Kommentar zur Mietpreisbremse: Bremswirkung marginal
Mietpreisbremse. Klingt schön, ist in der Realität aber so, als würde man statt mit 200 Sachen nur noch mit 180 aufs Stauende zubrettern.
M ietpreisbremse – was für ein wunderschön klingendes Wort. Ab heute tritt die Gesetzesnovelle der Bundesregierung in Kraft. Endlich mal ein Stück praktische Politik, das die Lebenswirklichkeit vieler Menschen tatsächlich trifft, weil es ihnen die Möglichkeit gibt, dem Wahnsinn auf dem Wohnungsmarkt etwas entgegenzusetzen. Also: Hurra!? Alles wird gut? Schön wär’s, aber: Mieter, träum weiter!
Denn bremsen, das bedeutet in diesem Fall keineswegs, dass die Preissteigerung auf dem Wohnungsmarkt zum Stillstand kommt. Sie wird allenfalls minimal verlangsamt. Also in etwa so, wie wenn man mit einem Sportwagen statt mit 200 Kilometern die Stunde nur noch mit 180 Sachen aufs Stauende zubrettert. Wenn es dann knallt, bleibt die Bremswirkung marginal.
Das hohe Tempo aber bleibt legal. Denn selbst dort, wo die Bremse bei all den Ausnahmen überhaupt gilt, dürfen Eigentümer weiter 10 Prozent auf die ortsübliche Vergleichsmiete draufschlagen. Die wird anhand der Mietspiegel berechnet, der aber nur Neuverträge aus den letzten vier Jahren berücksichtigt – ältere zählen nur, falls der Eigentümer zuletzt mehr Geld verlangt hat. Und selbst dieses besser Mieterhöhungsspiegel zu nennende Instrument wurde schon von Gerichten angezweifelt. Rechtssicherheit für Mieter fehlt also auch.
Hoffnung, dass das Bremschen nicht vollkommen wirkungslos bleibt, macht ausgerechnet die harsche Reaktion der Eigentümerlobby Haus & Grund. Die stöhnt tatsächlich, dass nun „mehr Wohnfläche erschwinglich“ werde und dass deshalb weniger Menschen bereit sein würden, auf vermeintlich unattraktivere Wohnungsmärkte auszuweichen. Die Vermieter fürchten also, dass sie weniger Zahlungskräftige nicht mehr so leicht verdrängen können? Gut so!
Haus & Grund geht aber noch weiter. In Berlin hat der Verband seine Mitglieder gerade dazu aufgerufen, das neue Gesetz bis auf Weiteres zu boykottieren. Der Skandal daran: Sie müssen nicht mal mit Konsequenzen rechnen. Denn selbst wenn ein Mieter irgendwann mal von einem Gericht bescheinigt werden sollte, dass er zu viel blechen musste, muss der Vermieter nur das Geld zurückzahlen. Ein Bußgeld oder gar eine Strafe droht ihm nicht.
Laut Duden stammt das Wort „Bremse“ übrigens von der mittelhochdeutschen Bezeichnung für „Nasenklemme“. Auf dem Wohnungsmarkt darf es also gehörig weiter stinken. Man riecht es nur nicht mehr so.
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