Kooperation von Verlagen mit Google: Google soll Lizenzen zahlen
Die Bundesregierung will das einst gescheiterte Leistungsschutzrecht für ZeitungsverlegerInnen neu einführen. Für Google kann das teuer werden.
Die Bundesregierung will das Leistungsschutzrecht für PresseverlegerInnen erneut einführen und damit die novellierte EU-Richtlinie zum Urheberrecht umsetzen. Anfang Februar hat die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Google und andere Dienste der Informationsgesellschaft sollen dann Lizenzgebühren an die Verleger zahlen und so deren Einnahmen erhöhen.
PresseverlegerInnen beschweren sich schon lange, dass Google die Onlinemedien der Verlage ausbeutet, ohne dafür zu bezahlen. So würden in Trefferlisten wichtige Teile des Inhalts als Snippet (Schnipsel) angezeigt. Die Verleger wollen, dass Google hierfür bezahlen muss.
Schon 2013 führte Deutschland auf Wunsch der Branche ein gesetzliches Leistungsschutzrecht für Verleger ein, das aber völlig verpuffte. Google weigerte sich einfach, für Lizenzen zu bezahlen. Die Verleger gestatteten Google daher die Nutzung der Snippets ohne Gegenleistung, damit Google ihre Inhalte weiter in Trefferlisten aufnimmt und damit Verkehr auf ihre Seiten lenkt.
Das Projekt endete im völligen Fiasko, als der Europäische Gerichtshof (EuGH) 2019 das deutsche Gesetz auch noch für nichtig erklärte, weil es bei der EU-Kommission nicht angemeldet worden war (was für Gesetze zur Informationsgesellschaft vorgeschrieben ist).
Vermutlich wird Google weiter am längeren Hebel sitzen
Der neue Gesetzentwurf der Bundesregierung geht auf die 2019 novellierte EU-Urheberrechts-Richtlinie zurück. Auf deutsche Initiative ist dort jetzt ein EU-weites Leistungsschutzrecht für Verleger vorgesehen. Die Verleger glauben, dass sie sich besser gegen Google durchsetzen können, wenn sie EU-weit gemeinsam verhandeln.
Da Medien-Märkte aber national sind, wird Google vermutlich weiter am längeren Hebel sitzen und keine Lizenzgebühren zahlen, wenn Google das nicht will. Anders als wohl in Australien beabsichtigt, ist in der EU auch keine Zwangsschlichtung geplant.
Allerdings sind Google und Facebook in letzter Zeit durchaus auf die Verlage zugegangen und haben versucht, sich als innovative Medien-Partner zu präsentieren. So hat Google Ende 2020 in Deutschland Google News Showcase eingeführt, wo Verlage selbst ausgewählte Inhalte kostenlos präsentieren können, die sonst hinter einer Paywall stehen. Für die Nutzer ist das kostenlos, Google zahlt dafür aber Lizenzgebühren an die Verlage. Auf das Leistungsschutzrecht hat das zunächst jedoch keine Auswirkungen.
Früher präsentierte das Justizministerium das Leistungsschutzrecht als Maßnahme, die vor allem auf Suchmaschinen wie Google abzielte. Inzwischen ist vage von „Diensten der Informationsgesellschaft“ die Rede. Vermutlich wäre damit auch Facebook erfasst. Bis zum Redaktionsschluss konnte das Ministerium dies aber nicht bestätigen. Das Ministerium ist von der Entwicklung in Australien offensichtlich auch überrascht.
Was angemessen ist, lässt der Gesetzentwurf offen
Immerhin sollen JournalistInnen und FotografInnen laut Gesetzentwurf einen „angemessenen“ Anteil der Lizenz-Einnahmen erhalten. Was angemessen ist, lässt der Gesetzentwurf allerdings offen. Eine Mindestbeteiligung von einem Drittel der Einnahmen wird zwar erwähnt, kann aber durch kollektive Vereinbarungen wie Tarifverträge unter- oder überschritten werden.
Lizenzfrei nutzbar sind weiterhin „einzelne Worte oder sehr kurze Auszüge aus einer Presseveröffentlichung“. Wie viele Worte kostenfrei genutzt werden können, lässt der Gesetzentwurf offen. Längere Zitate bleiben auch möglich, allerdings nur nach den üblichen Regeln, das heißt: Es ist eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Beitrag erforderlich. Privatleute müssen keine Lizenzgebühren für Snippets an die Verlage bezahlen.
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