben Zschäpe sind vier mutmaßliche Unterstützer angeklagt.

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12 Kommentare

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  • Wie armselig ist das denn! Kosten des Prozesses mit rechtsradikalem Hintergrund aufzurechnen. Selbst wenn es 100 Millionen kostet, es ist gut angelegtes Geld. Oder soll man sich Vorwürfe aus dem Ausland anhören wollen, das aufgrund fehlender finanziellen Mittel ein Strafverfahren nicht sachgerecht durchgeführt wurde!

    Ein Richter, der anregt die finanziellen Mittel zu beschränken, ist als Präsident eines OLG nicht würdig und sollte zurück treten!

  • Mann muss es sich etwas kosten lassen wenigstens im Verfahren einen Strengbeweis gegen die Z. aufbieten zu können. Nur ist der leider leider noch nicht gefunden!

    • @KarlM:

      Hanebüchene Ermittlungsansätze, schlampige Beweissicherung und Vernichtung von Ermittlungsakten waren eben nur vordergründig billiger.

      • @Rainer B.:

        Kommt auf die Perspektive an. Soll die Z. gar gar durch solche Methoden geschützt werden?

         

        Was mich halt kriminaltechnisch besonder irritiert, weder auf der Tawaffe noch auf irgendwelchen Teilen der USBV-Keupstrasse war DNA oder andere verwertbare Spuren der Uwes oder der Z. aufzufinden; das ist in der Dichte mehr als ungewöhnlich.

        • @KarlM:

          Allerdings! Strafbar macht sich jedoch nicht nur der, der abdrückt.

          • @Rainer B.:

            Stimmt schon. Nur auch in solchen Konstellationen bestehe ich ganz altmodisch auf dem Nachweis der Tatbeteiligung.

             

            Bisher hat ja nicht mal jemand schlüssig erklären können wie die Z. die Wohnung angezündet haben kann, und diesen Vorgang unbeschadet überstehen konnte! Es wurden schon einige Brandstifter wegen der verkohlten Haare erwischt. Ganz ohne zweideutige Analysen von Brandbeschleunigern.

            • @KarlM:

              Bei den RAF-Prozessen ist man doch auch ganz gut ohne eindeutigen Tatnachweis ausgekommen. Bis heute ist ja nicht völlig geklärt, wer im einzelnen welche Tat vorbereitet oder ausgeführt hat.

              Vielleicht gelingt der Verteidigung ja ein Beweis, dass Z. mit dem NSU nicht das Geringste zu tun hatte und nur aus Versehen festgenommen wurde. Ausser Z. selbst kann das aber doch niemand ernsthaft glauben.

              • @Rainer B.:

                Zu "RAF"_Zeiten hat sich mancher Senat mangels Strengbeweis in die berüchtigte "Offenkundigkeitserklärung" geflüchtet.

                 

                Hier würde ich mir gerade hinsichtlich der vorgeworfenen Brandstiftung , der Beteiligung an Morden mit SW und USBV doch schon revissionssicher Beweise wünschen. In all dem Wust haben wir bisher eigentlich nur Indizien, mal mehr mal weniger fadenscheinig. Das finde ich ziemlich bedenklich und erinnert mich irgendwie an Verena Becker.

                • @KarlM:

                  Die Rolle der Z. wird das Gericht insgesamt zu würdigen haben und das kann es mit dem vorliegenden Material durchaus. Um eine Revision wird man ohnehin nicht herumkommen, was aber allen Beteiligten schon bei Prozessbeginn klar war.

                  • @Rainer B.:

                    Gerade das bisher vorliegende Material erschöpft sich bisher in mehr oder

                    weniger wackligen Indizien. Nicht mal der Brandbeschleuniger hat mit den Lösemittelspuren der Socken der Z. übereingestimmt. Und und..

                     

                    Der Rechtsstaat hat hier jetzt schon erheblichen Schaden genommen.

                    • @KarlM:

                      Bereits im April 2013 berichtete der Stern über die Zschäpe-Vertraute Susann E., die Z. nach der Brandstiftung bei ihrer Flucht aus Zwickau half und sie vorher frisch einkleidete. Z. hat noch die Kätzchen zur Nachbarin gebracht und die zynischen Paulchen-Panther-Bekenner-Filme verschickt. Später machte sie sich auf die Suche nach einem Anwalt, der sie den Ermittlungsbehörden als Kronzeugin anbieten sollte. Generalbundesanwalt Range lehnte den Deal aber ab.

                       

                      "Sie hat, soviel ist heute klar, die Wohnungen gemietet, in denen sich die Drei versteckten. Und die meisten Wohnmobile, mit denen sie durch Deutschland auf Mordtour zogen. Sie selbst soll nicht zur Waffe gegriffen und getötet haben, meldete Süddeutsche.de aus Ermittlerkreisen. Aber dass sie nicht wusste, was Mundlos und Böhnhardt taten, ist völlig undenkbar. Sie muss mit lebenslanger Haft rechnen." (Quelle. Badische Zeitung)

                       

                      Beate Zschäpe alias Silvia Pohl alias Lisa Pohl alias Mandy Stuck alias Susann Deinelt alias Susann Eminger ein Opfer des Rechtsstaats? Lächerlich!

  • Niemand profitiert mehr vom Terror, als dieses Rechtssystem selbst. Hier gilt: Terror = Umsatz. Die RAF-Prozesse haben dies bereits damals deutlich aufgezeigt und mit dem NSU heute ist es nicht anders. Am Recht der Betroffenen besteht erkennbar keinerlei Interesse. Pläne zur Einschränkung der Nebenklage unterstreichen dies noch dick.