Korruption und Lobbyismus in der CDU: Wirtschaftsrat handelt rechtswidrig
Klatsche für den Wirtschaftsrat der CDU. Laut Gutachten von Lobbycontrol darf der Verband kein Dauergast im Parteivorstand sein.
Die CDU dürfe den Wirtschaftsrat der CDU nicht mehr als Dauergast im Parteivorstand dulden, fordert die Initiative für Demokratie und Transparenz Lobbycontrol. Der designierte Parteichef Friedrich Merz müsse zeitnah für eine klare Trennung zwischen Lobbyinteressen und Partei sorgen.
Merz selbst war bis November 2021 Vize-Präsident des Wirtschaftsrats – ein CDU-naher Berufs- und Lobbyverband, der jedoch, anders als der Name vermuten lässt, parteiunabhängig ist und keine Finanzen offenlegen muss. „Der Wirtschaftsrat vertritt Interessen der unternehmerischen Wirtschaft gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit“, heißt es auf dessen Website.
Schon im März 2021 hatte Lobbycontrol erstmals eine Studie zum Wirtschaftsrat veröffentlicht, die zeigte, wie dieser sich stark gegen Klimaschutzmaßnahmen sowie Menschenrechtspflichten in Lieferketten eingesetzt hatte. Zudem sei auch in der medialen Berichterstattung oft nicht sichtbar, dass der Lobbyverband kein parteiinternes Gremium der CDU ist.
Allerdings nehmen die Präsident:innen des Wirtschaftsrats regelmäßig an den Sitzungen des CDU-Vorstands teil. Dort verfügen sie zwar über kein Stimmrecht, agieren aber als Berater:innen. Ein Sprecher der CDU bestätigte auf Anfrage von Lobbycontrol: „Die Präsidentin des Wirtschaftsrates, Astrid Hamker, ist qua Amt ständiger Gast im Bundesvorstand der CDU Deutschlands, so wie ihre Vorgänger auch.“
Klage nur innerhalb der Partei möglich
Ist das rechtmäßig? Am Mittwoch veröffentlichte Lobbycontrol ein Rechtsgutachten, das die Initiative in Auftrag gegeben hatte, um diese Frage zu klären. Das Gutachten der Hamburger Rechtsanwält:innen Dr. Roda Verheyen und André Horenburg bestätigt: Der Status als Dauergast des Wirtschaftsrats im CDU-Parteivorstand ist tatsächlich rechtswidrig.
„Der ständige Gaststatus der Präsidentin des Wirtschaftsrats mit Teilnahme- und Rederecht an den Sitzungen des Bundesvorstands der CDU verstößt sowohl gegen das Parteiengesetz als auch gegen die Satzung der CDU“, heißt es. Der Parteivorstand dürfe zwar Gäste zu konkreten Sachfragen einladen. Eine ständige Teilnahme, wie sie hier seit Jahren der Fall ist, sei aber rechtlich unzulässig.
Lobbycontrol-Sprecherin Christina Deckwirth erklärte: „Es war ein guter und wichtiger Schritt, dass Merz nicht erneut für das Amt des Vizepräsidenten beim Wirtschaftsrat kandidiert hat.“ Nun müsse er mit seiner Partei auch den nächsten Schritt gehen und dem Wirtschaftsrat dessen Sonderrechte im Parteivorstand entziehen. „Ein Lobbyverband hat als Dauergast in einem Parteivorstand nichts zu suchen“, so Deckwirth. Sie kritisierte auch, dass Merz’ Pressesprecher Armin Peter stellvertretender Pressesprecher des Wirtschaftsrats sei.
Lobbycontrol legte das Gutachten auch der CDU vor. Vor Gericht ziehen kann die Initiative nicht. Eine Klage kann nur innerhalb der Partei erfolgen. Lobbycontrol appellierte an die CDU-Mitglieder, ihre Mitgliedsrechte wahrzunehmen und auf Einsicht und Transparenz zu drängen. „Der Wirtschaftsrat vertritt die Interessen von Unternehmen. Dies widerspricht der Aufgabe einer Partei, die die Interessen der Mitglieder vertreten soll“, so Sprecherin Deckwirth.
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