piwik no script img

Kommentar schärfere EinwanderungsgesetzeGesetze helfen nicht gegen Zwangsheirat

Sabine am Orde
Kommentar von Sabine am Orde

Mit ihrem Kabinettsbeschluss tut die Union nur scheinbar etwas gegen Parallelgesellschaften, für unterdrückte Frauen. Stattdessen bedient sie das Klischee vom rückständigen Muslim.

D ie Bundesregierung steht in der Integrationspolitik unter Druck. Nur so lässt sich erklären, dass Union und FDP mit viel populistischer Begleitmusik ein Paket von Gesetzesänderungen verabschieden, das vor allem eines ist: symbolische Politik.

SABINE AM ORDE

leitet die Inlandsredaktion der taz.

Im Zentrum steht die Bekämpfung von Zwangsheiraten. Zwar weiß man auch nach jahrelangen aufgeregten Debatten noch immer wenig über das wirkliche Ausmaß dieser Menschenrechtsverletzung. Dennoch wird die Union in dieser Frage gern aktiv. So will sie zeigen: Wir tun etwas gegen Parallelgesellschaften, für die unterdrückte muslimische Frau! Das kostet nicht viel, bedient das gern genutzte Bild von den rückständigen Muslimen und lenkt wunderbar ab von anderen Versäumnissen.

Doch viel bringen werden die Gesetzesänderungen nicht. Die Koalition will Zwangsheirat als eigenständigen Straftatbestand definieren, der mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden kann. Diese Strafe aber kann bereits heute für eine Zwangsehe verhängt werden.

Positiv ist allein, dass die Union ihre jahrelange Blockade gegen ein längeres Rückkehrrecht von zwangsverheirateten Frauen endlich fallen lässt. Frauen, die in Deutschland gelebt haben und gegen ihren Willen im Ausland festgehalten werden, sollen künftig nach Deutschland zurückkommen können. Diesen Fortschritt aber konterkariert die Koalition durch eine gravierende Verschlechterung an anderer Stelle: Aus dem Ausland nachgezogene EhepartnerInnen müssen künftig wieder drei statt bislang zwei Jahre verheiratet sein, um ein eigenständiges Aufenthaltsrecht zu bekommen.

Für Frauen, die nach Deutschland zwangsverheiratet werden, heißt das: ein Jahr länger in einer Ehe, die bestenfalls ungewollt, schlimmstenfalls massiv gewalttätig ist. Eine Härtefallregelung, die das verhindern soll, hat sich als nicht praxistauglich erwiesen.

Das Gesetzespaket kann also bestenfalls als Nullsummenspiel bezeichnet werden. Was - neben dem längeren Rückkehrrecht - wirklich helfen könnte, ist eine sensible, zielgruppengerechte Präventions- und Unterstützungsarbeit, da sind sich die ExpertInnen einig. Die aber ist langwierig und kostet, denn sie muss das Vertrauen der Betroffenen gewinnen. Genau das aber wird durch schrille Integrationsdebatten, wie sie die Union derzeit wieder führt, erschwert.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Sabine am Orde
Innenpolitik
Jahrgang 1966, Politikwissenschaftlerin und Journalistin. Seit 1998 bei der taz - in der Berlin-Redaktion, im Inland, in der Chefredaktion, jetzt als innenpolitische Korrespondentin. Inhaltliche Schwerpunkte: Union und Kanzleramt, Rechtspopulismus und die AfD, Islamismus, Terrorismus und Innere Sicherheit, Migration und Flüchtlingspolitik.
Mehr zum Thema

4 Kommentare

 / 
  • SB
    Sabine Bauer

    Mit Blick auf die Zukunft sind wir aufgrund der demografischen Entwicklung auf Zuwanderung angewiesen, will man die sozialen Errungenschaften erhalten: http://bit.ly/9yTTMr

  • B
    Bernhard

    Die Kritik, dass der ausländische Ehegatte nun erst nach drei statt schon nach zwei Jahren ein eigenständiges Aufenthaltsrecht bekommen soll, ist für mich nicht nachvollziehbar. In der taz habe ich eigentlich noch nie etwas darüber gelesen, wie Eheschließungen dazu benutzt werden, um in Deutschland leben zu können. Das wäre ein interessantes Thema.

    Da gibt es die Gruppe in der der oder die Deutsche Geld bekommt, damit der Ausländer geheiratet wird. Gerade für Bezieher von Arbeitslosengeld II - Empänger ist das lukarativ, kann aber auch sehr gefährlich sein, wenn man die Scheinehe vorzeitig also vor den zwei beenden möchte. Massive Bedrohungen durch Freunde des ausländischen Ehegatten können den deutschen Ehegatten in eine schwierige Lage bringen.

    Die zweite Gruppe sind die, in der der Deutsche oder die Deutsche glaubt, der ausländische Ehegatte liebt sie wirklich. Nach zwei ist dann Schluss mit diesem Glauben und der ausländische Ehegatte lässt sich scheiden.

    Bei beiden Gruppen holt sich in vielen Fällen der Ausländer dann einen Partner aus seinem Heimatland.

     

    Daher wären 5 Jahre nicht zu lang, um dann als ausländischer Ehegatte ein eigenständiges Aufenthaltsrecht zu erwerben.

  • W
    willy

    Gesetze helfen auch nicht gegen Mord, trotzdem gibt es sie.

    Und das ist auch gut so!

  • I
    Interpretator

    Für Frau am Orde ist die Gesetzesänderung, die exessive Gewalt gegen Frauen unter Strafe stellt, nur ein Bedienung des "abgenutzten" Klischees des rückständigen muslimischen Mannes. Andererseits kritisiert sie die Anhebung des Aufenthaltsrechtes von zwei auf drei Jahren bei einer Heirat, weil diese Frauen dann ein Jahr länger exzessive Gewalt erdulden müsste.

     

    Weiß hier die rechte Hand nicht, was die linke schreibt und andersherum? Wenn es sich bei dem Bild von dem "rückständigen muslimischen" Mann nur um ein Klischee handelt, dann brauchen wir doch auch nicht um die Frauen, die durch eine Heirat nach Deutschland gelangen, zu fürchten?

     

    Nun könnte Frau am Orde entgegnen, bei den nach Deutschland einheiratenden Frauen würde es sich nicht nur um Muslimas handeln. Richtig, genauso wenig wie das Gesetz gegen Zwangsheiraten sich nur gegen muslimische Familien richtet. Woher kommt dann der "rückständige muslimische Mann"?

     

    Anstatt Gesetze, die die Rechte von Frauen stärken, zu begrüßen, werden diese als "muslimfeindlich" diffamiert. Frau am Orde hat insoweit recht, dass wir ohne massive Einwanderung aus Kulturen, in denen solche Heiraten noch üblich sind, ein solches Gesetz nicht bräuchten. Aber wir können -. wie Frau am Orde richtig sagt - symbolisch und juristisch darauf reagieren, uns als Gesellschaft positionieren. Zum Beispiel mit diesem Gesetz!

     

    Der "rückständige muslimische Mann" als Klischee: Frau am Orde sei daran erinnert, dass viele Menschen in Klischees leben und leben müssen. Und keiner Frau wird geholfen, wenn ihr gesagt wird: " Die Schläge und Vergewaltigungen von deinem Mann sind doch nur ein Klischee. Hab dich nicht so!"

     

    Man kann sich von der irrlichternden Pseudo-Diskursanalyse, deren Auswüchse in solchen Sätzen kulminieren, nicht genug distanzieren. Die Welt besteht nicht nur aus Diskursen, sondern auch aus Menschen!