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Konflikt um polizeikritischen TweetBahar Aslan klagt gegen Rauswurf

Laut ihrem Anwalt geht die Dozentin nun juristisch gegen die Polizei-Hochschule Gelsenkirchen vor. Die habe ihr keinerlei Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Das idyllische Grün trügt: Die Polizei-Hochschule Gelsenkirchen ist zu einem Fall für das Gericht geworden Foto: Federico Gambarini/dpa/picture alliance

Düsseldorf dpa | Die Dozentin Bahar Aslan wehrt sich juristisch gegen ihren Rauswurf von der Polizei-Hochschule in Gelsenkirchen. Aslans Anwalt Patrick Heinemann reichte nach eigenen Angaben eine Klage gegen den Widerruf ihrer Lehrtätigkeit beim Verwaltungsgericht Düsseldorf ein. Vor dem Widerruf müsse die Betroffene laut Gesetz Gelegenheit zur förmlichen Stellungnahme bekommen, sagte Heinemann. „Das ist nicht passiert.“

Die Hochschule habe nicht mit Aslan gesprochen und ihr keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Zuerst hatte Zeit online berichtet.

Die Hochschule hatte nach Angaben Heinemanns den bereits erteilten Lehrauftrag für Aslan für das kommende Semester widerrufen. Grund war ein umstrittener polizeikritischer Tweet der Dozentin. Die Klage habe aufschiebende Wirkung, daher dürfe der Widerruf der Lehrtätigkeit jetzt nicht vollzogen werden, sagte Heinemann. Dieser Schwebezustand könnte nach Worten Heinemanns eine Grundlage zu einem Gespräch zwischen der Hochschule und Aslan bieten. Aslan sei dazu bereit. „Die Gesprächskanäle sind vollkommen offen.“

Aslan hat an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung (HSPV) Gelsenkirchen einen Lehrauftrag für „interkulturelle Kompetenzen“. Ihr Tweet lautete: „Ich bekomme mittlerweile Herzrasen, wenn ich oder meine Freun­d*in­nen in eine Polizeikontrolle geraten, weil der ganze braune Dreck innerhalb der Sicherheitsbehörden uns Angst macht. Das ist nicht nur meine Realität, sondern die von vielen Menschen in diesem Land.“

Aslan hatte später eine „unglückliche Wortwahl“ eingeräumt und gesagt, es tue ihr leid, wenn sich Polizisten angesprochen fühlen, die vorbildlich ihren Dienst täten. Heinemann sagte, es entstehe der Eindruck, dass man Aslan „bewusst missverstehen will“. Aslan habe zugespitzt, aber nicht pauschal alle Polizisten als „braunen Dreck“ bezeichnet.

Auch an die zuständige Bezirksregierung Münster schrieb der Anwalt. Die Behörde prüfte als Schulaufsicht den Vorgang, denn Aslan ist hauptberuflich verbeamtete Lehrerin. Er sehe kein Dienstvergehen, sagte Heinemann. Beamte müssten sich zwar in Äußerungen mäßigen. Aslans Äußerung sei aber außerdienstlich gefallen und stehe in keinem Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Lehrerin. „Mein Eindruck ist, dass man versucht sie einzuschüchtern“, sagte Heinemann.

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5 Kommentare

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  • Solidarität mit Bahar Aslan!



    Diese Reaktionen des Repressionsapparates zielen in die gleiche Richtung wie die Kriminalisierungsversuche gegen die letzte Generation🤢🤮🤢

    • @Willi Müller alias Jupp Schmitz:

      Exakt!



      Das ist reines Instrumentalisieren einer inhaltlich zurecht getätigten Äußerung für eine Kriminalisierung Bahar Aslans.

      Was sind dagegen schon Milliardenverschwendungen von Steuergeldern und Pseudo-(Wahl-)Versprechen deutscher, verbeamteter Staatsvertretern …!

      Die Missstände möglichst nicht zu berühren kann nur ein Anliegen derer sein, die sie zu verantworten haben!

      Da kriminalisiert “man” doch gern ..

  • Ich bekomme Herzrasen, wenn ich oder meine Freund*innen in eine Polizeikontrolle geraten, weil der ganze braune Dreck innerhalb der Sicherheitsbehörden uns Angst macht. Das ist nicht nur meine Realität, sondern die vieler Menschen in diesem Land

  • Ich kann in der Aussage nicht einmal zwingend eine mangelnde Mäßigung sehen.

    Dass die Polizei ein Rassismusproblem hat, ist ja kaum zu leugnen und der Tweet bezieht sich in erster Linie auf sie selbst. Das jemand Angst hat, bei einer Polizeikontrolle an einen der seltenen rassistischen "Einzelfälle" zu geraten, kann man niemandem übelnehmen und mehr sagt sie im Grunde auch nicht. Diese Angst wird ja auch von vielen Migranten immer wieder bestätigt.

    Tatsächlich ist jeder dieser "Einzelfälle" ein grundsätzliches Behördenversagen, denn die Übertragung des Gewaltmonopols an die Polizei geschieht unter der Bedingung, das diese sich dabei an die Regeln hält - und zwar immer und nicht nur meistens.

  • Ich wünsche Ihnen, Frau Aslan, daß Sie (Ihr) Recht bekommen.



    Als ob an Ihrem tweet irgendetwas zweifelhaft wäre. Immer diese "was nicht sein darf, das nicht sein kann" - Haltungen ! Selbstverständlich gibt es den braunen Dreck innerhalb der Behörden und ich kann jede(n) nicht-Biodeutschen verstehen, der Ängste hat, wenn er in solche Polizeikontrollen kommt. Was soll da bitte falsch gepostet sein ?



    Das kann kein Kündigungsgrund sein, da Frau Aslan ja genau aus diesem Grunde bei der Polizeihochschule als Dozentin eingestellt wurde, um solchen rechten Tendenzen entgegenzuwirken. Hätte man gesagt : Gefahr erkannt und gestoppt ... aber so wirkt es, als ob man seine braunradikale Seite doch lieber behalten möchte. Nun, es heißt ja, daß der Fisch vom Kopfe her stinkt - vielleicht sollte da mal dran gearbeitet werden in NRW.