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Kontroverse um Göttinger LandratRiethig ist raus

Nachdem Mitarbeitende ihm Machtmissbrauch vorwarfen, enthebt das niedersächsische Innenministerium den Landrat des Dienstes. Er bestreitet die Vorwürfe.

Das Namensschild wird vorerst nicht benötigt: Der Göttinger Landrat Marcel Riethig wurde vorläufig vom Dienst enthoben Foto: Swen Pförtner/dpa

Paukenschlag im Fall des unter massivem Druck stehenden Göttinger Landrats Marcel Riethig: Aufgrund „zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte für ein Dienstvergehen“ hat das Niedersächsische Innenministerium ein Disziplinarverfahren gegen den 43 Jahre alten SPD-Mann eingeleitet. Gleichzeitig enthob das Ministerium Riethig vorläufig des Dienstes. Das steht in einer am Dienstagnachmittag versandten Mitteilung.

Das Ministerium kam damit dem Göttinger Kreistag zuvor, der sich am Dienstagabend in einer weiteren Sondersitzung mit den Vorwürfen gegen den Landrat beschäftigte und ebenfalls über Anträge zu dessen Suspendierung abstimmen wollte. Auch Riethig selbst hatte zwischenzeitlich die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen sich beantragt, um die Anschuldigungen zu klären.

Auslöser für das Disziplinarverfahren und die vorläufige Suspendierung ist ein Schreiben von 17 Führungskräften der Göttinger Kreisverwaltung, das im Februar bei der Kommunalaufsicht im Innenministerium eingegangen war. Darin werfen die Unterzeichner dem Landrat Machtmissbrauch, die Einschüchterung von Mitarbeitenden, Vetternwirtschaft sowie zahlreiche Rechtsverstöße vor. Insgesamt stehen 28 konkrete Vorwürfe im Raum. Dem auch von den drei De­zer­nen­t:in­nen unterschriebenen Brandbrief war ein mehrere hundert Seiten umfassender Aktenordner mit Beweismaterial beigefügt.

Grundlage für die vorläufige Suspendierung und die Einleitung eines Disziplinarverfahrens durch das Innenministerium war dort die Untersuchung von bisher 15 der 28 genannten Fälle. Drei Wochen lang wurde in Hannover geprüft – dann stand fest, dass sich daraus in 12 Fällen ein Anfangsverdacht für ein Disziplinarverfahren ergab.

Vorläufige Suspendierung des Landrats ist keine Strafe

Bezüglich weiterer Vorwürfe seien noch zusätzliche Vorermittlungen erforderlich, „ob und inwieweit zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für Dienstvergehen vorliegen“, heißt es. Das Innenministerium habe sich die Ausdehnung des Disziplinarverfahrens insoweit vorbehalten. Mit Blick auf drei Vorwürfe hätten sich im Rahmen der Vorermittlungen keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für ein Dienstvergehen ergeben.

Bei der vorläufigen Suspendierung handele es sich um eine „Begleitmaßnahme, der keine wertende Vorfestlegung des disziplinarrechtlichen Ergebnisses zukommt“, betont das Ministerium. Sie sei rechtlich nicht als Sanktion, sondern ausschließlich als vorläufige, der Sicherung des ordnungsgemäßen und ergebnisoffenen Verfahrens dienende Maßnahme zu verstehen.

Angebliche Beweise seien frisiert worden, hatte Riethig noch am Montag erklärt.

Das Ministerium habe dabei eine sorgfältige Abwägung vorgenommen: „Aufgrund dieser wird die vorläufige Dienstenthebung im Interesse der Ordnung des Dienstbetriebs, zur Gewährleistung der weiteren Ermittlungen und auch unter dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht gegenüber dem Beamten für erforderlich angesehen.“

Riethig, der 2021 zum Göttinger Landrat gewählt wurde, bestreitet sämtliche Vorwürfe. Angebliche Beweise seien frisiert worden, hatte er noch am Montag erklärt und Strafanzeigen gegen die Kri­ti­ke­r:in­nen wegen falscher Verdächtigungen und übler Nachrede angekündigt. Nach kurzer Krankheit nahm Riethig vor zwei Wochen die Dienstgeschäfte wieder auf. Nach seiner vorläufigen Suspendierung darf er die Landkreisverwaltung bis auf Weiteres nicht mehr leiten.

Im September stehen Kommunalwahlen an

Bei der Kreistagssitzung am Dienstag hatte die SPD beantragt, einen Staatskommissar zur Führung der Dienstgeschäfte im Kreishaus einzusetzen. Nur jemand von außen könne überparteilich und frei auf die Entscheidungen schauen. Die Mitarbeitenden – aber auch der Kreistag – könnten dann wieder freier und offener arbeiten. Nur die FDP stimmte dem Antrag zu. CDU und Grüne – Letztere bisher in einer Koalition mit der SPD verbandelt – votierten dagegen, damit war der Antrag abgelehnt.

Mit der Leitung der Kreisverwaltung und ihren knapp 2.000 Beschäftigten ist nun die Erste Kreisrätin Doreen Fragel (Grüne) betraut. Ob damit Ruhe im Kreishaus einkehrt, darf bezweifelt werden. Im September finden in Niedersachsen Kommunalwahlen statt.

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